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Auf zur Landtagswahl 2016
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Am 13. März 2016 wollen die PIRATEN auch in Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl antreten. Mit der Aufstellungsversammlung der Landesliste zur LTW 2016 wurde am 30. Mai 2015 der Wahlkampf in der Hansestadt Stendal eröffnet.

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  • Lfd. Wahlprogramm - PDF/Link folgt nach Aktualisierung

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  • Wahlergebnis der Piraten
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Landeswahlleiterin

Pressemitteilungen

12. November 2015

"...Parteien, die im Landtag von Sachsen-Anhalt oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie bis spätestens Dienstag, den 12.01.2016, 18 Uhr, der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat...
Kreiswahlvorschläge können bis spätestens Montag, den 25.01.2016, 18 Uhr, beim jeweils zuständigen Kreiswahlleiter und Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlleiterin schriftlich eingereicht werden...".


10. Juli 2015

"...Die Parteien, die am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum 12.1.2016, 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat..."
  • Tipp: Unsere Frist 5 Wochen zuvor: 08. Dezember 2015 (Weihnachten, Sylvester, Neujahr), um ggf. flexibel reagieren zu können.

Zeitskala

  • Rechtsgrundlagen:
    • Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt LWG)
    • Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt LWO
Datum Art Rechtsgrundlage
Freitag 20.12.2014 frühester Zeitpunkt für die Aufstellung der Bewerber in den Wahlkreisen für die Kreiswahlvorschläge und die Aufstellung der Bewerber für die Landeswahlvorschläge § 19 Abs. 2a LWG
Dienstag 12.01.2016 letzter Tag bis 18 Uhr für die Einreichung der Beteiligungsanzeigen durch Parteien § 17 Abs. 1 LWG
Freitag 22.01.2016 spätester Termin für die Entscheidung über die eingereichten Beteiligungsanzeigen und Feststellung der Parteieigenschaften durch den Landeswahlausschuss § 17 Abs. 2 LWG
Montag 25.01.2016 letzter Tag bis 18 Uhr für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge durch Parteien und Einzelbewerber und der Landeswahlvorschläge durch Parteien §§ 14 und 15 LWG
Freitag 29.01.2016 spätester Termin für die Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss § 23 Abs. 6 und 8 LWG
Montag 01.02.2016 spätester Termin für die Einlegung einer Beschwerde an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages § 23 Abs. 7 LWG
Donnerstag 04.02.2016 spätester Termin *¹ für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
  • nach Entscheidung: Beginn mit dem Druck der Stimmzettel
*¹ § 23 Abs. 7 Satz 5 LWG
Sonntag 07.02.2016 Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Fristbeginn für die Übersendung von Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheinanträgen § 14 Abs. 2 und § 15 LWO

Quelle