NRW:Landesparteitag 2016.3/Satzungsänderungsübersicht/17 4
Ist | SÄA003.0 |
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(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
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b) |
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d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag mit einfacher mehrheit oder vom Landesvorstand mit einfacher mehrheit ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag oder der Landesvorstadssitzung
dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden. Über bestrebungen dieser art sind Mitglieder in den vKVs zwei wochen vor der Abstimmung zu Informieren. |