Benutzer:Schmalhans/SMVerklaerung
Ausnahmsweise auf der Diskussionsseite Fragen, Anregungen etc. einstellen,nicht auf dieser Seite, hier werden alle Anmerkungen auf die Diskussionsseite verlagert, die nicht zum Text der Initiative und den erfolgten Erklärungen gehören.
Die Formulierung ist soweit möglich an SAÄ 001 angegelichen. Struktur und Layout dieser Seite entsprechen Benutzer:Miriam/SMV, um eine gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wir bedanken uns bei Benutzer:Miriam/SMV für die ganze Arbeit. Unterschiede sind fett gesetzt.
SMV mit Delegationsverfall, Nachvollziehbarkeitsfrist, Vertagungsrecht
- Entspricht Initiative Liquid Feedback #2691 66 ja, 32 Enthaltung, 26 nein (72%, 2. Rang)
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen den § 7 der Berliner Satzung in § 7a Abs. 1 bis 18 zu ändern und § 7b - die Ständige Mitgliederversammlung hinzuzufügen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 § 7 a Landesmitgliederversammlung
- 1.1 Zeitlich und räumlicher Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung
- 1.2 Ständiger Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung nach Prinzipien von Liquid Democracy
- 1.3 Stimmberechtigung / Teilnahmeberechtigung
- 1.4 Verbindliche Beschlussfassung der Ständigen Mitgliederversammlung SMV Bln
- 1.5 Einschränkungen Beschlussfassung der SMV Bln
- 1.6 Einschränkung Verbindlichkeit Beschlüsse der SMV Bln
- 1.7 Beschluss und Änderungen der Geschäftsordnung zur SMV Bln
- 1.8 Weitere Regelungen zur SMV Bln
- 2 § 7b Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln)
- 3 Geschäftsordnung der SMV Bln lt. Satzung § 7a und § 7b (Anlage zum SÄA-Antrag)
- 3.1 1. Akkreditierung und Deakkreditierung
- 3.2 2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder durch SMV-Mitgliede
- 3.3 3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit
- 3.4 4. Versammlung
- 3.5 5.Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung
- 3.6 6. Liquid Democracy
- 3.7 7. Antrag auf Vertagung
- 3.8 8. Betrieb des Systems der SMV Bln
- 3.9 9. Inkrafttreten
- 4 Erläuterungen
§ 7 a Landesmitgliederversammlung
Der Text zu § 7a ist vollständig identisch mit Benutzer:Miriam/SMV#.C2.A7_7_a_Landesmitgliederversammlung
Zeitlich und räumlicher Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung
Absatz 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Landesmitgliederversammlung ist der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Berlin und tritt mindestens einmal im Jahr zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen.
Das Ziel ist es, sowohl auf der bisherigen Form der Landesmitgliederversammlung (zeitlich und räumlich) als auch in der neuen Form des ständigen, dezentralen Online-Zusammentritt Entscheidungen als Landesverband zu treffen, die in beiden Formen verbindlich sind. Um die Befugnisse und Art und Weise der Organisation beschreiben zu können, muss zwischen beiden Formen unterschieden werden.
Unter zeitlichem und räumlichen Zusammentritt ist eine Landesmitgliederversammlung zu verstehen, die an einem festgelegten Ort für einen begrenzten Zeitraum erfolgt.
Zeitliche und räumliche Zusammentritte haben den Vorteil, dass auf ihnen geheim gewählt bzw. abgestimmt werden kann, das ist durch den ständigen Online-Zusammentritt nicht zu gewährleisten.
Ständiger Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung nach Prinzipien von Liquid Democracy
Als Absatz (2) wird eingefügt: (2) Die Landesmitgliederversammlung tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. §11 dieser Satzung als Ständige Mitgliederversammlung Berlin, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Deutschland Berlin zu ermöglichen. Die online ständig tagende Landesmitgliederversammlung wird im folgenden als Ständige Mitgliederversammlung Berlin (Kurzform SMV Bln) bezeichnet.
Der ständige Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung wird hiermit in die Satzung aufgenommen. Die Einschränkung "grundsätzlich" bedeutet, dass Unterbrechungen des ständigen Online-Zusammentritts erfolgen können.
Mit dem ständigen Online-Zusammentritt soll erreicht werden, dass sich alle Mitglieder unabhängig von ihrer eigenen Zeitaufteilung und ihres Aufenthalts sich ständig an der innerparteilichen Willensbildung des Landesverbandes Berlin beteiligen können.
Kommentar Satzung liquidlabs.org
Ziel ist es Beteiligungshürden, wie sie bei an einem oder mehreren Orten stattfindenden Parteitagen bestehen, abzubauen. Eine Beteiligung soll auch dann möglich sein, wenn man z.B. die eigene Wohnung aus persönlichen Gründen nicht verlassen kann, oder keine Reisekosten für die Anfahrt zu Parteiveranstaltungen aufbringen kann. Ebenso sollen persönliche zeitliche Einschränkungen, wie bestimmte Arbeitszeiten oder Familienleben, kein Ausschlussgrund für eine Beteiligung an der Parteiarbeit sein.
Als Prinzip wird Liquid Democracy verankert, weitere Regelungen hierzu sind nicht erforderlich, da dieses Prinzip in § 11 ausreichend beschrieben wird.
Als Kurzform wird der Name SMV Bln gewählt.
