NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/SÄA001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA001.0 |
Antragsteller: |
Fabian Holtappels |
Einreichungsdatum: | 2022/10/10 17:21:53
fristgerecht |
Autor: | Oberaichwald | letzte Änderung: | 24.04.2023 16:32:09 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Änderung des Sitz des Landesverbandes |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, §1 Absatz 3 der Landessatzung wie folgt zu ändern: „Der Sitz des Landesverbandes ist seine Geschäftsstelle. Sein Tätigkeitsbereich ist das Land Nordrhein-Westfalen.“ | |
Antragsbegründung: | |
Da die Formulierung "Sitz des Landesverbandes ist Düsseldorf" noch aus alten Zeiten stammt, die aktuelle Landesgeschäftsstelle nicht gerade die schönste ist und eine neue LGS durchaus auch außerhalb von Düsseldorf liegen könnte, gerade auch wegen Mietpreisen, Lage und Personal vor Ort, ist es notwendig, die Grundlage für einen solchen Umzug außerhalb Düsseldorfs zu schaffen. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Der Sitz des Landesverbandes wird verallgemeinert und ist nicht mehr zwingend Düsseldorf. | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
1 | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |