HH:Landesprogramm/Anträge/Egalitäre Kompensationssysteme (0002)
Antrag
Antragstitel: Egalitäre Kompensationssysteme
Antragsteller:
Antragstext
Begründung
Egalitäre Kompensationssysteme (=Tauschringe) sind eine Möglichkeit für Empfänger von Transferleistungen, in den Genuss von Services zu kommen, die für sie normalerweise nicht bezahlbar sind. Sie sind teilweise schon seit Jahren erfolgreich aktiv und etabliert und tragen vor allem in Städten zur Belebung des sozialen Lebens sowie zu einer Erhöhung der Lebensqualität und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Werden diese Leistungen auf die staatliche Leistung angerechnet, wird sie für den Empfänger praktisch unmöglich gemacht, da Transferleistungen im vollen Umfang für das Bestreiten des Lebensunterhalts bzw. der Grundbedürfnisse benötigt werden. Die Teilnahme an egalitären Kompensationssystemen steigert zudem das Selbstbewusstsein und führt zur Pflege und dem Knüpfen von Kontakten und beugt so der sozialen Isolation vor. Da die ARGE ohnehin nicht in der Lage zu sein scheint, ihrer Kernaufgabe, der Vermittlung von Arbeit, nachzukommen, ist sie anzuhalten, für egalitäre Kompensationssysteme zu werben und Leistungsempfänger aktiv und unaufgefordert auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen, die sinnvoller ist, als das Anordnen immer neuer Zwangsmaßnahmen wie Bewerbungstrainings etc.
Für Selbständige mit prekärem Einkommen gilt dasselbe Problem wie für Empfänger von Transferleistungen: Müssen diese versteuert werden, reduziert sich das für die Deckung des Lebensbedarfs benötigte Einkommen. Die Anzahl der gut verdienenden Selbständigen, die an egalitären Kompensationssystemen teilnehmen, dürften sich in derart überschaubaren Grenzen bewegen, dass sie zu vernachlässigen sind. Hier ist die Teilnahme eher als soziale Aufgabe zu sehen, die unterstützt und nicht verkompliziert oder behindert werden sollte.