HH:Landesprogramm/Anträge/Modernisierung des Rundfunkrats

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Pictogram voting info.svg Der Antrag Modernisierung des Rundfunkrats wurde am 10.08.2012 eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Modernisierung des Rundfunkrats

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Das Landesprogramm wird im Abschnitt Kultur um den folgenden Abschnitt ergänzt:

Modernisierung des Rundfunkrats

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Anpassung der Zusammensetzung des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Über eine entsprechende Änderung des NDR-Staatsvertrag sollen, zusätzlich zu den bisherigen, mindestens folgende Organisationen zur Entsendung von Vertretern berechtigt werden:

  • eine islamische Dachorganisation
  • eine säkulare, weltanschauliche Vereinigung
  • eine Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung

Im Rahmen dieser Änderung des Staatsvertrages werden wir uns ebenfalls dafür einsetzen, den Proporz der elf Parteienvertreter in diesem Gremium an die realen Zusammensetzungen der entsprechenden vier Landesparlamente anzupassen, der derzeit einseitig die zwei größten Parteien bevorzugt.


Begründung

Der Rundfunkrat ist das oberste Gremium des Norddeutschen Rundfunks. Aufgaben und Zusammensetzung werden im NDR-Staatsvertrag geregelt. Der Rundfunkrat wählt u.a. den Verwaltungsrat und den Intendanten, "überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen" und "soll die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertreten", wobei er "die Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen berücksichtigen" soll. Seine derzeit 58 Mitglieder werden nach einem in diesem Staatsvertrag festgelegten Schlüssel von den Parteien und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen entsandt, wobei auch auf eine proportionale Verteilung auf die vier beteiligten Bundesländer geachtet wird.

In diesem Schlüssel sind z.B. die katholischen und evangelischen Kirchen mit je 2 und die jüdische Gemeinde mit einem Vertreter berücksichtigt. Auch einige der übrigen berücksichtigten Wohlfahrts- und sonstigen Organisationen sind klar christlich orientiert. Es ist an der Zeit, dass auch Muslime und Konfessionslose in diesem Gremium eine Vertretung bekommen.

Auch die LGBT-Community müsste unbedingt in diesem Gremium vertreten sein, insbesondere auch um die LGBT-Belange gegenüber dem großen religiösen Block direkt ausdrücken zu können.

Bei der Gelegenheit kann man dann den Parteienproporz gleich mit anpassen. Bisher ist es durch die Verteilung auf die einzelnen Länder so, dass neun der elf Parteiensitze faktisch unter CDU und SPD aufgeteilt werden. Die LINKE ist dagegen bspw. überhaupt nicht vertreten, obwohl sie Fraktionen in jedem Landtag stellt. Stattdessen sollten die Sitze besser erst nach einem geeigneten Proporz-Verfahren wie Sainte-Laguë auf die Parteien, und dann auf die Länder aufgeteilt werden.

Quellen

http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/staatsvertrag100.pdf
http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/mitglieder/index.html

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