NDS:Oldenburg/Kommunalparteitag/2013.1/Satzungsänderungsanträge

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 Piraten Oldenburgedit


Kommunalparteitag 2013.1 der Piratenartei Deutschland Stadtverband Oldenburg


Titel des Beispielantrags

Antragstext

Ich beantrage folgende Änderung von §X (Y) der Satzung der Piratenpartei Oldenburg: neuer Wortlaut.

Begründung

Jeder Antrag bekommt eine Begründung

Hinweise

Ist dieser Antrag konkurierend oder gibt es sonstiges zu beachten?

Antragsteller

Vorname Nachname

Streichung der Frist zur Anrufung des Schiedgerichts

Antragstext

Ich beantrage die Streichung von § 15 (5) der Satzung der Piratenpartei Oldenburg sowie die Anpassung von §14 (7) wie folgt: Wahlen können beim Schiedsgericht angefochten werden, wenn die Verletzung von Bestimmungen der Satzung, des Parteiengesetzes, der Wahlgesetze, des Verfassungsrechts oder eines anderen gültigen Gesetzes als möglich erscheint.

Begründung

Eigene Fristen zur Anrufung des Schiedsgerichts widersprichen nach § 14 der Bundessatzung §8 (4) der Bundessatzung und sind somit nicht gültig.

Antragsteller

Clemens John

Streichung der Anwesenheitspflicht des Vorstandes bei Hauptversammlungen

Antragstext

Ich beantrage folgende Änderung von §9 (5) der Satzung der Piratenpartei Oldenburg: Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Piraten anwesend sind.

Begründung

Hat sich in der Vergangenheit als zu unflexibel erwiesen. Die rechtlich notwendige Akkreditierung kann auch über einen Beauftragten Sichergestellt werden.

Antragsteller

Clemens John

Einfache Vertretung des Vorstandes

Antragstext

Ich beantrage folgende Änderung von §10 (2) der Satzung der Piratenpartei Oldenburg: Der Vorstand vertritt den Stadtverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der von den Piraten bestimmten Ziele und Strategien. Des Weiteren nimmt er Spenden entgegen und verwaltet das Piratenverzeichnis.

Begründung

Die Doppelvertretung hat sich im Vergangenen Jahr als massiv unpraktikabel erwiesen, da sie von den Mitgliedern des Stadtverbandes sowie von den Mitgliedern des Vorstandes nicht flexibel ausgelegt wird und somit selbst für eine private Nachricht bei Facebook nach der Frage wann der Stammtisch stattfindet eine Doppelvertretun notwendig ist. Das hat nur in den seltensten Fällen funktioniert und zu großer Unsicherheit innerhalb des Vorstandes geführt. Folge waren letztendlich teilweise gar nicht oder nur in Einzelvertretung beantwortete Anfragen. Eine Klarstellung und Empfehlung zur pragmatischen Auslegung der Regelung durch die Hauptversammlung am 01.08.2012 war nicht möglich sodass ich dem Kommunalparteitag hiermit nach nach Vorbild von Bundes- und Landessatzung eine sichere und flexible Lösung vorschlage.

Antragsteller

Clemens John

Streichung Wahl von Bewerbern zu Wahlen

Antragstext

Ich beantrage folgende Änderung von §8 (2) der Satzung der Piratenpartei Oldenburg: Der Kommunalparteitag berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen sowie insbesondere über die Satzung, das Programm, die Finanz- und Beitragsordnung sofern von §17 Abs. 3 Satz 2 gebrauch gemacht wird, sowie über den Haushalt des Stadtverbandes. Tritt er zusammen, so nimmt er zudem die Kompetenzen der Hauptversammlung wahr. Der ordentliche Kommunalparteitag wählt den Vorstand und entscheidet mit einfacher Abstimmungsmehrheit auf Grundlage des Tätigkeitsberichts einmal im Geschäftsjahr über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Im Falle der Abberufung oder der Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes ist ausnahmsweise auch ein außerordentlicher Kommunalparteitag befugt, einen neuen Vorstand zu wählen.

Begründung

Die Wahl von Bewerbern zu Wahlen ist Aufgabe einer Aufstellugsversammlung und nicht Aufgabe des Kommunalpareitags. §16 ist ausreichend.

Antragsteller

Clemens John


Die Doppel-Vertretung raus

Antragstext

§10 2. wird wie folgt geändert:
  • Alt:
Der Stadtverband wird nach innen und außen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder dem Schatzmeister jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Abweichend davon sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils einzeln gegenüber Kreditinstituten vertretungsberechtigt und verfügungsbefugt. Eine wechselseitige Bevollmächtigung von orstandsmitgliedern ist nur für einzelne Geschäftsvorfälle oder eine Vielzahl gleichartiger Geschäftsvorfälle zulässig; sie bedarf grundsätzlich keiner speziellen Form.
  • Neu:
Der Stadtverband wird nach innen und außen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder dem Schatzmeister vertreten.

