HH:Wahlprogramm/Anträge/Stetigkeitsbonus für Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Stetigkeitsbonus für Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde am 04.09.2011 eingereicht.

Am 07.09.2012 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Stetigkeitsbonus für Erneuerbare-Energien-Gesetz

Antragsteller:

Gunnar Thöle

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Antrag für das Grundsatzprogramm der Piraten Hamburg

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass die Erzeugung von Energie auf erneuerbarer Basis mit einem Zuschlag auf die vorhandenen Vergütungssätze des Erneuerbare-Energien-Gesetzes belohnt wird, wenn die Erzeugung auf Aufforderung von Übertragungsnetzbetreibern statt nach dem aktuell verfügbaren Angebot von Wind / Sonne / etc. erfolgt. Dabei werden Energiespeicheranlagen als zur Erzeugungsanlage zugehörig betrachtet. Eine räumlich getrennte Aufstellung der Energiespeicher ist zulässig. Die Bonuszahlung beträgt:
  • 2 Cent/kWh bei Teilnahme an der bundesweiten Ausschreibung von Minutenreserveleistung
  • 4 Cent/kWh bei Teilnahme an der bundesweiten Ausschreibung von Primärreserveleistung
  • 3 Cent/kWh bei Teilnahme an der bundesweiten Ausschreibung von Sekundärreserveleistung
Maßgebend ist die Teilnahme an der Internet-Marktplattform zur Ausschreibung von Regelleistung der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. ( regelleistung.net ) Die Vergütungssätze von Biomasseanlagen werden um 2 Cent gesenkt.
Die Bonuszahlung wird jährlich um 2,5% reduziert.


Begründung

Regelbarkeit wird belohnt - Eine Forderung des Bundesverbands erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sind dann da, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Das ist toll, reicht aber nicht. Strom brauchen wir dann, wenn er verbraucht wird.

Um diesen Unterschied auszugleichen, ist eine technologische Entwicklung notwendig - Speicher.

Die oben stehende Regelung soll daher einen Anreiz schaffen, irgendetwas zu tun, um Strom bereitzustellen wenn er gebraucht wird, statt wenn Wind weht. Denkbar sind hier

  • Speicher neben der Windkraftanlage
  • Biomasseanlagen (sind regelbar!)(ist aber nix neues - daher die parallele Senkung der Vergütung, damit Biomasseanlagen durch diese Regelung nicht besser dastehen als jetzt schon - im Ergebnis ändert sich für Biomasseanlagen also finanziell nichts, es sei denn sie nehmen an den "schnelleren" Reserveleistungen teil)
  • Tiefengeothermieanlagen (könnten 2 Cent mehr je kWh durchaus gebrauchen - daher habe ich auf die Satzabsenkung verzichtet)

Diese Anreizregelung soll momentan bestehende Entwicklungen im Bereich Stromspeicher (zB Redox-Flow-Batterien) mit ersten funktionsreifen Serienprodukten, die aber für den Einsatz einfach noch zu teuer sind, fördern, ganz im Sinne wie es auch das EEG für die Solaranlagen überaus erfolgreich getan hat. Daher auch die 2,5% Degression.

Die räumlich getrennte Aufstellerlaubnis ermöglicht, dass Anlagenbetreiber Speicherung bei Anderen als Dienstleistung einkaufen können und trotzdem den Bonus bekommen. Das ermöglicht beispielsweise die oft genannte Möglichkeit, Stromspeicherung bei Besitzern von Elektroautos einzukaufen.

Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Version 2012 enthält zwar erfreulicherweise eine Klarstellung zum Umgang mit Speichern, aber keine höhere Vergütung. Außerdem ist - staun - ein Entwurf für eine Flexibilitätsprämie im Entwurf enthalten. Super! Aber seltsamerweise nur für Biogasanlagen! Was auch immer das soll... §33h, hier: http://www.pwc.de/de/energiewirtschaft/assets/pwc_eeg.pdf