HH:Landesprogramm/Demokratie und Bürgerrechte
Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Hamburg und soll daher inhaltlich nicht verändert werden. |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Demokratie und Bürgerrechte
- 1.1 Wahlrecht am Lebensmittelpunkt
- 1.2 Petitionsrecht
- 1.3 Verbindlichkeit der Bürgerentscheide stärken
- 1.4 Sperrklauseln bei Wahlen
- 1.5 Verfassungsschutz
- 1.6 NSU-Untersuchungssausschuss
- 1.7 Business Improvement Districts abschaffen
- 1.8 Stadtteilbeiräte erhalten und ausbauen
- 1.9 Schutz für Whistleblower
- 1.10 Bezirke stärken - Hamburg stärken
Demokratie und Bürgerrechte
Wahlrecht am Lebensmittelpunkt
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für ein umfassendes Wahlrecht aller Bürger ein. Insbesondere soll durch Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) diejenigen hier lebenden Büger, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, landesrechtlich bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden (in Hamburg: Bezirke) wahlberechtigt und wählbar sein. Darüber hinaus soll verdeutlicht werden, dass die Einräumung des Wahlrechtes auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene beinhaltet.
Petitionsrecht
Die Piratenpartei Hamburg möchte den Bürgern die Möglichkeit geben sich mit Onlinepetitionen an die Bürgerschaft zu wenden, um den Bürgern eine weitere Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung zu ermöglichen. Hierzu wird ein Onlinepetitionsportal nach Vorbild des Bundes eingerichtet, in dem die Petitionen Online eingestellt und mitgezeichnet werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Eingabenausschuss der Bürgerschaft erhalten.
Verbindlichkeit der Bürgerentscheide stärken
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden zu stärken, indem der Missbrauch des Evokationsrechts gestoppt wird. Die geltende Rechtslage in Hamburg sieht vor, dass der Senat Angelegenheiten der Bezirksämter zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen, und mittels einer Weisung an das betroffene Bezirksamt nach eigenen Vorstellungen regeln kann. In der Vergangenheit hat der Senat dieses Recht mehrfach dazu benutzt, Angelegenheiten an sich zu ziehen, in denen ein Bürgerbegehren beantragt wurde oder ein Beschluss durch Bürgerentscheid bereits vorlag. Meist ist dabei dem Ziel des Bürgerbegehrens entgegen gehandelt worden.
Diese Praxis ist mit Sinn und Zweck von Bürgerbegehren und -entscheiden nicht vereinbar. Die Bürger benötigen für die sinnvolle Mitwirkung an der örtlichen Verwaltung einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Wenn der persönliche und finanzielle Aufwand für ein Bürgerbegehren jederzeit durch eine Evokationsentscheidung zunichte gemacht werden kann, werden engagierte Bürger praktisch verhöhnt. Wähler und Bürger zu respektieren heißt, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen und Bürgerentscheide umzusetzen.
Sperrklauseln bei Wahlen
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die im Herbst 2013 im Eilverfahren in die Hamburgische Verfassung platzierten Sperrklauseln für Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen dort wieder zu streichen. Hintergrund ist ein Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts, dass auf die Klage eines Hamburger Piraten hin die damalige 3%-Hürde für Bezirkswahlen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für unzulässig und nichtig erklärt hatte.
Nach Ansicht der Piraten ist die Verfassungswidrigkeit dieser Klauseln nicht einfach dadurch auszuräumen, dass sie selber in die Hamburgische Verfassung geschrieben wurden, sondern sie verstoßen weiterhin gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses knüpft die Rechtfertigung von Sperrklauseln an die Existenz konkreter Bedrohungen für die Funktionsfähigkeit der Parlamente und kommunalen Räte, die es auf der kommunalen Ebene derzeit für nicht gegeben hält. Dauerhaft angelegte Sperrklauseln in Landesverfassungen verhindern aber gerade den vom BVerfG geforderten, ständig notwendigen Abwägungsprozess auch im Hinblick auf die 5%-Hürde auf Landesebene.