Begründung

Eine Doppelvertretung funktioniert nur, wenn alle Kollegen sich den besonderen Umständen bewusst sind und in der Lage sind. Wichtig ist auch zu klären wer es darf und nicht "Der Vorstand".

Hinweise

Konkurierend zu Einfache Vertretung des Vorstandes

Antragsteller

Oldenburger


HV weg

Antragstext

§3 2. wird wie folgt geändert:
  • Alt:
Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit und informiert die Piraten auf einer zeitnahen Hauptversammlungen in einem vertraulichen Tagungspunkt über den Stand aller seit der letzten Hauptversammlung eingegangenen Mitgliedsanträge unter Nennung von Vor- und Nachname des Antragsstellers soweit der Betroffene der Nennung nicht bei Antrag auf Mitgliedschaft widersprochen hat.
  • Neu:
Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit.
§5 2. wird gestrichen
§7 1. Nr 2 wird gestrichen
§8 2. wird wie folgt geändert
  • Alt:
Der Kommunalparteitag berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen sowie insbesondere über die Satzung, das Programm, die Finanz- und Beitragsordnung sofern von §17 Abs. 3 Satz 2 gebrauch gemacht wird, sowie über den Haushalt des Stadtverbandes. Tritt er zusammen, so nimmt er zudem die Kompetenzen der Hauptversammlung wahr. Der Kommunalparteitag wählt die Bewerber auf Listen für Kommunalwahlen und – soweit zulässig – weitere Parlamentswahlen. Der ordentliche Kommunalparteitag wählt darüber hinaus den Vorstand und entscheidet mit einfacher Abstimmungsmehrheit auf Grundlage des Tätigkeitsberichts einmal im Geschäftsjahr über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Im Falle der Abberufung oder der Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes ist ausnahmsweise auch ein außerordentlicher Kommunalparteitag befugt, einen neuen Vorstand zu wählen.
  • Neu:
Der Kommunalparteitag berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen sowie insbesondere über die Satzung, das Programm, die Finanz- und Beitragsordnung sofern von §17 Abs. 3 Satz 2 gebrauch gemacht wird, sowie über den Haushalt des Stadtverbandes. Der Kommunalparteitag wählt die Bewerber auf Listen für Kommunalwahlen und – soweit zulässig – weitere Parlamentswahlen. Der ordentliche Kommunalparteitag wählt darüber hinaus den Vorstand und entscheidet mit einfacher Abstimmungsmehrheit auf Grundlage des Tätigkeitsberichts einmal im Geschäftsjahr über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Im Falle der Abberufung oder der Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes ist ausnahmsweise auch ein außerordentlicher Kommunalparteitag befugt, einen neuen Vorstand zu wählen.
§8 3. wird wir folgt geändert
  • Alt:
Die Einberufung des Kommunalparteitages erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung, oder wenn 20 v.H. der stimmberechtigten Piraten eine Einberufung in Schriftform beim Vorstand beantragen.
  • Neu:
Die Einberufung des Kommunalparteitages erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes, oder wenn 20 v.H. der stimmberechtigten Piraten eine Einberufung in Schriftform beim Vorstand beantragen.
§8 6. wird wie folgt geändert
  • Alt:
In dringenden Fällen kann die Hauptversammlung mit einfacher Abstimmungsmehrheit die Einberufung eines außerordentlichen Kommunalparteitages beschließen.
  • Neu:
In dringenden Fällen kann der Vorstand mit einfacher Abstimmungsmehrheit die Einberufung eines außerordentlichen Kommunalparteitages beschließen.
§9 wird gestrichen
§10 2. wird wie folgt geändert
  • Alt:
Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der von den Piraten bestimmten Ziele und Strategien.
  • Neu:
Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der von den Piraten bestimmten Ziele und Strategien. Er berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens.

Begründung

Im verganenen Jahr hat die Hauptversammlung nur wenig wirklich sinnvolle Dinge zu Tage gebracht. Allesamt hätten diese Dinge auch ohne Hauptversammlung gedeihen können. Die Hauptversammlung hat sich bisher also nur viel Zeit gekostet.

Antragsteller

Oldenburger

Umbenennung des Kommunalparteitags in Kommunale Mitgliederversammlung

Antragstext

Hiermit beantrage ich die Umbenennung der als Organ des Stadtverbands als "Kommunalparteitag" und der sich darauf beziehenden Verwendungen des Wortes bezeichnete Versammlung in der Satzung in "Kommunale Mitgliederversammlung".

