NRW:Köln/Kreisverband/Kreismitgliederversammlung 2017.1/Anträge

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Kreismitgliederversammlung Köln 2017.1 - Anträge




Hinweis

Bitte beachtet das Anträge bis 2 Wochen vor der Kreismitgliederversammlung eingereicht werden müssen.


Diskussion

Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.


Anträge zur Tagesordnung


Satzungsanträge

Satzungsänderungsantrag SÄA001

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Manuela Langer
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6b (14)
Beantragte Änderungen

Änderung § 6b - Der Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern:

Der Passus

§ 6b - Der Kreisvorstand

(14) Der Kreisverband wird in Rechtsgeschäften gegenüber Dritten vertreten entweder:

   Durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister
   Durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden
   Durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer
Der Vorstand kann in den o.g. Konstellationen eine andere Person mit Einzel-Vollmacht ausstatten, genau umrissene Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

wird ersetzt durch:

§ 6b - Der Kreisvorstand

(14) Der Kreisverband wird in Rechtsgeschäften gegenüber Dritten vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann darüber hinaus weitere Personen durch Beschluss mit Einzelvollmacht ausstatten, genau umrissene Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Eröffnung und Schließung von Bankkonten bedarf eines Beschlusses des gesamten Vorstandes; erforderlich ist eine 2/3-Mehrheit. Die Durchführung des Beschlusses obliegt dem Schatzmeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden. Für die täglichen Bankgeschäfte werden Schatzmeister und 1. Vorsitzender als Einzelvertretungsberechtigte gegenüber der Bank benannt.

Begründung

Bislang mussten nach Vorstandsneuwahlen alle Mitglieder des Vorstandes als Vertretungsberechtigte für die Bankgeschäfte eingetragen werden. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden und hat in der Vergangenheit zu Verzögerungen geführt. In der Praxis kommt es jedoch außerhalb von Einzelbeauftragungen nicht vor, dass insbesondere die Beisitzer Verträge für den Kreisverband abschließen oder Konten jeglicher Art führen. Die Satzungsänderung soll dies in Zukunft vereinfachen. Die täglichen Bankgeschäfte werden ohnehin durch den Schatzmeister als Einzelvertretungsberechtigten gegenüber der Bank durchgeführt.


Konkurrenzanträge
SÄA003


Satzungsänderungsantrag SÄA002

Änderungsantrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Ingo Luff
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §1 (2)
Beantragte Änderungen

Ergänzung der Kurzbezeichnung

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern:

Der Passus

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(2) Die Piratenpartei Deutschland Kreisverband Köln führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Köln.

wird ersetzt durch:

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(2) Die Piratenpartei Deutschland Kreisverband Köln führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Köln. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN.

Begründung

Auf der KMV 2013.3 wurde die Streichung der Kurzbezeichnung mit folgender Begründung "Die Festlegung der Kurzbezeichnung dient ausschließlich der Darstellung auf Wahlzetteln. Da der Kreisverband die Piratenpartei nicht zu Wahlen anmeldet, bedarf es keiner Regelung zur Kurzbezeichnung" beantragt bzw. beschlossen. Da Wahlen ein wiederkehrendes Ereignis sind, sollte die Kurzbereichnung immer in der Satzung stehen, auch wenn dies nur auf kommunaler Ebene zum tragen kommt. Mit Kurzbezeichnung entspricht die Satzung in der Form der Landes- und Bundessatzung.



Satzungsänderungsantrag SÄA003

Änderungsantrag Nr.
SÄA003
Beantragt von
Lisa Gerlach
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6b (14)
Beantragte Änderungen

Änderung § 6b - Der Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern:

Dem Passus

§ 6b - Der Kreisvorstand

(14) Der Kreisverband wird in Rechtsgeschäften gegenüber Dritten vertreten entweder:

    Durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister
    Durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden
    Durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister und 
mindestens einem Beisitzer
Der Vorstand kann in den o.g. Konstellationen eine andere Person mit 
Einzel-Vollmacht ausstatten, genau umrissene Rechtsgeschäfte vorzunehmen.


wird angefügt:

(14a) Die Eröffnung und Schließung von Bankkonten bedarf eines Beschlusses des gesamten Vorstandes; erforderlich ist eine 2/3-Mehrheit. Für die Umsetzung des Beschlusses bei der Bank sind allein Schatzmeister und Vorsitzender gemeinsam vertretungsberechtigt.

Begründung

Ein Rechtsgeschäft gegenüber Dritten ist theoretisch schon der Kauf von einem Brötchen. 1V, 2V und Schatzi werden recht bald froh sein, nicht für jeden Kleinkram gemeinsam anwesend sein zu müssen. Der KV wird außerdem nach diesem SÄA handlungsunfähig, sobald entweder 1V, 2V oder Schatzi zurücktreten, während sich das nach der alten Regel kompensieren ließ. Besser ist es darum, den (14) so zu lassen wie bisher, denn dann kann man im Falle eines Rücktritts/Ausfalls theoretisch das Jahr ohne Neuwahlen zu Ende bringen. Die Anfügung von Manuela würde ich gern als (14a) zu den Bankgeschäften ergänzen, und da reichen meines Erachtens 2 Personen völlig aus. Den 3. Satz würde ich weglassen. Bankgeschäfte des täglichen Lebens sind Überweisungen oder Abhebungen. Ich hoffe, niemand außer Manuela hat die TAN Liste. Das macht nämlich nur Chaos, wenn mehrere Leute da rumüberweisen und die Belege hinterher nicht zusammen halten.


Konkurrenzanträge
SÄA001


Kommunalpolitische Programmanträge


Sonstige Anträge