Nach Beseitigung der entsprechenden Vorschriften aus der Verfassung möchten die Hamburger Piraten die Sperrklausel bei Bürgerschaftswahlen auf 3% senken, um die Zahl der unwirksamen Wählerstimmen auf ein Minimum zu beschränken und die Erfolgsgleichheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger somit besser zu gewährleisten. Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die bestehende 3%-Hürde komplett aufzuheben, wie es in nahezu allen Bundesländern außer Hamburg auf kommunaler Ebene mittlerweile passiert ist.
Verfassungsschutz
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Abschaffung des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) ein. Die Behörde vermag ihren vorgeblichen Aufgaben nachweislich nicht nachzukommen. Das im NSU-Skandal offenkundig gewordene Versagen wurde von der Politik nicht zum Anlass genommen, die bestehenden Strukturen in Frage zu stellen. Zudem muss angenommen werden, dass das LfV – wie alle Geheimdienste in Deutschland – mit ausländischen Geheimdiensten kooperiert, durch Überwachungsmaßnahmen und Datenweitergabe die Privatsphäre und die Unschuldvermutung willkürlich verletzt, und somit selber in nicht unerheblichem Ausmaß gegen jenes Grundgesetz verstößt, dessen Schutz eigentlich dem Namen nach seine Aufgabe sein sollte. Dabei entzieht es sich zu allem Überfluss jeder wirksamen Kontrolle durch Politik und Öffentlichkeit. Im Zuge der schleppenden Aufarbeitung der Skandale um den NSU und die von Edward Snowden aufgedeckte globale Überwachung wird immer klarer, dass den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollgremien routinemäßig nur passend gefilterte, handverlesene Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der Verfassungsschutz kann daher die Grenzen seiner Kontrolle weitgehend selber bestimmen, und selbst wenn die Mitglieder des Kontrollausschusses im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Besitz von Informationen gelangen, die organisiertes Fehlverhalten oder grobes Versagen des Geheimdienstes nachweisen, sind sie gesetzlich zum Schweigen verpflichtet und daher in der politischen Argumentation nicht frei. Schlüssige, für die Öffentlichkeit überprüfbare Beweise für einen echten gesellschaftlichen Nutzen der Geheimdienste liegen jedenfalls nicht vor, und und so ist die Gefährdung der Grundrechte durch sie nicht länger hinnehmbar.
Als Anfang eines Umdenkens der Vorstellung von "Staat" sollte die Freie und Hansestadt Hamburg daher vorangehen und aus den genannten Gründen auf den Unterhalt eines eigenen Geheimdienstes verzichten. Eine Beobachtung verfassungsfeindlicher Umtriebe auf dem Gebiet der FHH kann auch transparent durch Auswertung öffentlicher Quellen erfolgen. Ob das LfV zu solch einer Behörde ohne Geheimdienstbefugnisse umgebaut wird, oder ob es ganz aufgelöst und die verbleibenden Aufgaben anderen Stellen – beispielsweise der Landeszentrale für politische Bildung – zugewiesen werden, ist zu überlegen.
NSU-Untersuchungssausschuss
Die Piratenpartei Hamburg fordert die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Bürgerschaft zur Aufarbeitung der Geschehnisse um die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). In mehreren Landesparlamenten existieren bereits Untersuchungsausschüsse zu diesem Thema, wo mit unterschiedlichem Elan zumindest versucht wird, das offensichtliche Versagen sowie etwaige Verstrickungen der Geheimdienste und Ermittlungsbehörden aufzuklären. In der Hamburger Medienlandschaft findet dieses Thema aber aus unerfindlichen Gründen so gut wie nicht statt. Dabei gab es auch in Hamburg im Zuge der Mordserie ein Todesopfer zu beklagen. Auch in Hamburg wurde aus unklaren Gründen nie ernsthaft in Richtung fremdenfeindlicher Motive ermittelt. Obwohl auch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz jahrelang keinerlei Anhaltspunkte für Rechtsterrorismus gesehen haben wollte, deuten Erkenntnisse aus anderen Untersuchungsausschüssen darauf hin, dass es Verbindungen zwischen Hamburger V-Leuten und dem NSU durchaus gegeben haben könnte. Und gerade Hamburg war in der Vergangenheit Aktionsfeld hochrangiger Neonazikader, so dass Kontakte zu den ausführenden Tätern des NSU keineswegs unwahrscheinlich erscheinen.
