RP:Antrag/2013.3/004/Finanzordnung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2013.3/004
behandelt bei
LMV2013.2
Beantragt von
Lars Matti
Kurzbeschreibung
Finanzordnung für RLP
Betrifft
§7 [Finanzordnung]
Vermerk
eingereicht mit Ticket Nr. 1054531
angenommen auf der LMV2013.2 am 2013-05-26 in Wachenheim

Antrag

Der Text des §7 "(1) Es gilt die Bundesfinanzordnung." wird durch folgenden Text ersetzt.

§7.1 – Gültigkeit

Es gelten die Bestimmungen der Finanzordnung der Bundessatzung. Die hier getroffenen Regelungen erweitern die Finanzverwaltung auf Landesebene.

§7.2 – Begriffe

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. (3) Der Landesverband ist die Zuständige Gliederung für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags gemäß Bundessatzung.

§7.3 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel

(1) Die Finanzmittel aus a) allen Zuweisungen unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des Landesschatzmeisters. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden, b) Mitgliedsbeiträgen werden nach dem Schlüssel aus der Bundessatzung verteilt.

Begründung

Die Finanzordnung sollte an die Realität angepasst werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Silvan
  2. DerBär 00:17, 26. Mai 2013 (CEST)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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