Recht
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Beiträge zu Rechtsthemen stellen nur eine allgemeine Informationsquelle dar und können keinesfalls die Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen. Der ![]() |
Um nichts versehentlich falsch zu machen oder zu übersehen, bevor wir es ändern können, hier eine kleine Rechts- und Pflichtenaufklärung.
Inhaltsverzeichnis
Gründungen
Für die Landesverbände gilt der LV-Leitfaden.
Versammlungen, Infostände, Bekanntmachungen
Beim Organisieren von Informationsständen, Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Bereich/ unter Einbeziehung der Öffentlichkeit gibts so einiges zu beachten. Meldefristen und Quicklinks können hier gesammelt werden.
Bayern
Für die bayrischen Piraten gelten u.a. die Regeln und Paragraphen des VVBs (Veranstaltungs-und Versammlungsbüro, Abteilung im Kreisverwaltungsreferat München). Unter den folgenden Links finden sich: Definitionen, Anmeldefristen, Formulare, Anspechpersonen und Öffnungszeiten der jeweiligen Themenbereiche.
- Baureferat -Abteilung Sondernutzung- ist zuständig für die Sondernutzung des öffentlichen Bereichs
- z.B. Flyer verteilen (wobei wir noch keine weiteren Informationen bezgl. Ankündigungs-, Antragspflicht oder Verbot in gewissen Bereichen etc. erhalten haben => mehrfache Anfrage unbeantwortet)
- Werbung für Veranstaltungen/Anschlagsflächen/Plakatierung
- Informationsstände
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz
siehe auch
Gesetze und Rechtsvorschriften in der Bibliothek
- Gesetze Links zu Gesetzestexten - (Übersichtsseite)
- Aktuelle Gesetzesvorhaben und Gesetzesdiskussion
- Gesetze der Vereinten Nationen (UN)
- EU-Gesetze und internationale Abkommen - (Übersichtsseite)
- Gesetze der Europäischen Union (EU)
- Gesetze Bundesrepublik - (Übersichtsseite)
- Gesetze der Bundesrepublik (BRD) (A bis S)
- Gesetze der Bundesrepublik (BRD) (T bis Z
- Gesetze der Bundesländer - (Übersichtsseite)
- Gesetze und Verordnungen der Städte Versammlungs- und Plakatierungsregeln nach Bundesland gegliedert