NDS:Osnabrück/Protokoll/2012-07-07 - 2012-07-08-Kreisparteitag
Eröffnung: 10:23
Versammlungsleiter: Mario Wahlleiter: Nils Elmers Protokoll: Christian Nobis
Genehmigung des letzten Protokolls: Angenmommen
TO 2: Satzungsänderungsanträge
Einberufung KPT
https://lqfb.piraten-osnabrueck.de/initiative/show/11.html SÄA1 von Christian S. vom 11. Mai für den KPT 07./08. Juli alt Die Einberufung wird durch den Kreisvorstand veranlasst. Dies geschieht aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn mindestens ein Viertel der Piraten sie beantragt. neu: Die Einberufung wird durch den Kreisvorstand veranlasst. Dies geschieht aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Piraten sie beantragt.
Bei einer Enthltung angenommen
https://lqfb.piraten-osnabrueck.de/initiative/show/13.html
Aufnahme
Antrag von Christian Sawatzki: alt: Die Aufnahme regelt die Satzung des Landesverbands Niedersachsen sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland. neu: Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt automatisch 14 Tage nach Eingang des Mitgliedsantrages beim Vorstand des Kreisverbands sofern dieser nicht widerspricht. neu aufzunehmender Absatz 4 nach §3 Abs.3. Die nachfolgenden Absätze verschieben sich in Ihrer Nummerierung nach hinten: Abs. 4: Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich begründet werden. Dies hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Mitgliedsantrags zu geschehen.
https://lqfb.piraten-osnabrueck.de/initiative/show/15.html Die Ablehnung des Aufnahmeantrages erfolgt schriftlich. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet werden. ( Parteiengesetz ,§ 10, Abs. 1) Begründung: Mit einer Begründung für einen Nichtaufnahme geben wir der Person die wir ablehnen evt. einen Grund für eine Klage. Ich würde mich deshalb lieber auf das Parteiengesetz beziehen.
Etti: Zurückgezogen
Dirk: Findet den Antrag von Etti gut, findet zeitliche Fristen nicht gut, Strukturen gefährden evtl. zu lange. Kevin: Findet Ettis Antrag gut, aber wiederspricht der Landes und Budes-Saztzung. 14-Tage-Frist geht. ChristianS.: 14 Tage sind ab Kenntnisnahme Kreisvorstand, Kreisvorstand ist recht flexibel ChristianN.: 14 Tage ab Kenntnisnahme Kreisvorstand Jan: Würde Frist auf 1 Monat erhöhen Marius: ISt dann das NEumitglied Stimmberechtigt? Nein als antwort Dirk: Warum automatisch? ChristianS: Vorstand kann auch zur Not schnell Sitzung am KPT einberufen. Mitglieder werden eh beliebig aufgenommen. Beleibigkeit steht dann in der Satzung Kevin: Vorstandssitzung alle 7 Tage war möglich ChristianS: Mitglied muss wissen, wann er aufgenommen ist. Jan: Will nicht das 3 VM über Leute entscheiden Marius: Sieht die Gefahr nicht in Trollen Heiko: Will nicht stundelang drüber Katta: Andere Parteien sind an rechter Unterwanderung kaputt gegangen, vorsichtrig sein Dirk: Wir müssen die Möglichkeit haben, rechte Unterwanderung zu verhindern. OliverM: Sollten mehr Zeit nehemen. Wie können wir das verhiondern? Hinterherspionieren? ChristianS: Nicht wild auf 14 Tagen, Keine Angabe des Grundes .... Olaf: Ortsverbände sind der Unterwanderung gefährdet ChristianS: 30 Tage sehe ich ein... Kevin: Zwei Beispiele der Unterwanderung, FDP Neumann, FDP Studenten
Änderungsantrag ChristianS:
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt automatisch 28 Tage nach Eingang des Mitgliedsantrages beim Vorstand des Kreisverbands sofern dieser nicht widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von 28 Tagen vom KV versendet werden.
Änderungsantrag von Dirk: Der Vorstand entscheidet innerhalb von 28 Tagen nach Eingang des Mitgliedsantrages beim Vorstand des Kreisverbands über die Aufnahme. Eine Ablehnung muss innerhalb von 28 Tagen vom KV versendet werden.
Angenommen mit 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme
Abstimmung bzgl. Reihenfolge der Abstimmung der Anträge: Dirks Antrag wir zuerst abgestimmt.
Jörg: Das ist Satzungswidrig was da steht Katta: Wir haben dich schon vermisst Dirk: Änderung: Der Vorstand entscheidet
SÄA4: §4 Rechte und Pflichten der Piraten Die Ablehnung des Aufnahmeantrages erfolgt schriftlich. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet werden. ( Parteiengesetz ,§ 10, Abs. 1) Begründung: Mit einer Begründung für einen Nichtaufnahme geben wir der Person die wir ablehnen evt. einen Grund für eine Klage. Ich würde mich deshalb lieber auf das Parteiengesetz beziehen.
Go-Antrag auf Meinugsbild: Eindeutig keine 2/3 Mehrheit Zurückgezogen
GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste: Angenomme
Implementierung LQFB in die Satzung https://lqfb.piraten-osnabrueck.de/initiative/show/37.html Ich beantrage, die Satzung wie folgt zu ändern:
§ 11 Organe des Kreisverbandes Organe des Kreisverbandes sind der Kreisparteitag der Vorstand LiquidFeedback die Gründungsversammlung § 14 LiquidFeedback (neu einzufügen, alle anderen Numerierungen verschieben sich entsprechend) Abstimmungen im LiquidFeedback (LQFB) sind verbindlich, sobald sich mindestens 20% der stimmberechtigten, angemeldeten Mitglieder des Kreisverbands ausschließlich der Delegationen an der Abstimmung beteiligen, sie im Regelwerk "ausführliches Regelwerk" eingestellt worden sind und von keinem Mitglied Einspruch gegen die Verbindlichkeit erhoben wird. Stimmberechtigung im LiquidFeedback ergibt sich aus den Regeln zur Stimmberechtigung auf einem Kreisparteitag. Der Vorstand prüft zum jeden 01. April jeden Jahres die Stimmberechtigung der Mitglieder. Sollten Mitglieder nicht mehr stimmberechtigt sein, werden der Verwaltung des LQFB die Schlüssel mitgeteilt, die nicht mehr Stimmberechtigt sind. Diese sind zu sperren. Sobald ein Mitglied sein Stimmberechtigung wiedererlangt hat, ist der Verwaltung des LQFB unverzüglich der entsprechende Schlüssel zur nennen, damit dieser wieder entsperrt wird. Der Vorstand hat sicherzustellen, das auf den wöchentlichen Stammtischen ein PC zur Verfügung steht, so dass auch diejenigen Mitglieder die Möglichkeit haben, sich an den Intiativen zu beteiligen, die über keinen eigenen Computer oder Netzzugang verfügen. Geheime Abstimmungen und Wahlen jeglicher Art werden in keinem Fall im LiquidFeedback abgehalten. § 16 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms Änderungen der Kreissatzung können vom Kreisparteitag oder im LiquidFeedback mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Änderungen der Kreissatzung werden mit ausführlicher Begründung und Ursprungsform im Anhang der Satzung dokumentiert. Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Kreisverband übernommen. Das Grundsatzprogramm kann durch den Kreisverband um regionale Punkte ergänzt werden. Der Kreisverband kann spezielle Schwerpunkte legen.
