Bibliothek/Gesetze Europäische Union
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───► Verträge zur Europäische Union
───► Vertrag über die Europäische Union
───► Vertrag über eine Verfassung für Europa
───► Recht des Europäischen Parlaments und des Rates
───► Beschlüsse des Rates
───► Mitteilung der Kommission
───► Verordnungen
───► Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates
Inhaltsverzeichnis
Verträge zur Europäischen Union
- Vertrag über die Europäische Union ( Konsolidierte Fassung ) (Dateibeschreibung)(1993)
- Vertrag von Lissabon (Dateibeschreibung)(2007)
- Vertrag zum Beitritt Kroatiens (Dateibeschreibung)(2012)
- Mehr Dokumente und Verträge können im Europalexikon gefunden werden.
Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union (EU)
Die Geschichte der Europäischen Union begann nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Schumann-Plan.
1951 wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Dieser Vertrag im Jahre 2002 nach Ablauf der Geltungsdauer von 50 Jahren ausgelaufen.
1957 unterzeichneten sechs Gründungsmitglieder der EGKS in Rom die Verträge zur Begründung von zwei noch heute rechtlich selbständig bestehenden Europäischen Gemeinschaften: Den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - in EG umbenannt) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM).
In den folgenden Jahrzehnten wurden die drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in mehreren kleinen Schritten weiter entwickelt.
1992 wurde der Vertrag von Maastricht als ein Meilenstein des europäischen Aufbauwerks unterzeichnete. Durch ihn wurde die Europäische Wirtschafts Gemeinschaft EWG in Europäische Gemeinschaft(EG) umbenannte mit zusätzlichen Kompetenzen und Organen ausgestattet. Durch Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, sowie durch die Ausdehnung der europäischen Integration, erhält die Gemeinschaft eine politische Dimension. Seit dem Vertrag von Maastricht tritt der ursprünglich rein wirtschaftliche Zweck der Gemeinschaft, nämlich die Bildung eines gemeinsamen Marktes, gegenüber dem neuen politischen Auftrag in den Hintergrund. Der Vertrag von Maastricht verfolgt fünf Ziele :
- Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe;
- bessere Funktionsfähigkeit der Organe;
- Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion;
- Entwicklung einer sozialen Dimension der Gemeinschaft;
- Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
1999 trat der Amsterdamer Vertrag in Kraft, dadurch wurden die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlamentes gestärkt. Unter anderem wurden Teilbereichs der Justiz und Inneres, nämlich die Visa-, Asyl und Einwanderungspolitik in die Gemeinschaft überführt.
2003 wurde zur Vorbereitung des Beitritts von 8 weiteren Mitgliedsstaaten der Vertrag von Nizza ausgearbeitet. Der Vertrag von Nizza stellt die Grundlage für das derzeit geltende Europarecht dar. Hier wurde der Grundstein für den Prozess gelegt, der in der Unterzeichnung des Vertrages über eine Verfassung für Europa mündete.
2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er begründet die Europäische Union.
Institutionen der Europäischen Union (EU)
Die Europäische Union (EU) besteht aus 27 unabhängigen, souveränen Staaten, die ihre Interessen durch die Teilweise Abgabe ihrer Hoheitsrechte bündeln und so International einen wesentlich größeren Einfluss erlangen.
Dieser friedliche Weg der Einigung von Völkern ist einzigartig.
Die Zusammenarbeit der Europäischen Union wird durch folgende Rechtsorgane erreicht.
Der Rat der Europäischen Union
ist die oberste politische Instanz der EU und gibt für die Politik die Ziele vor. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Kommission zusammen. Er wird deshalb auch Ministerrat genannt. Er ist das Hauptrechtsorgan das die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt.
Das Europäische Parlament
Europäisches Parlament / 753 Abgeordnete
besteht aus den Vertretern der Staaten die sich in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen haben und die die unmittelbar von den Bürgern gewählt werden.
Die Europäische Kommission
gewahrt die die Interessen der EU insgesamt.
Die Kommission besteht aus siebenundzwanzig Mitgliedern. Sie wacht über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch Mitgliedstaaten, Private und Unternehmen.
