RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Einführung eines Online-Mitbestimmungstools

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV
Beantragt von
Matthias
Kurzbeschreibung
Die SDMV bleibt bestehen und wird ergänzt durch eine online stattfindende Urabstimmung.
Betrifft
Verschiedene Stellen der Landessatzung

Antrag

ACHTUNG: NOCH IM BEARBEITUNGSSTATUS, Z. ZT. NUR ZWISCHENGESPEICHERT!

Die LMV möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:

  • § 4.1 Abs. 4 wird folgender Satz 2 hinzugefügt:
"Die LMV wird auch einberufen, wenn ein entsprechender Antrag im MEO die einfache Mehrheit erreicht oder diesem Antrag mindestens ein Zehntel aller Landespiraten zustimmen."
  • § 4.1.3 wird wie folgt neu gefasst:
"a) Der MEO findet in Form einer Online-Abstimmung statt.
b) Die LMV gibt dem MEO erstmals eine Geschäftsordnung (GO), die durch die LMV und durch den MEO geändert werden kann.


c) Über Anträge wird getrennt voneinander abgestimmt. Die Abstimmung muss mindestens eine Woche andauern. Jeder stimmberechtigte Landespirat hat das Recht, sich für den OLPT anzumelden und anschließend an Abstimmungen teilzunehmen. Die Änderung der Stimmabgabe während der Dauer der Abstimmung ist zulässig.
(4) Die Abstimmung erfolgt pseudonym oder anonym. Rohdaten dürfen nur zeitlich begrenzt veröffentlicht werden. Auf Antrag von zehn Teilnehmern wird die Abstimmung über den Antrag im OLPT gesperrt, über den entsprechenden Antrag wird auf der nächsten LMV verpflichtend geheim abgestimmt."
  • In § 5.2a Abs. 1 wird "die SDMV" durch "den OLPT" ersetzt. Der geänderte Wortlaut lautet demnach:
"§ 5.2 gilt nicht für den OLPT."
  • § 5.2a Abs. 2 bis 10 werden durch folgende Abs. 2 bis 4 ersetzt.
  • Bisheriger Wortlaut der Abs. 2 bis 10:
"(3) Die Beschlüsse nach § 4.1 Absatz 2a werden durch Abstimmungen an Urnen gefasst. Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen. Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 5 Piraten dort abstimmen.
(4) Die Diskussion zu Anträgen der SDMV soll über eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Mailingliste erfolgen. Diese wird mit dem Forum synchronisiert. Der Landesvorstand ernennt zwei oder mehrere Moderatoren, die eine angemessene inhaltliche Diskussion und die Beteiligung aller Abonnenten sicherzustellen haben.
(5) Der Landesverband trägt die Kosten, die für die korrekte Durchführung der SDMV notwendig sind.
(6) Die SDMV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Urnen beschlussfähig sind.
(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht die Anträge umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung für die SDMV dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden.
(8) Eingereichte Anträge können nur bis zu drei Tage vor der Abstimmung zurückgezogen werden. Vor dieser Frist können zurückgezogene Anträge übernommen werden.
(9) Zulässig sind ausschließlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der SDMV und Anträge nach § 4.1 Absatz 2a. Es ist in der Antragsfabrik zu kennzeichnen, dass ein Antrag per SDMV abgestimmt wird.
(10) Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt."
  • Künftiger Wortlaut der Abs. 2 bis 4:
(2) Zulässige Anträge sind nur die in § 4.1 Abs. 2a genannten Anträge sowie Änderungsanträge zur GO des OLPT. Zulässig sind auch unverbindliche Meinungsbilder über Anträge, die zur Behandlung auf einer LMV beim LVOR eingereicht wurden sowie unverbindliche Meinungsbilder des LVOR über Fragen, die der LVOR auf einer künftigen Sitzung entscheiden muss.
(3) Vor Abstimmungen ist eine ausreichende Diskussionsfrist zu gewährleisten. Diese kann bei unverbindlichen Meinungsbildern entfallen.
(4) Die Abstimmung über einen Antrag ist unverbindlich, wenn sich daran weniger als zehn Angemeldete beteiligt haben."
  • § 5.6 Abs. 1 wird folgender Satz 2 hinzugefügt:
"Die Urabstimmung wird auch durchgeführt, wenn ein entsprechender Antrag im OLPT die einfache Mehrheit erreicht oder diesem Antrag mindestens ein Zehntel aller Landespiraten zustimmen."

Begründung

Die LMV in Trier hat sich in einem Meinungsbild für die Etablierung eines Online-Abstimmungstools ausgesprochen. Die SDMV war ein netter Versuch, ist aber nach Ansicht vieler Piraten gescheitert. Zurück zu einem "nur LMV" kann nicht die Lösung sein, denn die Teilnahme an einer LMV stellt eine große Hürde für die Mitwirkung dar. Lasst uns das endlich korrigieren und bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen!

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Simpsons3
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Klaus T. 09:53, 4. Feb. 2014 (CET)
  2. --Atryc 09:44, 5. Feb. 2014 (CET)
  3. --Bernix
  4. Guru
  5. Friedel
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte Klartext! Was soll denn MEO und OLPT sein? Warum soll man die bekannte Abkürzung SDMV durch die unbekannte Abkürzung OLPT ersetzen, ohne zu erklären was das sein soll?

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
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