RP:Antrag/2013.3/004/Finanzordnung
Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
- Satzungsantrag Nr.
- 2013.3/004
- behandelt bei
- LMV2013.2
- Beantragt von
- Lars Matti
- Kurzbeschreibung
- Finanzordnung für RLP
- Betrifft
- §7 [Finanzordnung]
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket Nr. 1054531
- angenommen auf der LMV2013.2 am 2013-05-26 in Wachenheim
Antrag
Der Text des §7 "(1) Es gilt die Bundesfinanzordnung." wird durch folgenden Text ersetzt.
§7.1 – Gültigkeit
Es gelten die Bestimmungen der Finanzordnung der Bundessatzung. Die hier getroffenen Regelungen erweitern die Finanzverwaltung auf Landesebene.
§7.2 – Begriffe
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. (3) Der Landesverband ist die Zuständige Gliederung für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags gemäß Bundessatzung.
§7.3 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Die Finanzmittel aus a) allen Zuweisungen unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des Landesschatzmeisters. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden, b) Mitgliedsbeiträgen werden nach dem Schlüssel aus der Bundessatzung verteilt.
Begründung
Die Finanzordnung sollte an die Realität angepasst werden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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