Antrag auf Meinungsbild: 4 Dafür
GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste Gegenrede: Begründet Dafür: 8 Dagegen: 10
GO-Antrag: Änderung der Geschäftsordnung: Der Versammlungsleiter läßt pro Thema und Person einen Redebeitrag zu. Abgelehnt
Meinungsbild: Große Ablehnung
GO-Antrag auf Vertagung: Vertagt
SÄA2: §13 Der Kreisvorstand Abs. 1 und Abs. 4 https://lqfb.piraten-osnabrueck.de/initiative/show/12.html Meinungsbild: Soll der Antrag behandelt werden: Ja
alt:Abs. 1: Der Kreisvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden einem stellvertretenden Vorsitzenden einem Schatzmeister einem bis fünf Beisitzern Abs. 4: Der Kreisvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Kreisvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs- Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
Antrag von Christian Sawatzki SÄA2.1 (angenommen) neu:Abs. 1: Der Kreisvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden einem stellvertretenden Vorsitzenden einem Schatzmeister einem Generalsekretär einem politischen Geschäftsführer einem bis drei Beisitzern Abs. 4: Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu: Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder Dokumentation aller Vorstandssitzungen Form und Umfang des Tätigkeitsberichts Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
Alternativantrag von Kevin SÄA2.2:
§13 (1) Der Kreisvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, optional einem Generalsekretär, optional einem politischen Geschäftsführer und einem bis fünf Beisitzern. §13 (4) Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst mindestens Regelungen zu Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung, Verwaltung des Materials, Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder, Dokumentation der Vorstandssitzungen und Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes.
Alternativantrag von Etti SÄA2.3:
Abs. 1:
Der Kreisvorstand besteht aus:
einem Vorsitzenden
einem stellvertretenden Vorsitzenden
einem Schatzmeister
einem Pressesprecher
einem bis fünf Beisitzern
Abs. 4:
Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht
diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
Dokumentation aller Vorstandssitzungen
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
GO-Antrag: Redezeitbegrenzung auf 3 Minuten, angenommen
GO-Antrag zur Schließung der Rednerliste: 11 zu 11 wir machen weiter GO-Antrag zur Schließung der Rednerliste: Rednerliste zu
Pause: 12:??
Wiedereröffnung: 14:07
Abstimmung bzgl. Behandlung SÄA2.1, SÄA2.2, SÄA2.3, Merhheit für SÄA2.1 oder SÄA2.2
Abstimmung SÄA2.1 gegen SÄA2.2 Mehrheit für SÄA2.1
Abstimmung SÄA2.1: 2/3 Mehrheit angenommen (20 Für-Stimmen, 29 Akkredetierte)
SÄA §13 Pflicht zur Neuwahl entschärfen
alt§ 13 Der Kreisvorstand 5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden. neu§ 13 Der Kreisvorstand 5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. Beim ersten Kreisparteitag des Kalenderjahres steht die Neuwahl des Vorstands auf der Tagesordnung. Mit einfacher Mehrheit kann der Kreisparteitag in geheimer Abstimmung beschließen, daß auf Vorstandswahl verzichtet wird. Dies gilt nicht, wenn der Vorstand seit 33 Monaten oder länger im Amt ist. Sollte der Vorstand gemäß Absatz 1 nicht mehr vollständig sein oder einzelne Vorstandsmitglieder nicht im Amt bleiben wollen, kann der Kreisparteitag vakante Ämter einzeln neu wählen.
Verlängerung Wahlperiode KV Vorstand übernommen von Pascal
§ 13 Der Kreisvorstand 5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. ◦ Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden. ◦ Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.
ändern in § 13 Der Kreisvorstand 5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von dem Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt. ◦ Ist der Kreisvorstand bei der Tagung des Kreisparteitags länger als 20 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden. ◦ Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.
