1.12.4 Rundfunk und Medien
Der LPT möge beschließen das folgende Kapitel in den Absatz 1.12.4, Rundfunk und Medien, des vorläufigen Wahlprogramms aufzunehmen:
Bitte den Antrag modular abstimmen
Modul 0 Kapitelname
Bitte den Titel des Kapitals ändern in: Medien, Rundfunk und Urheberrecht
1. Modul:
Medienkonzentration
Wir treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Die Novellierung des Landesmediengesetzes und einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ziel, die Konzentration der Medienunternehmen weiter zu erhöhen, lehnen wir ab, da Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter oder die Bildung von Informations- und Meinungskartellen nicht noch leichter gemacht werden sollte. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht innehat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.
2. Modul:
Programmvielfalt und Spartenkanäle
Die digitalen Spartenkanäle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Element der notwendigen Programmvielfalt, ermöglichen die Erprobung neuer Programmideen und unterstützen, auch mit Programmwiederholungen, individuelle Sehgewohnheiten der Zuschauer und damit die Grundversorgung. Sofern die digitalen Kanäle weiter ohne besondere Mehrkosten betrieben werden können, soll die vorhandene Anzahl nicht eingeschränkt werden.
3. Modul:
Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren
Wir lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.
4. Modul:
Vertreter politischer Parteien sind in Rundfunkräten entbehrlich
Wir lehnen die Einflussnahme von Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab.
Wir wollen Parteienvertreter in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen, durch Parteien instrumentalisierten, Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist.
5. Modul:
Überparteiliche Intendanten
Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Rundfunkintendanten von Vertretern politischer Parteien oder unter deren Einflussnahme gewählt werden. Die Unabhängigkeit bei der Wahl der Intendanten ist zu gewährleisten.
6. Modul:
Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte
Wir fordern die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.
7. Modul:
Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat
Wir streben die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte an. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. (CCC) prädestiniert. Der CCC hat sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben und stellt einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer dar.
8. Modul:
Verfügbarkeit von Medieninhalten
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Wir fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck setzen wir uns für eine Rücknahme der im 12. RÄStV (?) eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Darüber hinaus sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen.
9. Modul:
Digitale Lernmittelfreiheit
Wir wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende.
10. Modul:
Gebührenfinanzierung
Die 2013 eingeführte Haushaltspauschale sehen wir als eine Lösung für die frühere durch die GEZ (?) praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Rundfunkteilnehmer. Gleichzeitig lehnen wir eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung würde eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale bedeuten.
Wir sprechen uns darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studenten, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studenten soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger (?) zur Gebührenbefreiung berechtigt.
11. Modul:
Freiheit des Internets erhalten
Das Internet ist ein wichtiges Mittel, das den Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieterseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwenderseite (zum Beispiel Three Strikes (?)) müssen auch auf Landesebene verhindert werden.
12. Modul:
Medienpädagogik – Förderung der „sekundären Lesefähigkeit“ (Digital Literacy)
13. Modul:
Umgang mit IT und dem Internet
Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Das Erlernen mindestens einer höheren Programmiersprache sowie Grundkenntnisse in Datenbanken, Suchmaschinen, HTML (?) und der Internet-Infrastruktur soll für jeden Schüler selbstverständlicher Teil der Lernziele sein.
14. Modul:
Abbau von Hürden
Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten in sozialen Netzwerken zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der schulischen Erziehung und Bildung. Deshalb wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule, im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten, fördern, statt sie, wie bisher, durch Verbot von Mobiltelefonen einzuschränken. Ebenso sollte kreativer Einsatz von Internetquellen bei Facharbeiten, Hausarbeiten etc. gefördert werden, statt diesen als Täuschungsversuch zu ächten.
15. Modul:
Urheberrecht
16. Modul:
Reform des Urheberrechts
Wir werden im Landtag, über den Einfluss durch den Bundesrat, eine Reform des Urheberrechts einleiten. Diese Reform soll in der Hinsicht in das bestehende Urheberrecht eingreifen, als dass es sich dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das in Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.
17. Modul:
Geltungsbereich und Zeitraum
Für diese Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden.
Ferner soll die Geltungsdauer des Urheberrechts herabgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber zu schützen, ad absurdum.
Die Dauer des Urheberrechts soll höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für Filme soll das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten - für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.