Dieses drei Institutionen erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die innerhalb der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Vorschriften vor, die vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Die 27 Mitgliedstaaten setzen sie dann gültigen Vorschriften und Richtlinien um. Die Kommission überwacht den Vorgang der Um- und Durchsetzung der Vorschriften.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die auch die einzuhaltenden Regeln und Verfahren festlegen. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert.
Zwei weitere Einrichtungen haben eine wesentliche Rolle:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von insgesamt acht Generalanwälten unterstützt werden. Dem Gericht erster Instanz wurde, gem. dem Vertrag von Nizza, zusätzlich eine gerichtliche Kammer zugeordnet und ein Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union errichtet.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH)
prüft fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der Europäischen Union.
Zusätzlich zu diesen Institutionen verfügt die EU noch über andere Gremien, die besondere Aufgaben wahrnehmen:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Bürger, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
- der Ausschuss der Regionen vertritt die Gebietskörperschaften;
- die Europäische Investitionsbank finanziert Investitionsprojekte der EU und
unterstützt Unternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds;
- die Europäische Zentralbank ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich;
- der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände bei den Einrichtungen und Organen;
- der Europäische Datenschutzbeauftragte schützt die persönlichen Daten der Bürger;
- das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht Informationen über die EU;
- das Europäische Amt für Personalauswahl rekrutiert die Bediensteten der EU-Einrichtungen und anderer Gremien;
- Die Europäische Verwaltungsakademie hat den Auftrag, dem EU-Personal Fortbildungsmaßnahmen anzubieten.
Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.
Websites der EU-Institutionen
Europarat
Europäische Parlament
Ständige Ausschüsse des Parlamentes
Auswärtige Angelegenheiten (AFET)
Menschenrechte (DROI)
Sicherheit und Verteidigung (SEDE)
Entwicklung (DEVE)
International Trade (INTA)
Budgets (BUDG)
Budgetary Control (CONT)
Economic and Monetary Affairs (ECON)
Employment and Social Affairs (EMPL)
Environment, Public Health and Food Safety (ENVI)
Industry, Research and Energy (ITRE)
Internal Market and Consumer Protection (IMCO)
Transport and Tourism (TRAN)
Regional Development (REGI)
Agriculture and Rural Development (AGRI)
Fisheries (PECH)
Culture and Education (CULT)
Legal Affairs (JURI)
Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE)
Constitutional Affairs (AFCO)
Women's Rights and Gender Equality (FEMM)
Petitions (PETI)
Special committees
Financial, Economic and Social Crisis (CRIS)
Policy Challenges Committee (SURE)
Informationsbüro für Deutschland des Europäischen Parlaments
Rat der Europäischen Union
Europäische Kommission (EC)
Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat)
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Generaldirektionen der Europäische Kommission
GD Arbeit und SozialesSchriftfarbe der in Tags
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GD Wirtschaft und Finanzen
Wichtige Programme der EU Hilfen der EU für Mittel- und Osteuropa: EU-PHARE (en) Erweiterung der Europäischen Union Erweiterung verstehen - Einführung in das Thema Finanzielle Unterstützung EURO - die gemeinsame Währung
Europa der Bürger Wegweiserdienst für die Bürger
- Sonstige Institutionen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CCRE) Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR)
Gericht erster Instanz
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
Europäischer Rechnungshof (ERH)
Finanz- und Finanzierungs- institutionen
Europäische Zentralbank (EZB) Frankfurt
Europäische Investitionsbank (EIB)
Investitionsfonds (EIF)
Beratende Organe
Wirtschafts- und Sozialausschuss (en)
Ausschuss der Regionen (AdR)(en)
Stellen für besondere Angelegenheiten
Europäischer Bürgerbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
Interinstitutionelle Einrichtungen
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften Ferner bietet dieses Amt mehrere Online-Dienste mit kostenlosem Zugang zu Informationen über das EU-Recht (EUR-Lex), Veröffentlichungen der EU (EU Bookshop), öffentliche Aufträge der EU (TED) sowie von der EU geförderte Forschung und Entwicklung (CORDIS) und das EU Whoiswho, das amtliche Verzeichnis der Europäischen Union.
