LSA:Portal LTW2016
Landeswahlleiterin
Pressemitteilungen
- "...Parteien, die im Landtag von Sachsen-Anhalt oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie bis spätestens Dienstag, den 12.01.2016, 18 Uhr, der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat...
- Kreiswahlvorschläge können bis spätestens Montag, den 25.01.2016, 18 Uhr, beim jeweils zuständigen Kreiswahlleiter und Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlleiterin schriftlich eingereicht werden...".
- "...Die Parteien, die am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum 12.1.2016, 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat..."
- Tipp: Unsere Frist 5 Wochen zuvor: 08. Dezember 2015 (Weihnachten, Sylvester, Neujahr), um ggf. flexibel reagieren zu können.
Zeitskala
- Rechtsgrundlagen:
Datum | Art | Rechtsgrundlage | |
Freitag 20.12.2014 | frühester Zeitpunkt | für die Aufstellung der Bewerber in den Wahlkreisen für die Kreiswahlvorschläge und die Aufstellung der Bewerber für die Landeswahlvorschläge | § 19 Abs. 2a LWG |
Dienstag 12.01.2016 | letzter Tag bis 18 Uhr | für die Einreichung der Beteiligungsanzeigen durch Parteien | § 17 Abs. 1 LWG |
Freitag 22.01.2016 | spätester Termin | für die Entscheidung über die eingereichten Beteiligungsanzeigen und Feststellung der Parteieigenschaften durch den Landeswahlausschuss | § 17 Abs. 2 LWG |
Montag 25.01.2016 | letzter Tag bis 18 Uhr | für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge durch Parteien und Einzelbewerber und der Landeswahlvorschläge durch Parteien | §§ 14 und 15 LWG |
Freitag 29.01.2016 | spätester Termin | für die Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss | § 23 Abs. 6 und 8 LWG |
Montag 01.02.2016 | spätester Termin | für die Einlegung einer Beschwerde an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages | § 23 Abs. 7 LWG |
Donnerstag 04.02.2016 | spätester Termin | *¹ für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
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*¹ § 23 Abs. 7 Satz 5 LWG |
Sonntag 07.02.2016 | Stichtag | für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Fristbeginn für die Übersendung von Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheinanträgen | § 14 Abs. 2 und § 15 LWO |