Gesundheitspiraten/Gesundheitsprogramme/Schleswig-Holstein
Gesundheitsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Wahlprogramm 2012Bewegungsangebote für Menschen außerhalb von ArbeitsprozessenWir setzen uns für die Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in allen pädagogischen Einrichtungen, Erwachsenen an ihren Arbeitsplätzen, sowie Studenten und Lehrenden an Universitäten ein. Sportanlagen sollten außerhalb der planmäßigen Belegung durch Sportgruppen für selbst organisierte Sportaktivitäten geöffnet werden. Kostenlose Sportangebote in öffentlichen Anlagen sollten gefördert werden. Jeder Mensch muss die Möglichkeit erhalten schwimmen zu lernen. Wir setzen uns für die Einrichtung und Erhalt von Schwimm- und Sportstätten und Räumen für freie Bewegung ein. Gesundheit und Pflege auf kommunaler EbeneWir setzen uns für eine lokale Erstversorgung durch Pflegekräfte ein. In jeder Gemeinde sollte eine Pflegekraft arbeiten, z.B. eine pro 1000 Einwohner. Sie soll immobile Menschen und Familien besuchen, und den Gesundheitszustand und den Versorgungsbedarf ermitteln. Sie achtet darauf, dass die Person mit Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt ist. Sie ist Schnittstelle zwischen Angehörigen, Hausarzt, Gemeinde, Physiotherapie und Pflegedienst. Sie besucht die Menschen zu Hause auf Anfrage der Betroffenen mit und ohne ärztliche Weisung. Sie rechnet ihre Leistung mit der Krankenkasse ab und erhält ein Grundgehalt von der Gemeinde. Sie organisiert Kurse in der Gemeinde zu Themen wie Ernährung, Pflege, Medikamente, erste Hilfe u.v.m. Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit HebammenhilfeWir setzen uns dafür ein, dass Schwangere die freie Wahl haben, wo sie ihr Kind bekommen möchten. Zu diesem Zweck soll die zeitnahe und regionale Erreichbarkeit einer Hebamme auch in ländlichen Räumen sichergestellt werden. Die umfasst die im Hebammengesetz (HebG §4) vorbehaltene Tätigkeiten. Des weiteren soll der Gebührenvertrag mit den Krankenkassen ausgeweitet werden, um die wirtschaftliche Absicherung der Hebammen sicher zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen für die Leistung der Hebammen an Versicherte gemäß Reichsversicherungsordnung (§196 RVO) sollen in das Sozialgesetzbuch V überführt werden. Erstbetreuung der Schwangeren durch die HebammeWir setzen uns für eine primäre niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung und medizinische Versorgung in der Schwangerschaft, während der Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes durch Hebammen ein. Die Hebamme soll als Lotsin in allen Fragen um Schwangerschaft, Geburt und Stillen/Ernährung fungieren. Sie übernimmt die Weiterleitung in medizinische Behandlung bei Auftreten von Komplikationen (Regelwidrigkeiten). |
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