LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Ausschreibungen/2017/LMV2017.1
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Achtung: Die Ausschreibung wurde per Beschluss 2017/02/02/005 aufgehoben.
- Bis zu diesem Zeitpunkt lagen dem Landesvorstand keine Bewerbungen vor.
Inhaltsverzeichnis
Ausschreibung Veranstaltungsort LMV 2017.1
Der Landesvorstand der Piratenpartei Sachsen-Anhalt schreibt hiermit die Ausrichtung der Landesmitgliederversammlung 2017.1 aus.
Das Angebot soll folgende Punkte enthalten:
- Orgaverantwortliche Person und Orgateam (vor Ort)
- Beschreibung des Veranstaltungsorts
- Fassungsvermögen Raum
- finanzielle Kalkulation
- Angaben zum Verpflegungskonzept
- Angaben über die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Termin
- Die eintägige Landesmitgliederversammlung soll am Samstag den 18.03.2017 oder Samstag den 25.03.2017 stattfinden, wobei laut
Beschluss der 18.03.2017 bevorzugt wird.
Ort und Räumlichkeiten
- gute bis sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie Parkplätze
- Platz für 30 Teilnehmer
- Bestuhlung mit Tischen (bevorzugt parlamentarische Bestuhlung http://www.konferenztechnik.de/lexikon/b/bestuhlung.htm )
- Möglichkeit der zusätzlichen (einfachen) Bestuhlung für 20 weitere Teilnehmer
- Bühne oder Rednerpult, ausreichende Beleuchtung
- Nutzung eines Beamers
Budget
- Das Budget für die eintägige Veranstaltung beträgt 450 EUR, incl. MwSt. für:
- Raummiete (einschließlich eventueller Hausmeister-, Neben- oder Reinigungskosten)
- Auf- und Abbaukosten
- Technik (Ton, Beamer, Leinwand ...)
Einen Teil der Technik kann der Landesverband nach Vereinbarung kostenfrei zur Verfügung stellen.
Ausschreibungsdauer
- Es werden nur Angebote berücksichtigt, die bis 10. 02. 2017 - 23:59 Uhr per E-Mail an vorstand@piraten-lsa.de eingegangen sind.
- Die Entscheidung über diese Ausschreibung wird danach vom Landesvorstand getroffen und öffentlich gemacht.
- Falls keine geeigneten Angebote eingehen, wird der Landesvorstand die Organisation der Veranstaltung übernehmen.
Bitte beachten!
- Bis zur endgültigen Beauftragung werden Verträge NUR durch den Landesvorstand geschlossen. Wer sich daran nicht hält und ggf. "Opfer" von Schadensersatz wird, hat Pech. Ausgenommen davon sind explizite Beauftragungen (z.B. Anmietung, Material, Vor-Reservierung o.ä.).
- Wenn ihr an einem Vorschlag arbeitet, kündigt das bitte vorab an!
- Der Veranstaltungsort hat so barrierefrei zu sein, dass Rollstuhlfahrer ungehindert an der Versammlung teilnehmen können.
- Ideal ist, wenn das Mitbringen von Getränken und Speisen gestattet wäre. In diesem Fall sollten Einkaufs- und/oder Bestellmöglichkeiten in der Nähe vorhanden sein. Die Preise sollten ortsüblich oder darunter liegen.