NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP062.1

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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.3.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
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Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP062.1
Antragsteller:

Danebod

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Danebod letzte Änderung: 28.11.2016 12:11:13 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Umwelt und Energie Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP060.0 - WP050.0
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
WP062.0


Antrag
Antragstitel: Wahlprogrammantrag mit Modulen zu Natur, Jagd, Wasser, Energiewende, Klima, Fracking, Nuklearpolitik, Tierschutz
Antragstext:
Dies ist die Zusammenfassung der konkurrierenden, aber in der Intention übereinstimmenden Anträge https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.3/Anträge/WP050.0 und https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.3/Anträge/WP062.0. Hierfür wurden Teile aus https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.3/Anträge/WP050.0 in den https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.3/Anträge/WP062.0 eingepflegt, die Nummerierung angepasst und regelkonform hervorgehoben.

Präambel (übernommen aus Wahlprogramm 2012, erster Satz ergänzt)

Nachhaltigkeit als Leitbild der gesellschaftlichen Entwicklung

Nachhaltigkeit ist Piratenprinzip.Die Piraten Wir setzen auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen durch eine Politik der Förderung von Möglichkeiten und Ideen. Da die Vielfalt der Ideen und deren Umsetzung eine Voraussetzung für Innovation und Anwendung darstellt, sind die Bürger nicht nur Verursacher, sondern auch Entscheider und Antriebsmotor für Veränderungen. Damit wird im Sinne des Bürgers und künftiger Generationen eine offene Entwicklung ermöglicht, die als Ziel ein Leben der Menschen in Einklang von Natur, Lebensraum, Technik und Arbeit hat und dadurch eine gute Lebensqualität sichert. Die Formulierung von verbindlichen Zielen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens lehnen wir ab. Erfolgreiche Umweltpolitik muss sich ständig am Möglichen und Erwünschten messen und Impulse für die Zukunft geben.
Die PiratenWir wissen, dass unser aller Leben von einer intakten Natur abhängt. Aus diesem Grund müssen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft Ressourcen so genutzt werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen. Hierzu sind ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Deshalb fördern wir Entwicklungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die Ressourcen auch in der Verantwortung für unsere Nachfahren nutzt. Bei erneuerbaren Ressourcen müssen dafür Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein.
Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wird die Einführung einer möglichst regionalen Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dazu ist es notwendig, den ganzen Weg eines Produktes zu betrachten, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen sowie die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien verantwortungsvoll voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen haben, lehnen wir ab.
NRW ist in besonderer Weise von der Energiewende betroffen, da sich zum Einen eine Urananreicherungsanlage für Brennelemente für Kernkraftwerke, zum Anderen einer der größten Braunkohlentagebaue mit den zugehörigen Kraftwerken befinden.

Erforschung und Einsatz neuer Technologien
Die technologische Entwicklung bietet neue Möglichkeiten, auch ohne oder mit geringem Verzicht auf Mobilität, Komfort und Konsumgüter nachhaltig zu leben. Die NRW-PiratenWir wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und die Erforschung ressourcenschonender Technologien fördern, die eine nachhaltige Gesellschaft stützen. Dies beinhaltet ausdrücklich eine Reform des Patentrechts.
Die Forschungsergebnisse, vor allem aus öffentlich finanzierten Programmen, sind auf ihre Bedeutung hin zu prüfen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns für gesellschaftliche Entwicklungen ein, die Gemeinnutz vor Eigennutz stellen. Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung und der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen müssen gefördert werden, um den Bürgern zu ermöglichen, auf solider Basis in nachhaltige Projekte zu investieren und neue Technologien einzusetzen. Der Wissenstransfer über Nationalgrenzen muss gefördert werden, da der Nutzen für die nationale Wirtschaft nicht der alleinige Zweck der Forschung ist.
Das Land NRW hat durch seine Hochschul- und Forschungslandschaft eine gute Ausgangsposition, um Zukunftstechnologien in die industrielle Entwicklung zu überführen. Daher ist insbesondere deren Nutzung auf Landesebene zur Erhöhung der Effizienz ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der vorhandenen Strukturen und des Transfers.

Natur

Die PiratenWir sehen einen Schwerpunkt ihrer Naturpolitik in der freien Entfaltung der Arten in großen zusammenhängenden naturnahen Gebieten. Es darf kein Primat der wirtschaftlichen Nutzung mehr geben, sondern diese steht in Abwägung mit weiteren gesellschaftlichen Zielen wie Nachhaltigkeit und Biodiversität. Diese müssen deutlich mehr als bisher in Nutzung von Fläche und anderen Naturressourcen sowie die Gesellschaftsentwicklung einfließen. Wir wollen Ewigkeitsnutzen statt Ewigkeitsschäden.

