HH:Mailinglistenregeln
Mailinglistenregeln / GO Mailinglistenmoderatoren
1. Grundsätzliches
Wenn im Nachfolgenden von Mailinglisten die Rede ist, schließt der Begriff neben den klassischen Mailinglisten auch die entsprechenden Bereiche im News/Sync-Forum der Piratenpartei und auf dem NNTP (Network-News-Transfer-Protokoll) System der Piratenpartei mit ein.
Die Mailinglisten dienen der politischen Willensbildung und Organisation der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hamburg. Jedem Mitglied des Landesverbandes steht das Recht zur Nutzung zu. Dritten wird die Nutzung regelmäßig gestattet, soweit die Nutzung dem Zweck der Mailinglisten entspricht. Ein Anspruch Dritter auf Nutzung der Mailingliste besteht nicht.
Die Mailinglisten werden von der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hamburg angeboten. Der Landesverband hat auf allen Mailinglisten Hausrecht.
2. Verhalten auf Mailinglisten
Der Umgangston auf den Mailinglisten ist geprägt von Respekt, Höflichkeit und Offenheit. Es gilt ein freundlicher und sachlicher Umgangston. Andere Meinungen sind zu akzeptieren und zu tolerieren.
Anonymität ist ein hohes Gut der Meinungsfreiheit und dient dem Schutz vor Repressalien. Wir respektieren dieses und fördern Anonymität, um der Angst vor Verfolgung entgegen zu treten. Ein Missbrauch des Schutzes der Anonymität wird nicht geduldet.
Jeder Teilnehmer darf sich unter einem Account und/oder einer eMail Adresse auf der Mailingliste beteiligen. Das Nutzen eines alternativen Accounts - besonders zum Zwecke des Umgehens von Sperren - ist nicht zulässig. Ebenfalls ist es nicht zulässig, absichtlich den Eindruck zu erzeugen, eine andere reale Person zu sein.
Um die Übersicht zu erhalten, wird darum gebeten, sich kurz zu halten. Längere Texte sollten ins Wiki gestellt und es sollte nur eine kurze Beschreibung und ein Link gepostet werden. Es wird gebeten, beim Thema zu bleiben und ansonsten einen neuen Thread zu eröffnen. Außerdem wird darum gebeten, angemessen zu zitieren: Bei Antworten sind nicht relevante Äußerungen der Ursprungsmail zu löschen.
Der Betreff eines Beitrags sollte sinnvoll gewählt werden, so dass die Empfänger sofort erkennen können, ob sie der entsprechende Beitrag betrifft / interessiert, oder nicht. Um die Beachtung der Netiquette wird gebeten.
Erwünscht sind zum Beispiel:
- Ablehnung oder Zustimmung zu einer Position
- Neue Argumente
- Gegenargumente
- Nachfragen
- Hintergrundinformationen
- Lob
- sachliche Kritik
- Verbesserungsvorschläge
Ausdrücklich nicht erwünscht sind zum Beispiel:
- nationalsozialistische, rassistische, sexisitsche und menschenverachtende Äußerungen
- Beleidigungen, Unterstellungen, Diffamierungen oder rufschädigende Äußerungen
- Verbreiten von böswilligen Gerüchten
- Absprechen von Intelligenz oder anderen Fähigkeiten
- Pauschale Einteilungen in "Gut" und "Böse", "Piratig" und "Unpiratig", die "n-Bande", "Verbrecher" etc. - kein Mensch ist so eindimensional
- Nazi-, Hitler-, Stalin-, Tier- und ähnliche Vergleiche
- Generell Argumente, die sich in einer Sachdebatte gegen die argumentierende Person und nicht gegen die Sache richten
- Vergiftetes Lob (siehe Wikipedia:[1])
- Verspotten von Teilnehmern oder Dritten
- Ständiges Wiederholen der gleichen Argumente
- Fokussieren von Kritik auf einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze
- Verletzungen der Privat- und Intimsphäre
- Posten persönlicher und/oder privater Mails auf der Liste ohne Einverständnis aller Beteiligten (oder ohne die Identifizierung tatsächlich verhindernde Anonymisierung)
- Kapern von Threads - Ablenken vom Thema eines Threads und Diskussion komplett sachfremder Themen
3. Moderatoren
Die Moderation der Maillinglisten erfolgt durch den Landesvorstand.
Alternativ kann dieser Moderatoren beauftragen. Diese werden nicht in eigener Sache tätig.
Erfolgt eine Beauftragung, so sind mindestens 2 aber maximal soviel Moderatoren, wie es Mailinglisten/Foren gibt, zu beauftragen
Die Moderatoren treffen sich regelmäßig, um aktuelle Probleme zu besprechen. Sie halten Ihre Maßnahmen für den Vorstand nachvollziehbar fest.
Es gilt das rückwirkende Vier-Augen-Prinzip. Ein Moderator kann selbstständig Maßnahmen durchführen, um kurzfristig reagieren zu können. Ein zweiter Moderator muss unverzüglich nachträglich zustimmen; andernfalls ist die Maßnahme aufzuheben.
Moderierende Maßnahmen werden ohne Rücksicht auf Amt, Titel oder Ansehen der betroffenen oder beteiligten Personen getroffen.
Moderatoren sind in ihren Entscheidungen frei und werden hierfür im Einzelfall nicht sanktioniert.
Moderatoren haben eine gültige Datenschutzerklärung und einen gültigen Nachweis einer datenschutzrechtlichen Belehrung vorzulegen.
4. Maßnahmen der Moderatoren
Wenn Teilnehmer der Mailinglisten gegen diese Regeln verstoßen, dann können Moderatoren
- den Teilnehmer ermahnen,
- eine Verwarnung aussprechen,
- den Teilnehmer auf moderiert setzen (d.h.: Mails an die entsprechende Liste werden von einem Moderator nach Prüfung freigeschaltet - oder eben auch nicht)
- oder das Schreibrecht auf der Liste vollständig aberkennen ("Sperre"),
wenn dies zur Verhinderung von zukünftigen Verstößen zweckmäßig erscheint. Die Dauer von Moderation und Sperre liegt im Ermessen der Moderatoren und ist abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Häufigkeit der bisher begangenen Verstöße.
Auf schriftliche Beschwerde eines betroffenen Nutzers müssen sie entscheiden, im Übrigen können die Moderatoren jederzeit tätig werden. Beschwerdeführer haben sich gegenüber den Moderatoren zu identifizieren.
Gegen Maßnahmen nach 4.1 kann der betroffene Nutzer Widerspruch einlegen, über den die Moderatoren entscheiden. Helfen sie ihm nicht ab, kann der betroffene Nutzer sich an den Landesvorstand bzw. den zuständigen Gebietsvorstand wenden.
Die Moderatoren können temporär Moderationseinstellungen setzen, um die Umgehung der Maßnahme zu verhindern.
Die Moderatoren sind zur Dokumentation ihrer Entscheidungen verpflichtet und haben diese auf Anforderung ggü. dem Landesvorstand bzw. dem zuständigen Gebietsvorstand darzulegen. Ein Beschwerdeführer ist darüber zu unterrichten, dass und wie seine Beschwerde bearbeitet wurde. Personenbezogene Daten über beteiligte Personen dürfen den Parteien ohne Einwilligung nicht mitgeteilt werden. Die von einer Maßnahme (Moderation/Sperre) betroffene Person ist darüber, inklusive einer Begründung, zu unterrichten. Die Moderatoren können Maßnahmen anonymisiert veröffentlichen.
5. Kündigung
Soweit Teilnehmern kein mitgliedschaftliches Recht zur Nutzung zukommt, ist eine ordentliche Kündigung eines Nutzungsverhältnisses jederzeit möglich. Nr. 1.2 S. 4 bleibt unberührt.
Der Vorstand
Piratenpartei Deutschland
Landesverband Hamburg
vorläufiger Beschluss vom 24.09.2015