Begründung

Die kurz- und mittelfristig in weiten Teilen der Bevölkerung übliche inhaltliche Füllung des Worts Parteitag geht von althergebrachten starren Strukturen aus und spiegelt nicht den politischen Ansatz der Piraten als sich in Bewegung befindlich wider.

Antragsteller

Eddy

Offizielle Bezeichnungen hinzufügen

Antragstext

Hinzufügen zu §1 (2) hinter Satz 2: Die Bezeichnungen "Piratenpartei Oldenburg", "Piraten Oldenburg" und "Oldenburger Piraten" sind ebenfalls zulässig.

Begründung

Die Idee ist der Satzung des niedersächsischen Landesverbands entnommen. Wir haben so die Möglichkeit in offiziellen Statements sprechendere und weniger förmliche Bezeichnungen zu nutzen.

Hinweise

Antragsteller

Nilz

Einheitliche Ankündigung von Sitzungen

Antragstext

Ändern §10 (4) in: Tagt der Vorstand, so hat er das Zusammentreten vorher an den nach §9 (4) vorgegebenen Orten bekannt zu geben. Die Ankündigung soll mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.

Begründung

Die Ankündigung der Vorstandssitzung betrifft den gleichen Interessentenkreis, wie die Hauptversammlung. Diese Änderung ist als Vereinfachung gedacht. Es muss dann nur noch an einer Stelle angepasst werden, falls die Ankündigungen über andere neue Medien verteilt werden sollen.

Hinweise

Antragsteller

Nilz

Einsicht in ein Namensverzeichnis

Antragstext

Einfügen als §13 (4), die Nummerierung der nachfolgenden Absätze erhöht sich um 1: Jeder Pirat des Stadtverbands hat nach vorheriger Anmeldung das Recht, ein Verzeichnis der Namen aller Mitglieder des Stadtverbands einzusehen. Die Einsichtnahme schließt weder die Mitnahme noch die Vervielfältigung des Verzeichnisses ein.

Begründung

Mich interessiert als Mitglied des SV, wer mit mir zusammen Mitglied ist. Möglicherweise kenne ich jemanden oder habe irgendwo mit jemandem zu tun oder jemand wohnt in der Nähe. Dabei stelle ich mir den Stadtverband als eine Gemeinschaft von Menschen vor, die eine gleiche politische Einstellung teilen und durch ihre Mitgliedschaft dazu stehen. Ich gehe davon aus, dass es eine anonyme Mitgliedschaft nicht gibt. Das kann ich bei Interesse näher erläutern. Auf die Idee dazu bin ich gekommen, weil es zum einen schon in der Satzung vorgesehen ist, dass über die Namen neuer Mitglieder berichtet wird und auch die Namen von aktuell ausgetretenen Mitgliedern genannt werden müssen. Da vor allem die Ausgetretenen aus organisatorischer Sicht nicht der Basis mitgeteilt werden müssten, gibt es also möglicherweise den Willen in der Satzung, dass allen bekannt ist, wer Mitglied wird und wer es nicht mehr ist. Es fehlt nach meinem Verständnis die Information, wer schon Mitglied ist (und bleibt). Anders gesagt, es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass damit ältere Mitglieder privilegiert werden, indem sie mehr Mitglieder namentlich kennen als später eingetretene Mitglieder. Mit dieser Satzungsänderung soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Datenschutz und dem Informationsbedürfnis der Mitglieder geschaffen werden.

Hinweise

Antragsteller

Nilz

Widerspruch gegen Eintrag in Namensverzeichnis

Antragstext

Hinzufügen zu §13 (4) neu als Satz 3: Mitglieder können der Nennung im einsehbaren Verzeichnis widersprechen.

Begründung

Analog zu den Regelungen zum Widerspruch gegen die Namensnennung bei Ein- und Austritt, kann mit dieser Regelung ein Widerspruchsrecht bzgl. des Verzeichnisses ermöglicht werden.

Hinweise

Antragsteller

Nilz

Kontaktaufnahme über Mitgliederverwaltung

Antragstext

Einfügen nach §13 (4) neu (alternativ nach §13 (3), falls §13 (4) neu nicht angenommen wurde), die Nummerierung der nachfolgenden Absätze erhöht sich um 1: Jeder Pirat kann über die Mitgliederverwaltung Kontakt zu anderen Piraten des Stadtverbands aufnehmen. Dazu werden keine Kontaktdaten herausgegeben, der Kontaktwunsch wird über die Mitgliederverwaltung.

Begründung

Mit dieser Änderung soll eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern geschaffen werden, wobei die Kontaktdaten der Mitglieder nicht bekanntgegeben werden müssen.

Hinweise

Antragsteller

Nilz