Go-Antrag: Wiedereröffnung der Rednerliste: Angenommen
Meinungsbild: Wer wäre sauer, wenn wir bei zwei Jahren Legislatur, Personen haben die nur ein Jahr machen wollen Ergebnis: Einer wäre sauer
Abstimmung: Pflicht zur Neuwahl entschärfen vs 20 Monate: 20 Monate Keine 2/3 Mehrheit abgelehnt
Berichte Vorstand: Kevin: LQFB, Marinas, Strukturdabatten, Stammtische besucht, Wiki folgt Christian: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Traumerle/St%C3%A4ndiger_T%C3%A4tigkeitsbericht#Zusammenfassung_13.03.2012_bis_07.03.2012 Jan: Presse zusammen mit Angelika, UUs gesammelt, an Strukturtreffen teilgenommen, Wiki folgt Florian: Hat an den meisten VS teilgenommen, letzter Monat weniger, Pressearchif NOZ, Piratenpad Admin, LQFB-Admin, Plakat-App, Webseite, GS-Schild-Design, PP-Vorlage http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Boombuler/Vorstandsbericht Olaf: Stammtische Südkreis, Stammtisch Osnabrück, Tickets bearbeitet, Aufgaben die nicht zeitkritisch waren, Kontaktformular, Visitenkarten-Bestellung, Nicht zufrieden mit sich selber, leider zu viel an Kevin und Christian hängengeblieben http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Pirat-Olaf-M/T%C3%A4tigkeitsbericht Pascal: Stammtische, Telkos, Real-Live-Treffen, Piragio organisiert, Planung in Osnabrück Tag der politischen Arbeit http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:300g-Aufschnitt/Was-ich-so-mache Alice: Buchführung mehr im Hintergrund
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Magrathea
Berichte Kassenprüfer: Stichpunktmäßig den Mai geprüft, alles in Ordnung
Fragen an den Vorstand: Wie kritisch seht ihr die Tatsache, dass der Vorstand LQFB administriert bzgl. Pseudonymität. Antwort Kevin: Durch Trennung Clearing-Stelle, Administration ist die Pseudonymität, wurde nicht schriftlich festgehalten.
Frage bzgl. der Verschlusssache und deren Klärung: Ist es rechtlich und Satzungkonform, dass der LV die Mitgliedsbeiträge einzieht
GO-Antrag auf 10 Minuten Pause: Nicht angenommen
Mailantwort des Juristen wird verlesen:
=== Beginn der Anfrage ===
Meine Anfrage: Hallo XY,
ich hoffe ihr hattet einen schönen Kurzurlaub und ihr konntet euch gut erholen. Zumindest das Wetter hat ja mitgespielt.
Im Anhang habe ich dir die Satzungen des KV-Osnabrück, der Piraten Niedersachsen und der Bundespiraten als pdf angefügt.
Verglichen werden müssten die Satzungspunkte, die sich mit Mitgliedsbeiträgen und Finanzen befassen.
Fragestellungen: - Ergeben sich aus der Satzung im ungünstigen Fall finanzielle Ansprüche der Bundes- oder Landespiraten gegenüber dem KV-Osnabrück auch für nichtbezahlte Mitgliedsbeiträge? - Falls Unklarheiten bestehen: In welcher Form sollten die Satzungen von Bund Land und/oder KV geändert werden?
Falls dir noch andere Ungereimtheiten in den Satzungen (vor allem vom KV) auffallen, wäre ich dir nochmals sehr dankbar für einen Hinweis.
Grund für die Fragestellung ist ein Antrag eines Mitglieds an den Vorstand, diesen Umstand rechtlich prüfen zu lassen. Wir haben zwar eine AG-Recht bei den Landespiraten, allerdings wollten wir vorher eine unabhängige Meinung einholen.
Seine Antwort: Hallo Olaf,
so wie ich das sehe, enthält nur die Bundessatzung der PP eine
Regelung über die Beitragsabführung. Die jeweilige Quote ist in § 6 geregelt, die Abführung in § 8. Dort ist ausdrücklich von den "eingehenden" Beiträgen die Rede, also nur von denen, die tatsächlich vereinnahmt wurden. Es kann daher keine Ansprüche der Bundes- oder Landespiraten geben für nicht gezahlte/vereinnahmte Beiträge.
Um das ggf. klarer auszudrücken, könnte man § 6 dergestalt
ergänzen, daß man von "gezahlten Mitgliedsbeiträgen" spricht. Es ist dann klar, daß nicht die "geschuldeten" Mitgliedsbeiträge gemeint sind. Im übrigen ist Kostenschuldner ja auch das jeweilige Mitglied und nicht die zuständige Gliederung (auch nicht ersatzweise). Mir ist daher nicht ganz klar, wieso der KV-Osnabrück für nicht gezahlte Beiträge haften sollte. Allerdings bin ich natürlich auch nicht auf Satzungsrecht spezialisiert, meine Auskunft daher unverbindlich.
Gemeint ist folgender Text aus der Bundessatzung:
Abschnitt B: Finanzordnung
§ 8 Beitragsabführung
Der dem Bund zustehende Beitragsanteil der eingehenden Mitgliedsbeiträge ist pro Quartal abzuführen.
Schöne Grüße,
Olaf
=== Ende der Anfrage ===
Entlastung des Vorstandes: 17|3|9 => Der Vorstand ist entlastet
GO-Antrag auf Pause: Pause bis 15:25
Wiedereröffnung: 15:26
Kandidaten 1V Dirk, vorgeschlagen durch Ettí: Tritt nicht an Christian Nobis Jan Sicars Jörg Petersson: Tritt nicht an Ralf ter Veer
Vorstellung und Fragerunde Jan Sicars Jan: Ja 22, N 3, E 4 Christian: Ja 14, N 9, E 3 Jan: Ich nehme die Wahl an
Kandidaten 2V Pascal Raynaud Christian Nobis
Meinungsbild: Wer hat heute Zeit? / Wer hat morgen Zeit?
Wiedereröffnung 17:15
Ergebnis 2. Vorsitzender Pascal Raynaud: Ja 4, Nein 14, E 3 Christian Nobis: Ja 21, Nein 2, E 1 Christian: Ich nehme die Wahl an
Kandidaten Schatzmeister
Alice Tapken
Alice Tapken: Ja 21, Nein 1, Enth 2, Ung. 1 Alice: Ich nehme die Wahl an
Kandidaten Generalsekretär
Sarah Bade: Ja: 18, Nein: 5, Enthaltung: 5 Florian Moreno: Ja: 5, Nein: 14, Enthaltung: 8 Stephan Heinicke: Ja 17, Nein 2, Enthaltung 8
Gewählt ist Sarah Sarah: Ich nehme die Wahl an
Wahl zum politischen Geschäftsführer
Stephan Heinicke Ja: 23, Nein 0, Enthaltung 3
Stephan: Ich nehme die Wahl an
Wahl der Beisitzer Justina Minneker Ja: 14, Nein 3, Enthaltung 5 Florian Sundermann Ja 18, N: 3, E: 2 Roland Tapken Ja 18, Nein 3, E: 2 Florian Moreno Ja 14, Nein 2, Enthaltung 7
Florian: Ich nehme die Wahl an Roland: Ich nehme die Wahl an
Stichwahl Beisitzer: Justina Minneker Ja: 17, Nein 4, Enthaltung 2 Florian Moreno Ja 10, Nein 7, Enthaltung 3 Justina: Ich nehme die Wahl an
Wahl der Kassenprüfer: Kerstin mit einer Enthaltung angenommen Nils mit 3 Enthaltungen angenommen
Kerstin: Ich nehme die Wahl an Nils: Ich nehme die Wahl an
Wahl der stellvertretenden Kassenprüfer: Kevin angemmen Olaf angenommen
Kevin: Ich nehme die Wahl an
TO: Sonstiges
Ergebnisse der Strukturdebatte werden vorgestellt: http://dl.dropbox.com/u/26652418/Struktur%20KV%20OS/Projektablauf.pdf
GO-Antrag: Struktur als Meinungsbild oder fest ins Programm, eher gen Meinungsbild
Antrag: Der Kreisparteitag beschließt, dass das von der Strukturgruppe entwickelte Strukturmodell als Grundlage für die Arbeit im Kreisverband einzusetzen und weiterzuentwickeln. Projekte, die einen Planungshorizont von 7 Tagen unterschreiten, werden von dieser Regelung ausgenommen, ein Abschlussbericht wird auch für diese Projekte erstellt.
Mit einer Enthaltung angenommen
Antrag: Florian Sundermann wird damit beauftragt, die auf diesem Kreisparteitag beschlossenen Satzungsänderungen in die Satzung des Kreisverbandes einzupflegen.
Mit einer Enthaltung angenommen
Antrag von Florian Sundermann: Der Kreisparteitag beschließt, dass die Version der Satzung im Wiki https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=NDS:Osnabr%C3%BCck/Kreisverband/Satzung&oldid=1507362 dem Wunsch des Kreisverbandes entspricht.
Vertagung bis morgen 10:00 Uhr
Wiedereröffnung 10:27 Uhr
TO: Sonstiges
10:30: De Basis begrüßt den Basispiraten Kevin und Dank ihm für seine Zeit als 1V, Blumenstäuße wurden als polemisch abgelehnt, Tierstempel müssten irgendein Vogel beinhalten wegen den Federn.
Antrag Syncom https://osnabrueck.piratenpad.de/Antrag-Syncom Angenommen Revision 1 bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Speicherfrist 90 Tage https://osnabrueck.piratenpad.de/ep/pad/view/Antrag-Syncom/jxjkd8b2Yy
Pause: 11:50
Ende Pause: 12:10
Antrag Mailingslistenarchiv Der Kreisvorstand wird damit beauftragt, die Speicherfrist für das Mailinglistenarchiv auf 90 Tage zu begrenzen.
Mit drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen
Go-Antrag auf Vertagung: Nicht vertagt
Stadt-Landkreisvernetzung: Der Kulturbus-Shuttle https://lqfb.piraten-osnabrueck.de/initiative/show/9.html
Antrag Die Verwaltung der Stadt Osnabrück wird damit beauftragt in Zusammenarbeit mit den Städtischen Bühnen Regelmäßigkeiten in der Besucherauslastung der Stätischen Bühnen zu ermitteln. Zusammen mit dem Landkreis Osnabrück und den Gemeinden im Landkreis soll für prognostiziert schlecht besuchte Vorführungen ein Kulturbus-Shuttle initiiert werden bei dem die Bewohner einer Gemeinde kombinierte Tickets für die Theatervorstellung und Busfahrt bei der Gemeinde erwerben können. Eine Einbindung in Kulturprogramme der Gemeinden (wie z.B. die Wallenhorster Kultur-Card) ist durch die Gemeinden zu prüfen. Begründung Der Landkreis Osnabrück trägt jährlich mit 541.500 € zur Finanzierung des Theaters Osnabrück bei. Dies ist sinnvoll, da die Bürger Landkreis von der kulturellen Einrichtung in der zentral gelegenen Stadt profitieren. Dieser Nutzen fällt jedoch bei weiter gelegenen Wohnorten ab. Hier sollten Synergieeffekte genutzt werden bei denen "eigentlich" jeder nur gewinnen kann: Das Theater durch bessere Auslastung der Vorstellungen, der Bürger im Landkreis durch ein verbessertes kulturelles Angebot und evtl. sogar ein Busunternehmer.
Vertagt mit 2 Gegenstimmen
Anträge für den KPT
Für ein menschenwürdiges Sozialsystem: Stärkung der Hilfe und Betreuung
Es besteht eine große Unsicherheit bezüglich der im Sozialgesetzbuch geregelten Rechte. Die Piratenpartei setzt sich daher für eine Stärkung der Betreuung und des Informationsangebotes im sozialen Bereich ein.
Durch die Unterstützung einer Vernetzungsplattform für ehrenamtliche Begleiter wollen wir Piraten lokal zu der Verbesserung der Rechtssicherheit im sozialen Bereich beitragen. Dies entlastet sowohl die Ämter als auch die Betroffenen und führt zu einer größeren Sensibilisierung für soziale Themen in der breiten Bevölkerung.
Begleiter sollen bei Behördengängen als Zeuge, moralische Stütze und Unterstützer auf der Suche nach Informationen und Hilfe tätig werden.
Wir möchten Bestrebungen der Initiative #Mitläufer und WirGehenMIt unterstützen und auf lokaler Ebene in Osnabrück den Aufbau eines solchen Netzwerkes unterstützen.
Go-Antrag: Schließung der Rednerliste: Angenommen
Einstimmig angenommen
Schluss: 13:24