2. Das Land muss einen ausreichend großen Anteil seiner Flächen in Wildnis umwandeln. Eingriffe und Maßnahmen dort dürfen nur dem Zweck der Stärkung der Biodiversität dienen. Privaten Grundbesitzern müssen wirtschaftliche Anreize zur Beteiligung an solchen Projekten geboten werden.

3. Wir fordern die weitere Vernetzung kleiner und zerstreut liegender wertvoller Naturgebiete mit einer Pflege, die der Verbesserung der Biodiversität dient. Größere zusammenhängende Naturgebiete mit hoher Biotopvariation und Übergängen zwischen offenem Land und Wäldern, trockenen und feuchten Gebieten werden eingebunden. Wir fordern mehr finanzielle Mittel für den Bau von Grünbrücken.

4. Wasserschutzgebiete sollen ebenfalls der Biodiversität dienen. Der Einrichtung offener Flächen ist der Vorzug gegenüber weiterer Aufforstung zu geben. Bei nährstoffbelasteten Arealen müssen überschüssige Nährstoffe entfernt werden.

5. Oberflächengewässer und ihre Randzonen sollen vermehrt, aber nicht ausschließlich, der Natur dienen. Renaturierung zur Wiederherstellung ihrer freien Dynamik ist ein wichtiges Ziel. In solche Maßnahmen müssen Land- und Forstwirtschaft und Freizeitaktivitäten integriert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten werden deutlich mehr potenzielle Überschwemmungsgebiete zum Abfedern von Hochwasserereignissen eingerichtet. Das ist gleichzeitig eine günstige und wirksame Klimafolgenanpassung. Mehr Offenland und Bruchwälder verbessern zudem die Hydrogeologie.

6. Das Land stellt weitere Mittel zur Verfügung, damit es selbst oder entsprechende Stiftungen weiteren Grund und Boden zur Erreichung von Naturschutz- und Biodiversitätszielen aufkaufen kann.

7. Natürlich einwandernde Arten vervollständigen die Ökosysteme und stärken die Biodiversität im Klimawandel. Sie werden deshalb geschützt und bekommen ihren Platz in unserer Natur. Das gilt auch für große Fleischfresser wie Seeadler, Wölfe und Goldschakale.

8. Bei der Allgemeinbildung in Schulen und speziellen fachlichen Ausbildungen, die mit Natur und ihrer Nutzung zu tun haben, wird mehr Wert auf Biodiversität und Naturschutz gelegt. Dazu gehört auch, dass Menschen in Freizeit und Tourismus Naturerlebnisse haben können. Kontakt zur Natur und Wissen über ihre Zusammenhänge helfen, dem Verständnis für einen Naturschutz, der kein Selbstzweck ist, sondern unsere Lebensgrundlagen sichert.

Jagd

9. Die Jägerschaft mit ihrer Hegeverpflichtung leistet ihren Beitrag zu Naturschutz, Biodiversität und Bildung. Die Landesgesetzgebung muss die nachhaltige Jagd als eine legitime Nutzung biologischer Ressourcen anerkennen.

10. Wir setzen uns für die Rücknahme des kontraproduktiven Verbotes der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente ein.

11. Wir wollen den anerkannten Jagdverbänden ein Verbandsklagerecht verschaffen.

Wasser

12. Wir fordern eine flächendeckende Trink- und Abwasserversorgung durch die entsprechenden Versorgungsunternehmen.

13. In NRW werden ca 6.000 private Brunnen auf Kosten der Eigentümer gesundheitsüberwacht. Die Daten liegen in den kommunalen Gesundheitsämtern und sind weder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) noch der Öffentlichkeit zugänglich. Wir fordern, diese Daten anonymisiert zentral und in offenem Format im LANUV zugänglich zu machen und den Eigentümern entsprechend Kosten zu ersetzen. Dies dient dem besseren Überblick über die tatsächliche Belastung des Wassers.

14. Menschliches Abwasser enthält Nährstoffe. Phosphor und Stickstoff müssen vermehrt zurückgewonnen werden, um sie als Dünger wieder einzusetzen. Das erhöht die Qualität des abgeleiteten Abwassers und vermindert den Nährstoffeintrag in unsere Oberflächengewässer.

15. Wir setzen uns für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr in allen Kommunen NRWs ein. Häufig wird nicht die gesamte bezogene Wassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt; z. B. werden Garten-, Sportanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen bewässert, von denen eine Kanalableitung nicht möglich ist, Vieh wird getränkt, oder es entstehen Wasserverluste in Gewerbebetrieben bei der Produktion oder durch Verdampfung, u. s. w.. Diese nicht eingeleiteten Wassermengen sollen auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise abgesetzt werden können. (Nicht Bestandteil des Antrags: Beispiel https://www.abwasserbetrieb-troisdorf.de/downloads/16-89-2236/Erma%CC%88%C3%9Figung%20der%20Schmutzwassergebu%CC%88hr%202016.pdf )


Energiewende

16. Nordrhein-Westfalen als Bundesland mit der höchsten Energieproduktion wie auch dem höchsten Verbrauch hinkt in der Energiewende hinterher. Es muss daher eine selbständige Energiewendepolitik einführen, die es unabhängig von der derzeitigen Sabotage auf Bundesebene und statt dessen zum Vorreiter macht, um Klimaschutzziele zu erreichen, technologische Entwicklung zu fördern, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und sichere, preisgünstige, nachhaltige und saubere Energieversorgung zu gewährleisten.

17. Die Energiewende ist regional und lokal. Deshalb gehört eine verbesserte Bürgerbeteiligung auch auf finanzieller Ebene zu dieser selbständigen Energiewende. Dadurch bleibt die Wertschöpfung in den Regionen und die Akzeptanz verbessert sich. Das Land muss Maßnahmen in dieser Richtung durchführen.

1718. Virtuelle Kraftwerke fördern
NRW ist durch seine Besiedlungsdichte in besonderer Weise geeignet, dass hier virtuelle Kraftwerke betrieben werden. Dabei werden kleine Erzeugungseinheiten über entsprechende Software verbunden um je nach möglicher Erzeugungskapazität und Verbrauchsprognose die richtige Verschaltung vorzunehmen um möglichst lokal und regional versorgen zu können. Dadurch lässt sich der anderenfalls notwendige Netzausbau insbesondere in den übergeordneten Verteilnetzen der Mittel- und Hochspannung in einem bezahlbaren Rahmen halten. Für diese Aufgabe werden auch weiterhin große Energieunternehmen benötigt, da nur sie über die nötigen überregionalen Strukturen verfügen.

(Erläuterung, nicht Bestandteil des Antrags: Zum hierzu notwendigen Datennetz mit entsprechender Bandbreite siehe 1.10.1.2, Digitale Infrastruktur.)

18. 19. Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen prüfen lassen.

19.20. Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken. Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden.

20.21. Bei der notwendigen Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und IT-Sicherheit streng zu beachten.

22. Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll dem Bürger generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie er selber zu einer gelungenen Energiewende beitragen kann. Förderprogramme sollen leichter auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um dem Bürger die Handhabung zu erleichtern.

21.23. Die Piraten Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen (Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften und deren Stadtwerken dabei helfen.

22.24. Es darf keine Genehmigungen, Neuerrichtungen und Inbetriebnahmen von Stein- und Braunkohlekraftwerken geben. Dadurch werden nicht nur weitere Belastungen im Land vermieden, sondern auch Steinkohleimporte unterbunden, die in den Förderländern Ewigkeitsschäden verursachen.

Klima

23. 25. Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet auch das Land zu Maßnahmen, den Anstieg der Durchschnittstemperatur der Troposphäre deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und gleichzeitig Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dieses Niveau zu begrenzen, um dadurch die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich zu verringern. Die Piraten setzen sich für die Erreichung dieses Zieles ein.

26. Der derzeitige Widerspruch zwischen dem Ziel Klimaschutzland Nr. 1 zu werden aber gleichzeitig an Braunkohlenindustrie festzuhalten muss aufgelöst werden und auf eine andere Basis gestellt werden, auch im Interesse der Energieunternehmen. Dazu soll ein "Fahrplan-NRW" für einen schrittweisen Ausstieg aus den jeweils schädlichsten Energieträgern erarbeitet werden. Er soll zum Einen die Umweltbilanz berücksichtigen, zum Anderen aber auch den zunehmenden Bedarf an elektrischer Energie, vornehmlich durch die Elektrifizierung vieler heute noch fossiler Lebensbereiche (z.B. auch Verkehr) berücksichtigen. Dieser Fahrplan soll eine Bewertung vornehmen, wieviele Arbeitsplätze mittelbar und unmittelbar betroffen sind um auf geeignete Weise Landesmaßnahmen (z.B. Bildungsprogramme) ableiten zu können und Folgen wie Arbeitslosigkeit entgegensteuern zu können. Dem Land NRW kommt in besonderer Weise die Aufgabe zu, Energieunternehmen bei dem Wandel von CO2 intensiven Erzeugern hin zu emissionsarmen Unternehmen zu begleiten und die Rahmenbedingungen für zukünftige Geschäftsfelder mit zu gestalten.

24.27. Die im Landesklimaschutzgesetz und -Plan formulierten Maßnahmen haben nur empfehlenden Charakter. Sie müssen verpflichtende Gesetzeskraft bekommen und durchgesetzt werden.

25.28. Die Wirkungen der Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan müssen beobachtet, der Plan selber laufend nach Gegebenheiten und Notwendigkeiten aktualisiert werden.

26.29. Neben der Entfossilisierung in Energieproduktion und Verkehr müssen Kohlenstoffsenken geschaffen werden. Dazu fordern die Piraten die Wiederherstellung umgebrochenen Grünlandes, Wiedervernässung trockengelegter und Bewahrung bestehender Feuchtgebiete. Diese muss das Land auf eigenen geeigneten Flächen durchführen und privaten Landbesitzern entsprechende Anreize bieten. Das dient auch der Biodiversität.

27.30. Auch Wälder sind Kohlenstoffsenken. In der Forstpolitik fordern wir verstärkten Anbau von Mischwäldern, die Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität stärken.

28.31. Die Nutzung von Bioenergie muss nachhaltig sein. Eine "Konkurrenz zwischen Teller und Tank" sowie Flächenverbrauch durch Monokulturen sind zu vermeiden. Primär soll genutzt werden, was ohnehin anfällt. NRW als Forschungs- und Entwicklungsstandort ist auch im Bereich der Biomasse attraktiv, da wir sowohl über Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, als auch über eine starke Chemie und Energiewirtschaft verfügen und sich damit eine einmalige Gemeinschaft von Akteuren auf kleinem Raum befindet. Hier gilt es geeignete Plattformen zur Vernetzung und die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitzustellen um Biomasse der nächsten Generation "Made in NRW" noch besser zu fördern um die Energiewende auf viele Säulen stellen zu können um Volatilitäten in der Erzeugung ausgleichen zu können.

29.32. Die Nutzung von Biokohle (Terra preta) in Landwirtschaft und Gartenbau schafft eine Kohlenstoffsenke, die gleichzeitig die Böden verbessert. Das Land muss Forschung, Entwicklung und Einsatz fördern.

Fracking

30.33. Die Gewinnung fossiler Rohstoffe durch Hydraulic Frackturing ist eine Hochrisikotechnologie, die mit unabsehbaren Ewigkeitsschäden, hohen Kosten, starken Umweltbelastungen, hohem Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch und massiven Bedrohungen unserer Wasservorkommen durch Einsatz wasserkritischer Chemikalien verbunden ist. Das so gewonnene Gas hat einen mindestens so schlechten Kohlendioxid-Fußbdruck wie Braunkohle. Zusätzlich entweichen große Methanmengen in die Atmosphäre. Methan ist ein wesenlich stärkeres Treibhausgas als Kohlendioxid. Deshalb lehnen wir Fracking nach fossilen Rohstoffen konsequent ab. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze.

31.34. Wegen der Änderungen in Bergrecht, Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung auf Bundesebene im Sommer 2016, die auf ein Fracking-Ermöglichungsgesetz hinauslaufen, müssen auf Landesebene alle gesetzgeberischen Möglichkeiten für ein Frackingverbot eingesetzt werden. Die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Formulierungen reichen nicht, weil sie jederzeit durch ein Zielabweichungsverfahren aufgehoben werden können. Deshalb fordern wir die Aufnahme eines Verbots von Fracking nach fossilen Rohstoffen zusätzlich sowohl in das Landeswassergesetz als auch das Landesnaturschutzgesetz. Die Unteren Wasserbehörden müssen gestärkt, technikbezogene Frackingmaßnahmen ausdrücklich verboten werden.

32.35. Das Land darf keine neuen Aufsuchungserlaubnisse für Fracking nach fossilen Rohstoffen erteilen, abgelaufene Aufsuchungserlaubnisse werden nicht verlängert, bereits erteilte werden eingezogen. Betriebspläne werden nicht zugelassen.

33. 36. Das Land muss sich zusätzlich auf Bundesebene konsequent für ein vollständiges Verbot des Frackings nach fossilen Rohstoffen einsetzen.

34.37. Der Mülltourismus mit dem Verklappen von Bohrschlämmen mit Schwermetallen, radioaktiven Isotopen, giftiger Frackingchemie und weiteren bergbaulichen Abfällen aus anderen Bundesländern nach NRW muss eingestellt werden.

Bergbau

35.38. Das atavistische Bundesberggesetz ist ein obrigkeitsstaatliches Durchsetzungs- und Genehmigungsrecht, das keinen rechtsstaatlichen Ausgleich unterschiedlicher Interessen vorsieht, sondern einseitig der Ausnutzung von Ressourcen dient und demokratische Grundrechte systematisch außer Kraft setzt. Wir fordern, das Bundesberggesetz durch ein Bundesumweltgesetzbuch mit dreidimensionaler Raumplanung zu ersetzen. Dafür muss das Land sich auf Bundesebene einsetzen.

36.39. Die Piraten Wir fordern, dass das Land auf Bundesebene ein Braunkohleausstiegsgesetz durchsetzt. Der Braunkohleabbau ist bis spätestens 2025 zu befristen. Um einen Strukturbruch zu vermeiden, muss die Planung des sozialverträglichen Übergangs sofort beginnen. Der unvermeidliche Strukturwandel muss aktiv, schöpferisch und vorausschauend gestaltet werden.

37.40. Die Arbeit der Schlichtungsstellen für Bergbaugeschädigte in NRW muss verbessert werden. Die derzeitige Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW ist keine behördliche Schlichtungsstelle, sondern eine unternehmensfinanzierte private Anrufungsstelle der RWE. Wir fordern die Einrichtung einer zentralen Schlichtungsstelle, die Geschädigte des Braunkohle- und Salzabbaus sowie der Kavernen für die nationale Energiereserve mit den Geschädigten aus dem Steinkohlebergbau gleichstellt.

38.41. Für alle Schäden, auch Ewigkeitsschäden, gilt das Verursacherprinzip. Die Schädiger müssen ausreichende Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Eine Stiftungslösung analog zur RAG-Stiftung ist zu prüfen.

39.42 Die 30jährige Verjährungsfrist ist bei Schäden aus dem Salzbergbau zu kurz, da auslaufende Bodenbewegungen dort erst nach 150 Jahren beendet sind. Sie muss dementsprechend angepasst werden.

40.43. Markscheider müssen zukünftig als neutrale Gutachter agieren. Sie erstellen Risswerke als Urkunden öffentlichen Glaubens, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit von Bergbaubetreibern muss gewährleistet sein.

41.44. Wir fordern die Umkehr der Beweislast bei Bergschadensverdachtsfällen.

Nuklearpolitik

42.45. Wir fordern den sofortigen Ausstieg aus der Stromproduktion durch Kernspaltung. Für NRW bedeutet das die sofortige Stillegung der Urananreicherungsanlage in Gronau.

43.46. Solange die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung nicht stattfinden kann, müssen alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, als illegal angesehen werden. Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden.

43.47. Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen. Das Nuklearmaterial wird in den derzeitigen Zwischenlagern verbleiben, bis die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung möglich ist.

44.48. Die geplanten Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus und weiter in die USA dürfen nicht stattfinden. In Jülich ist ein neues Zwischenlager zu errichten, das den Sicherheitsanforderungen an Bodenverflüssigungen bei Erdstößen und den Vorgaben zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen aus dem Brunsbüttel-Urteil genügt. Andere Zwischenlager sind entsprechend zu ertüchtigen.

45.49. Die Betreiber müssen für alle Anlagen im Zusammenhang mit Stromproduktion durch Kernspaltung sofort vollumfängliche Haftpflichtversicherungen ohne Bürgschaften durch Bund oder Länder abschließen. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten. Die Betreiber übernehmen vollständig alle Entsorgungs-, Stilllegungs- und Rückbaukosten. Dazu müssen die Betreiber die nötigen Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Ob die aktuell diskutierte Stiftungslösung ausreicht, ist zu prüfen.


Tierschutz

46.50 Wir setzen uns in NRW für eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen ab dem 5. Monat ein, um die wachsenden Katzenpopulationen in NRW einzudämmen.

Antragsbegründung:
Begründung: Nach meiner Einschätzung und den Erfahrungen der letzten Jahre die wichtigsten Punkte aus den benannten Politikfeldern, die für die Landtagswahl relevant sein dürften. Der konkurrierende WP 60.0 ist imho obsolet, da hier in den Modulen 3-6 abgehandelt. Andreas Wagner hatte den konkurrierenden WP 50.0 formuliert und zieht den zurück, nachdem der hier eingearbeitet ist. Er ist jetzt Mitantragsteller.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Piratige Forderungen zu Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie.
Schlagworte: Nachhaltigkeit, Natur, Jagd, Wasser, Energiewende, Klima, Fracking, Nuklearpolitik, Tierschutz
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/20161009AKKULNVProgramm&NRW_Antrag_LPT


Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP062.0

Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP060.0, WP050.0