Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen.
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Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen.
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