NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/SÄA003.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA003.0
Antragsteller:

Piratonym, Melano

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Piratonym letzte Änderung: 27.06.2016 11:21:40 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Aufhebung der Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von Nichtmitgliedern
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

  1. § 6a Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
Antragsbegründung:
Der betroffene Satz wurde durch den Landesparteitag 2015.1 mit Annahme des dortigen Satzungsänderungsantrages 019 (http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/SÄA019) in die Satzung eingefügt. Noch bei der gleichen Tagung wurde eine Akkreditierung auf Grund dieser Änderung vorgenommen.

Das Landesschiedsgericht Nordrhein-Westfalen hat im Verfahren zu zwei Anfechtungen dieser Akkreditierung und der nachfolgenden Beschlüsse (http://wiki.piratenpartei.de/Datei:LSG-NRW-2015-004-H-Urteil-anonym.pdf) festgestellt, dass die Akkreditierung rechtswidrig war. Die Satzungsbestimmung selbst wurde zwar nicht für rechtswidrig erklärt, da sie explizit auf gesetzlich erlaubte Fälle eingeschränkt wird; nach den Ausführungen des Landesschiedsgerichtes stehen aber gerade in jedem Fall gesetzliche Bestimmungen der Anwendung entgegen. Die Satzungsbestimmung kann also nie die beabsichtigte Wirkung entfalten. Keiner der Verfahrensbeteiligten hat Berufung gegen des Urteil eingelegt, es ist damit rechtskräftig.

Die Satzungsbestimmung soll aufgehoben werden, da sie keine Wirkung entfalten und allenfalls Verwirrung stiften kann. Aus der Satzung sollte für Mitglieder und Nichtmitglieder unmittelbar ersichtlich sein, ob sie zum Parteitag stimmberechtigt sind. Ein Studieren von Urteilen sollte dazu nicht notwendig sein.

Der Antrag enthält keine inhaltliche Wertung des Zieles der aufzuhebenden Satzungsbestimmung; die Antragsteller beabsichtigen lediglich, die Satzung klar und verständlich zu halten.

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendrechte wurde im Vorfeld angehört, sie hat als Organisationseinheit keinen Widerspruch (allerdings auch keine Unterstützung) zum Antrag geäußert.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Die nichtanwendbare Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von Nichtmitgliedern wird aufgehoben.
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

==§ 6a – Der Landesparteitag==

edit

Ist SÄA003.0
(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen.
Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen. Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !