NRW:Kreis Borken/Plakatierung/Schöppingen

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Grundsätzliches

Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.

Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.

Plakatierungsteams

Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.

Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.

Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:

Dein Name E-Mail / Twitter ortskundig in zusammen mit
ChGr kein Borken das klären wir noch ;-)
BauerJup @BauerJup Vreden, mit Navi überall ortskundig zusammen mit jemand der schon mal plakatiert hat
Pirat Jens @Pirat_Jens Velen, mit Navi überall ortskundig zusammen mit Dir?
N8cr4wler @n8cr4wler Schöppingen mit?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?


Plakate in Schöppingen

Gemeindeverwaltung Schöppingen
Ansprechpartner: Herr Klaus Potthoff
Tel: 02555 8833
Fax: 02555 88833
Mail: klaus.potthoff[at]schoeppingen[dot]de

Angaben in der Genehmigung

Plakatflächen der Gemeinde gem. Liste
Zudem können noch Plakate (DIN A1) als "Reiter" an den Straßenlaternen befestigt werden.
Diese müssen jedoch nach der Wahl umgehend durch Sie entfernt und entsorgt werden.
Ansonsten ist Plakatieren zulässig.

Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen umgehend nach der Wahl.

Plakatwände der Gemeinde

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Schöppingen Bürgerweg / (Zaun Vechtestadion) noch nicht plakatiert
  • Du?
Schöppingen Hauptstraße (St. Brictius Kirche) noch nicht plakatiert
  • Du?
Schöppingen Antoniusweg / Berliner Str. noch nicht plakatiert
  • Du?

Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Schöppingen - Straße/Ortsausgang Richtung -- noch nicht plakatiert
  • Du?
Ortsteil - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?
Ortsteil - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?