SH:LPT2012.1/Anträge/S003 Rechte und Pflichten der Piraten

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer S003 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
datenritter
Titel 
Rechte und Pflichten der Piraten
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§4

Inhaltsverzeichnis

Antragstext

:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung:

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Landesverband zu gewährleisten werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt. Eine hiervon abweichende Regelung durch niedere Gliederungen ist unzulässig.

Neue Fassung:

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Landesverband zu gewährleisten werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes allein durch die Satzung des Landesverbands und die Bundessatzung geregelt. Eine hiervon abweichende Regelung durch niedere Gliederungen ist unzulässig.

Begründung

§4 (1) Der Bundessatzung enthält die Formulierung: "im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes". Die Landessatzung wiederum will ausschließlich die Bundessatzung anwenden. Um der Entstehung transdimensionaler Vortexe bei Interpretationsversuchen vorzubeugen, soll die Formulierung angepasst werden.

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