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
Europäische Verwaltungsakademie (EAS)
Autonome Einrichtungen (EU-Agenturen)
Gemeinschaftsagenturen
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX)
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
Arzneimittel-Agentur (EMEA)
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)
Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Europäische Eisenbahnagentur (ERA)
Europäische Fischereiaufsichtsbehörde (CFCA)
Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (GSA)
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)
Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND)
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
Europäische Umweltagentur (EEA)
Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (OHIM)
Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Cdt)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Europäische Verteidigungsagentur (EDA)
Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (ISS)
Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)
Europäische Polizeiakademie (CEPOL)
Europäisches Polizeiamt (Europol)
Exekutivagenturen
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (EFR)
Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA)
Exekutivagentur für die Forschung (REA)
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)
EURATOM-Agenturen und -Organe
Euratom-Versorgungsagentur (ESA)
Fusion for Energy Kernfusionsprojekt ITER
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (en)
Netzwerke zur Problemlösung
FIN-NET Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen
Mitglieder / Schlichter de
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: nur die deutschen Sparkassen
Abgedeckte Finanzprodukte (angeboten von den deutschen Sparkassen): Zahlungen, Depots, Kredite & Darlehen, Hypotheken, Investitionen, Renten, Wertpapiere - Ombudsmann der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: die meisten Banken, einige Hypothekenbanken
Abgedeckte Finanzprodukte: Zahlungen, Depots, Kredite & Darlehen, Hypotheken, Investitionen, einige Wertpapiere - Ombudsmann der öffentlichen Banken Deutschlands
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: einige Banken
Abgedeckte Finanzprodukte: Zahlungen, Depots, Kredite & Darlehen, Hypotheken, Investitionen, einige Wertpapiere - Ombudsmann der privaten Banken
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: die meisten Banken, die meisten Hypothekenbanken
Abgedeckte Finanzprodukte: Zahlungen, Depots, Kredite & Darlehen, Investitionen, Renten, Wertpapiere - Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: einige Versicherungsunternehmen
Abgedeckte Finanzprodukte: private Krankenversicherungen, private Pflegeversicherungen, einige Schadenversicherungen - Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: Hypothekenmakler, Investitionsbanken, Investmentmakler, Wertpapierhändler, einige Banken, einige Hypothekenbanken, einige Genossenschaftsbanken
Abgedeckte Finanzprodukte: die meisten Zahlungen, einige Depots, einige Kredite & Darlehen, einige Hypotheken, einige Investitionen, einige Wertpapiere - Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen (LBS)
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: only German Landesbausparkassen
Abgedeckte Finanzprodukte: Bausparverträge - Verband der Privaten Bausparkassen e.V. – Kundenbeschwerdestelle
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: Ausschließlich Streitfälle zwischen privaten Bausparkassen, die Mitglieder des Verbands der Privaten Bausparkassen sind, und ihren Kunden. Öffentlich-rechtliche Bausparkassen sind dem Verfahren nicht angeschlossen.
Abgedeckte Finanzprodukte: Alle Produkte und Dienstleistungen, die von den angeschlossenen Bausparkassen angeboten werden. - Versicherungsombudsmann e.V.
In den Zuständigkeitsbereich fallende Finanzakteure: Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler
Abgedeckte Finanzprodukte: Lebens- und Schadenversicherungen
SOLVIT EU-weites Online-Netzwerk zur Problemlösung.
SOLVIT hilft schnell und pragmatisch, wenn sie bei Auslandsgeschäften Schwierigkeiten haben, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.
Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.
Solvit-Stelle de
- Hendrik KAELBLE,
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Scharnhorststr. 34-37, DE - 10115 Berlin
Fax. +49 3018 615 5379, solvit@bmwi.bund.de
https://webgate.ec.europa.eu/solvit/application/index.cfm?method=webform.homeform&language=de Onlineantrag
European Free Trade Association Europäische Freihandelszone
Mitgliedsstaaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Normung International
European Committee for Standardization (CEN)(en)
European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC)(en)
European Telecommunications Standards Institute (ETSI)(en)
International Electrotechnical Commission (IEC)(en)
International Organisation for Standardization (ISO)(en)
International Telecommunication Union(ITU)(en)
Asociación Mercosur de Normalización (AMN)(en)
American National Standards Institute (ANSI)(en)
National Electrical Manufacturers Association (NENA)(en)
Japanese Industrial Standards Committee (JISC)(en)
Korean Agency for Technology and Standards (KATS)(en)
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