18. Modul:
Zugang und Verfügbarkeit
Der digitale Wandel erfordert eine völlige Neubewertung der von Konzernen propagierten „Medienpiraterie“.
Ein digital verfügbares Kulturgut wird durch kopieren oder Teilen niemandem genommen, es stellt vielmehr eine Bereicherung für andere Menschen dar. Während früher der Freund eine Schallplatte auf Kassette überspielte und so die Musik einem Freund zugänglich machte, ist der damals zeitraubende Vorgang heute in Sekundenschnelle über das Internet möglich. Das Prinzip ist das gleiche.
Die hohen Zahlen, die häufig von Medienvertretern genannt werden, was Kopien und damit verbundene Verluste angeht, sind bisher noch von keiner uns bekannten unabhängigen Institution oder Studie bestätigt worden.
19. Modul:
Kern-Merkmale
Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur sowie im Interesse der Urheber an einer gestärkten Position gegenüber den Rechteverwertern, soll die Urheberrechtsreform der Piratenpartei Deutschland, zu Ungunsten der derzeit unverhältnismäßig bevorteilten Rechteverwerter, folgende Kern-Merkmale beinhalten:
Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes (?) und Mashups (?) soll erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen komplett untersagt und Tauschbörsen (?) legalisiert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.
20. Modul:
Trennung von kommerziell und privat
Wir fordern die strikte juristische Trennung zwischen kommerzieller Verwertung und nicht kommerzieller Verwertung.
Dabei soll nicht kommerzielle Verwertung grundsätzlich frei von Urheberrechtsabgaben und den Folgen von Urheberrechtsverstößen erfolgen können.
21. Modul:
Abmahnindustrie eindämmen
Diese Maßnahme soll nicht zuletzt die sich ausweitende Abmahnindustrie, deren Mahnungen sich häufig gegen Privatpersonen richten eindämmen.
22. Modul:
Lehrmittel
Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität, und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.
Des Weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden.
Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referenten mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.
23. Modul:
Was öffentlich bezahlt ist, steht öffentlich zur Verfügung
Von öffentlichen Geldern finanzierte oder mitfinanzierte Forschungsergebnisse, Kulturgüter oder andere dem Urheberrecht unterworfene Inhalte oder Produkte sollen der Öffentlichkeit kostenlos und unter freien Lizenzen zur Verfügung stehen.
Das stärkt den Wissens- und Kulturstandort Deutschland: -Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.-
(Siehe auch Verfügbarkeit von Medieninhalten und Open Access)
24. Modul:
Stärkung der Urheber
Neben diesen Zugeständnissen an die Allgemeinheit sollen die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern gestärkt werden. So sollen Urhebern Zweitverwertungsrechte eingeräumt werden, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen und unbekannte Nutzungsarten nicht pauschal eingeräumt werden können.
Es soll die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 25 Jahre beschränkt werden und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen.
Zudem soll ausgeschlossen werden, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können.
25. Modul:
Förderung von GEMA Alternativen wie C3S
Wir wollen eine Wahlmöglichkeit für Kunstschaffende, wenn es um die Rechtevertretung geht. Wir halten daher die Cultural Commons Collecting Society SCE mbH (C3S SCE) für eine Unternehmung, die zumindest in gleicher Weise Förderung und Unterstützung erhalten soll wie die GEMA.
Um den Start zu erleichtern wollen wir prüfen, in welcher Weise das Land weitere Anschubförderungen unterstützen kann.
Mit Ihrem Sitz in Düsseldorf haben wir als Land NRW ein besonderes Interesse, eine solchen Gesellschaft zu fördern, und mit Ihr Künstler, Kreative und Unternehmen in deren Branchen anzuziehen in das Land zu locken.
26. Modul:
Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit ist zu gewährleisten. Um das weiterhin sicherzustellen, wollen wir uns auf Ebenen dafür einsetzen.
Ferner Seiten wir uns dafür ein, vorhandene Einschränkungen in Innenräumen, bei Texten und 3D Kunstwerken zu überprüfen und wo sinnvoll abzuschaffen.
27. Modul:
Bundesratsinitiativen
An vielen Stellen ist Landesrecht eingeschränkt und es sind Änderungen auf Bundesebene notwendig. Hier wollen wir über Initiativen im Bundesrat eine entsprechende Umsetzung erzielen.
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