Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q107
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AntragsnummerQ107 Einreichungsdatum{{#dpl: |
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}} AntragstitelÄnderungsantrag zu Q009 AntragstellerAntragstypPositionspapier AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, falls im Antrag Q009 das Kapitel »Staatliche Alimentation« angenommen wird: Das Kapitel »Staatliche Alimentation von Kirchen und Kirchensteuer« wird um einen letzten Satz ergänzt: Neue Fassung (ergänzter Satz hier redaktionell fettgesetzt): Weil die diskriminierungsfreie Regelung eines staatlichen Einzugs von Kirchenbeiträgen nicht möglich ist, sind die Regelungen über die Kirchensteuer abzuschaffen. Das sorgt auch dafür, dass staatliche Stellen unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit die Religionszugehörigkeit nicht mehr erfassen müssen. Ohne in die landesrechtlich zu regelnden Angelegenheiten einzugreifen, erklärt die Piratenpartei Deutschland, dass eine gezielte Alimentierung einzelner Kirchen aus dem Staatshaushalt nicht mehr zeitgemäß ist und daher schrittweise abgebaut werden sollte. Das gilt namentlich für die aus der Zeit der Säkularisierung im beginnenden 19. Jahrhundert abgeleiteten Globalzuweisungen an die beiden christlichen Großkirchen. AntragsbegründungBegründung (nicht Bestandteil des Antrags)Bedauerlicherweise wurde dieser Satz beim mehrstufigen Übertragen aus der LqFb-Diskussion in das Antragsportal nicht mit übertragen. Er enthält im wesentlichen eine inhaltliche Klarstellung des mit dem Antrag angestrebten Zieles. Ich beantrage daher die nachträgliche Ergänzung. Zur weiteren Erläuterung: Hintergrund der Forderung ist die seit der Säkularisierung im beginnenden 19. Jahrhundert übliche Alimentierung der beiden christlichen Konfessionen aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 (Link zur Wikipedia). Nach über zweihundert Jahren ist eine Ablösung dieser Verpflichtungen geboten. Text auf der LqFb-Diskussionsseite Liquid Feedback- Wiki-Antragsfabrik- Piratenpad- Konkurrenzanträge |
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Datum der letzten Änderung02.12.2011 AntragsgruppeStaat und Religion Status des Antrags |