Business Improvement Districts abschaffen
Die Piratenpartei Hamburg möchte die so genannten Business Improvement Districts (BIDs) und das dem zugrunde liegende hamburgische „Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren“ ersatzlos aufzuheben. Bereits bestehende BIDs sollen aufgelöst und Planungen für neue sollen eingestellt werden.
Stadtteilbeiräte erhalten und ausbauen
Sanierungs- und Quartiersbeiräte und vor allem die Stadtteilbeiräte haben sich in den vergangenen Jahren in vielen Stadtteilen als sehr gut geeignete, wenn auch noch ausbaufähige, Instrumente erwiesen, die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner zu artikulieren und zu transportieren. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich deshalb für eine Verstetigung vorhandener Beiräte und eine breite Etablierung von Stadtteilbeiräten ein.
Ziel ist es jedem Bürger in Hamburg - unabhängig von Fördergebieten und Fördermitteln, wie z.B. aus dem Rahmenprogramm integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) - die Möglichkeit zu bieten an dieser Form der institutionalisierten Bürgerbeteiligung teilzuhaben. Es müssen Wege gefunden werden, die Beiräte als dauerhafte Institutionen im politischen Leben der Freien und Hansestadt Hamburg zu verankern und finanziell abzusichern. Auch bei knappen Ressourcen muss es möglich sein, neue Beiräte zu schaffen und kontinierliche Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
Andere Beteiligungsstrukturen, wie Veranstaltungsreihen, Workshops - auch umfangreiche projektbezogene Beteiligungsformen, wie sie zum Beispiel aktuell zum Neubau der ehemaligen Esso-Häuser auf St.Pauli vereinbart wurden, Bürgerbefragungen oder eine offene Online-Partizipationsplattform, wie sie z.B. der Landkreis Friesland mit dem Tool Liquid Feedback einsetzt, können und sollen eine sinnvolle Ergänzung sein, die aber die von ihrer Kontinuität geprägte Beiratsarbeit jedoch nicht ersetzen.
Regelfinanzierung sichern
Der Senat soll den Bezirken mit einem eigenen Haushaltstitel auskömmliche Mittel zur Verfügung stellen, um die Absicherung der finanziellen, personellen und räumlichen Ausstattung und die professionelle Begleitung in ausreichender und den Aufgaben angemessener Sitzungsfrequenz zu gewährleisten. Dazu gehören nicht zuletzt auch die Verfügungsfonds, mit denen viele kleinere und mittlere Projekte und damit das Gemeinschaftsleben in den Stadtteilen gefördert werden können. Eine Werbung externer Unterstützung soll als Möglichkeit nicht ausgeschlossen sein, wobei hierfür Formen gefunden werden sollen, die eine Einflussnahme, z.B. spendender Unternehmen auf die Beiratsarbeit ausschließen.
Aufgaben und Struktur der Beiräte
Die Aufgabe aller Beiräte besteht darin, einzelne Projekte und stadtteilentwicklungspolitische Vorhaben in einem Quartier niedrigschwellig in der Planung und Umsetzung zu begleiten und eigene stadtteilentwicklungspolitische Vorhaben anzuregen.
Beiräte können außer auf der Grundlage von Senatsdrucksachen und übergeordneten Programmen auch durch einen Beschluss der Bezirksversammlung eingesetzt oder die Weiterführung einer Bügerbeteiligung nach Ende der Beiratslaufzeit beschlossen werden.
Jeder Beirat benötigt eine ausgewogene Zusammensetzung aus den verschiedenen Akteuren vor Ort, in einem für das jeweilige Gebiet geeigneten Zuschnitt (z. B. Bewohner, Vereine, Gewerbetreibende, Institutionen, Grundeigentümer).
Die Beiräte sollen sich in ihren Grundstrukturen ähneln. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Als Richtwert für die Größe eines Beirats sollen 12 Personen zzgl. den Bezirksfraktionen gelten. Die Gruppe der Bewohner soll mindestens 51% der Stimmberechtigten stellen.
- Um dies zu gewährleisten und die Gremien nicht zu vergrößern, sollen die Vertreter der Faktionen, die ohnehin die Beiratsempfehlungen im zuständigen Fachausschuss und in der Bezirksversammlung abstimmen, im Beirat nur beratend, ohne Stimmrecht tätig sein.
- Einladungen, Tagesordnungen und Protokolle sollen im Ratsinformationssystem des jeweiligen Bezirks veröffentlicht werden
- Einladungen und Termine sollen, analog zu den Sitzungen der Bezirksversammlungen und Ausschussterminen, leicht auffindbar gesammelt auf hamburg.de veröffentlicht werden.
Laufzeit
Die Laufzeit der durch einen Beschluss der Bezirksversammlung eingesetzten Beiräte soll nicht begrenzt werden. Die Weiterführung bestehender Beteiligungsstruktur nach dem Ende einer Beiratslaufzeit durch Auslaufen eines Fördergebietes soll dauerhaft erfolgen.
Schutz für Whistleblower
Whistleblower sind Insider in Unternehmen oder anderen Organisationen, die im Interesse der Allgemeinheit Missstände wie Korruption oder Straftaten in ihrem Tätigkeitsumfeld aufdecken. Leider zieht eine derartige Tat häufig negative Folgen für den Whistleblower nach sich, von Karrierenachteilen über Mobbing bis zur Kündigung. Das deutsche Beamtenrecht sieht in vielen Fällen sogar zwingend straf- und dienstrechtliche Konsequenzen vor, wenn jemand gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt, selbst wenn er dies nur tut um reale Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg soll daher alles auf Landesebene mögliche unternehmen, damit solchen Whistleblowern Schutz gewährt, die Missstände aufgedeckt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Hierzu sind anonyme Systeme mit Zwei-Wege-Kommunikation zu schaffen, über die Straftaten unter Umgehung des herkömmlichen Dienstwegs den zuständigen Anti-Korruptions-Ermittlern zur Kenntnis gebracht werden können.
Im Bundesrat muss sich Hamburg für eine eindeutige Legalisierung und Förderung der Anzeige von Straftaten einsetzen, von denen öffentlich Bedienstete erfahren.
Die Nutzung dieser Whistleblowing-Möglichkeiten, und auch Remonstrationen durch öffentlich Bedienstete, sollen erfasst und - soweit möglich - auf ihre Wirkungen für die Karrieren der Remonstranten/Whistleblower untersucht werden. Etwaig entstandene Schäden und Nachteile müssen ausgeglichen werden. Der journalistische Quellenschutz ist selbstverständlich auch in Fällen des Whistleblowings uneingeschränkt zu respektieren. Durchsuchungen bei Journalisten oder in Redaktionsräumen, um die Identität von Hinweisgebern zu ermitteln, sind inakzeptabel.
Bezirke stärken - Hamburg stärken
Den Bezirken werden immer mehr Aufgaben übertragen und gleichzeitig Personal und finanzielle Mittel gekürzt. Die Hamburger Bezirke haben, im Gegensatz zu Kommunen in anderen Bundesländern keine abschließende Entscheidungskompetenz und kein eigenes Haushaltsrecht. Und wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv werden, werden Bürgerbegehren zunehmend evoziert, also für ungültig erklärt und Entscheidungen an den Senat übertragen.
Der Stadtstaat Hamburg soll möglichst bürgernah und effizient verwaltet werden, auch um die soziale Spaltung in dieser Metropole zu mindern. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene spart Zeit und Geld und schafft klare Verantwortlichkeiten. Subsidiarität muss das entscheidende Kriterium sein.
Die Piratenpartei Hamburg möchte deshalb in Hamburg eine echte kommunale Ebene schaffen, also eine zweistufige Verwaltung mit klarer Kompetenzabgrenzung zwischen dem, was örtliche Aufgabe und dem was gesamtstädtische Aufgabe ist. Das wäre effektiver, bürgernäher, transparenter und letztlich auch demokratischer, weil die Abläufe kontrollierbarer wären.