NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/SÄA003.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA003.0 |
Antragsteller: |
Kai boxberg |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Kai boxberg | letzte Änderung: | 21.11.2016 23:28:18 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Gelder verteilung von untätigen vKV spotaner und einfacher Gestaltrn |
Antragstext: | |
Der LPT möge beschließen
§17 (4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen, c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über, d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, b) sollen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen, c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über, d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag mit einfacher mehrheit oder vom Landesvorstand mit einfacher mehrheit ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag oder der Landesvorstadssitzung dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden. Über bestrebungen dieser art sind Mitglieder in den vKVs zwei wochen vor der Abstimmung zu Informieren. | |
Antragsbegründung: | |
Die verteilung von Geldern aus untätigen vKV's sollte bei der Instanz liegen die auch wissen welche vKV's Inaktiv sind gerade mit blick auf die beforstehende Landtagswahl sollten wir keienen LPT benötigen um ungenutzte Gelder für den Wahlkapf zu nutzen. Es wÄre blamabel wenn wir aufgrund einer vormalie zu wenig Finanzille mittel für den Wahlkapf hätten. Mit den Modulen A und B habt ihr die möglchkeit zu etscheiden wie einig sich der Vorstand sein soll bei der 2/3 mehrheit sehe ich die gefahr das nicht genügend Vorstände anwesednd sind. |
Zusätzliche Angaben | |||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||||||||||||
§17 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
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Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |