NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP032.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP032.0 |
Antragsteller: |
Kay Winkler |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Kidd | letzte Änderung: | 21.11.2016 23:24:32 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Rundfunk und Medien | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | WP018.0 | ||
Abhängig von Antrag: | WP071.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Rundfunkbeitrag abschaffen |
Antragstext: | |
Der LPT möge beschließen das folgende Kapitel in den Absatz 1.12.4, Rundfunk und Medien, des vorläufigen Wahlprogramms aufzunehmen:
Der Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ungerecht, verursacht unnötige Kosten und erfordert die Anhäufung von Daten über private Lebensumstände, die von einer nicht kontrollierten Einrichtung verwaltet werden. Der Rundfunkbeitrag soll in seiner Gänze abgeschafft werden und durch ein plausibles, kosten- sowie datensparendes Instrument ersetzt werden. Dazu ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Land NRW zu kündigen. | |
Antragsbegründung: | |
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf nicht unabhängig von dessen Nutzung erfolgen. Haushalte, die keinen Fernseher oder Radio besitzen, sollen entsprechend keine Beiträge entrichten müssen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist seit Einführung des Beitrags zu einem Selbstbedienungsladen verkommen, der ohne jegliche finanzielle Kontrolle immer mehr Programmplätze belegt und mittlerweile auch in das Internet vorstößt und dort wettbewerbsverzerrend unabhängige Geschäftsmodelle verdrängt.
Im Gegensatz zu der teilweise in der Bevölkerung vorhandenen Wahrnehmung, dass durch den Beitrag "alles einfacher" geworden sei und weniger in die Privatsphäre der Bürger eingegriffen werden müsse, erhebt der Beitragsservice (vormals GEZ) nunmher regelmäßig die Bestandsdaten aller deutschen Einwohner über die Einwohnermelderegister. Er unterhält ein umfassendes Datenkonvolut, aus dem sogar erkennbar wird, welche Personen zusammenleben. Diese Informationsdichte war bei der gerätebezogenen Gebühr nicht erforderlich. Das Datengeheimnis und der Schutz der Privatsphäre ist durch den Beitragsservice nicht gewährleistet. Gegen den Rundfunkbeitrag sind mehrere tausend (!) Klagen anhängig und mehrere millionen (!) Mahnnverfahren wurden eingeleitet. Der WDR betreibt eine groteske Zahl von Zwangsvollstreckungen, unter denen die Gemeinden zu leiden haben (einige Städte in NRW verweigern mittlerweile aus Kostengründen die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen). Dies zeigt, dass der Rundfunkbeitrag in der Bevölkerung auch des Landes NRW auf Ablehnung stößt. Die Piratenpartei kann sich dem nicht verschließen. Eine einfache Lösung wäre beispielsweise die Verschlüsselung des deutschen TV-Programms, das dann nur durch tatsächlich zahlende Nutzer gesehen werden könnte. Für die Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf eine sachgerechte Lösung muss das Land NRW aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag austreten. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Der Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll abgeschafft werden. Dazu ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Land NRW zu kündigen. | ||
Schlagworte: | Rundfunk, Medien, Zwangsbeitrag, Datenschutz, Privatsphäre |