NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/20 2
| Ist | SÄA011 | SÄA016 |
|---|---|---|
| (2) | (2) Organisationseinheiten können Untergruppen (UG) bilden die der jeweiligen Organisationseinheit zugeordnet sind. | |
| (3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Organisationsordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden. | (3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Strukturordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden. |