RP:Antrag/2013.4/016/Streichung Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing
Dies ist ein zurückgezogener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2013.4/016
- behandelt bei
- SDMV2013.2
- Beantragt von
- Leapfrog
- Kurzbeschreibung
- Streichung §13.4.5 "Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing"
- Betrifft
- §13.4.5
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket #1075848 am 2013-06-01
- zurückgezogen mit Ticket #1078740 am 24.06.2013 17:20 Uhr
Antrag
Es wird beantragt §13.4.5 "Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing" komplett aus dem Wahlpogramm zu streichen.
Begründung
- Wenn, müßte alles selbstverschuldete aus dem Leistungskatalog gestrichen werden (ungesundes Essen, zu wenig Bewegung, riskante Sportarten, ...).
- Wer übernimmt die Kosten, wenn der Patient es finanziell nicht kann?
- Es gibt kosmetische Operationen, die z.B. medizinisch nicht, aus psychischen Gründen aber dennoch notwendig sind.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- mrweber
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Knalltüte 02:32, 2. Jun. 2013 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Antwort 1: Wenn ein Handweker misst baut hat er in der Regel dafür gerade zu stehen. Warum nicht einen Arzt/Piercer, der misst baut, für eventuelle Fehlbehandlung die kosten tragen lassen? Natürlich muss der "Schadensersatz" von der Kasse beim Behandelden zu fordern sein und nicht vom Geschädigten beim Behandelnden. Knalltüte 02:32, 2. Jun. 2013 (CEST)
- Antwort zu 1: Der Verursacher muss auch die Kosten tragen. In dem Ursprungsantrag sollen ja lediglich die Kostenübernahme für Folgeschäden den Patienten verweigert werden. Das kommt im Übrigen einer nicht Behandlung gleich und ist nach dem Selbstverständnis guter Ärzte eigentlich nicht möglich. Der Geschädigte wird also doppelt bestraft, einmal durch Pfusch und dann durch nicht Behandlung. Krankenkassen holen sich in der Regel schon heute ihr Geld bei den Verursachern wieder. Daher ist der Text nicht nur unfair und in meinen Augen diffamierend, er ist auch noch völlig unsinnig und nicht Zeitgemäß. Wenn jemand mit einem entzündeten Piercing zum Arzt kommt MUSS er behandelt werden, alles andere ist Mittelalter.mrweber
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1: Der Verursacher muss auch die Kosten tragen. In dem Ursprungsantrag sollen ja lediglich die Kostenübernahme für Folgeschäden den Patienten verweigert werden. Das kommt im Übrigen einer nicht Behandlung gleich und ist nach dem Selbstverständnis guter Ärzte eigentlich nicht möglich. Der Geschädigte wird also doppelt bestraft, einmal durch Pfusch und dann durch nicht Behandlung. Krankenkassen holen sich in der Regel schon heute ihr Geld bei den Verursachern wieder. Daher ist der Text nicht nur unfair und in meinen Augen diffamierend, er ist auch noch völlig unsinnig und nicht Zeitgemäß. Wenn jemand mit einem entzündeten Piercing zum Arzt kommt MUSS er behandelt werden, alles andere ist Mittelalter.mrweber
- Argument 2
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