| Datum
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Art
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Rechtsgrundlage
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| Freitag 20.12.2014
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frühester Zeitpunkt
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für die Aufstellung der Bewerber in den Wahlkreisen für die Kreiswahlvorschläge und die Aufstellung der Bewerber für die Landeswahlvorschläge
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§ 19 Abs. 2a LWG
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| Dienstag 12.01.2016
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letzter Tag bis 18 Uhr
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für die Einreichung der Beteiligungsanzeigen durch Parteien
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§ 17 Abs. 1 LWG
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| Freitag 22.01.2016
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spätester Termin
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für die Entscheidung über die eingereichten Beteiligungsanzeigen und Feststellung der Parteieigenschaften durch den Landeswahlausschuss
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§ 17 Abs. 2 LWG
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| Montag 25.01.2016
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letzter Tag bis 18 Uhr
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für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge durch Parteien und Einzelbewerber und der Landeswahlvorschläge durch Parteien
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§§ 14 und 15 LWG
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| Freitag 29.01.2016
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spätester Termin
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für die Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss
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§ 23 Abs. 6 und 8 LWG
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| Montag 01.02.2016
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spätester Termin
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für die Einlegung einer Beschwerde an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages
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§ 23 Abs. 7 LWG
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| Donnerstag 04.02.2016
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spätester Termin
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*¹ für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
- nach Entscheidung: Beginn mit dem Druck der Stimmzettel
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*¹ § 23 Abs. 7 Satz 5 LWG
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| Sonntag 07.02.2016
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Stichtag
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für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Fristbeginn für die Übersendung von Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheinanträgen
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§ 14 Abs. 2 und § 15 LWO
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