Abs. 2 bis 11 werden zu Abs. 3 bis 12 Folgende Absätze werden im § 7a Landesmitgliederversammlung ergänzt (NEU) **'
Stimmberechtigung / Teilnahmeberechtigung
(13) Die Stimmberechtigung in der SMV Bln richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Die zeitlich und räumlich zusammentretende Landesmitgliederversammlung kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
Hier wird die Stimmberechtigung für die SMV Bln geregelt.
Zu unterscheiden ist zwischen Stimm- und Teilnahmeberechtigung. Die Stimmberechtigung schließt Rede- und Antragsrecht und Stimmrecht mitein, soweit die Voraussetzung dafür lt. der Bundessatzung dafür erfüllt sind. Derzeit nicht mehr als 3 Monate Rückstand im Mitgliedsbeitrag.
Eine Teilnahmeberechtigung beinhaltet dagegen nur das Antragsrecht, von der Abstimmung bleiben diese Mitglieder der SMV Bln ausgeschlossen. Weitere Regelung zu einer außerordentlichen Teilnahmeberechtigung sind nicht getroffen, da hierzu die Diskussion im Landesverband noch nicht zu belastbaren Ergebnissen geführt hat. Die Geschäftsordnung enthält hierzu ebenfalls noch keine Regelungen.
Denkbar ist beispielsweise, dass juristische Personen Anträge einstellen, die auf Landes-, Bezirks-, Bundes- oder EU-Ebene zur Entscheidung anstehen, so kann eine neutrale Position geschaffen werden.
Durch die Festlegung der Möglichkeit soll lediglich die Möglichkeit offengehalten werden, ohne die Satzung wieder in diesem Punkt zu ändern.
Die Entscheidung über die außerordentliche Teilnahmeberechtigung bleibt dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt vorbehalten, da noch nicht absehbar ist, wie diese bestimmt werden.
Verbindliche Beschlussfassung der Ständigen Mitgliederversammlung SMV Bln
(14) Die SMV Bln kann ebenso wie die zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen insbesondere: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Berlin - mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts - sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms.
In diesem Absatz wird geregelt, welche Beschlüsse der ständige Online-Zusammentritt der LMV - die SMV Bln - verbindlich treffen kann.
Wichtig ist zu erkennen, dass die SMV Bln wie der räumliche und zeitliche Zusammentritt der LMV das oberste Organ der Landesverbandes ist und sich hieraus die Verbindlichkeit der zu treffenden Entscheidungen ergibt.
Dies bedeutet einerseits eine Entlastung der räumlichen und zeitlichen Zusammentritte der LMV von politischen, organisatitorischen Anträgen als auch von Programmanträgen.
Andererseits haben durch die ständige Tagung sowohl Amts- als auch Mandatsträger die Möglichkeit sich nicht nur an den online getroffenen Entscheidungen der SMV Bln zu orientierten, sondern sich ihnen anzuschließen, da in diesem Satzungsänderungsantrag später in § 7b die Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen durch die Teilnehmer geregelt und festgelegt wird und so Manipulationen und Fehler erkannt werden können.
Dem Landesschiedsgericht als unabhängiges Organ werden keine Weisungen erteilt, dies ist auch durch den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV zu den vom LSG behandelten Sachverhalten nicht möglich.
Einschränkungen Beschlussfassung der SMV Bln
(15) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch den zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen vorbehalten.
Hier wird geregelt, welche Beschlüsse nicht durch die SMV Bln, sondern durch den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt zu treffen sind.
Die Möglichkeit geheime Wahlen abzuhalten besteht online nicht, das wird hier auch nicht weiter ausgeführt, da dieses Wissen vorausgesetzt wird. Der Ausschluss von Personenwahlen und Vergabe von Ämtern und Mandaten ist erfolgt, da derartigen Entscheidungen soweit diese nicht ohnehin lt. Parteiengesetz geheim durchzuführen, ein hohes Potential einer geheimen Wahl oder Abstimmung beinhalten. Weiterhin bedingen diese Entscheidungen ein hohes Frage- und Nachfragepotential, daher wird die direkte Befragung einer anwesenden Person als erforderlich erachtet.
Die Entscheidung über die Auflösung Piratenpartei Deutschland Berlin oder der Verschmelzung (z.B. wenn es doch irgendwann ein Land Berlin-Brandenburg geben sollte) ist als dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV vorbehalten, da hier in jedem Fall von einer geheimen Abstimmung ausgegangen wird.
Verbindliche Entscheidungen zu Satzungsänderungen, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung werden ebenfalls ausgeschlossen, entsprechende Empfehlungen sind lt. Absatz 16 möglich, siehe auch Begründung zu Abs. 16
Einschränkung Verbindlichkeit Beschlüsse der SMV Bln
(16) Entscheidungen der SMV Bln über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung zu behandeln.
Hier wird geregelt, dass die Entscheidungen der SMV Bln über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung als Empfehlungen an andere Organe zu verstehen sind und vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung (zeitlich und räumlicher Zusammentritt) erfolgt.
Dieser Bereich wurde aus der verbindlichen Beschlussfassung herausgenommen, da derartige Entscheidungen ein hohes Maß an Erklärung, Verständnis erfordern und hier eine direkte Frage/Antwortmöglichkeit vor der Entscheidungen als momentan noch erforderlich betrachtet wird.
Das Ziel ist es, auch diese Entscheidungen zukünftig in der SMV Bln zu verankern, hierfür sollen Erfahrungen gesammelt werden, wie die verbindlichen Entscheidungen der SMV Bln, die bisher geregelt werden, angenommen werden.
Darüber hinaus erfordern viele dieser Entscheidungen eine Anpassung der organisatorischen und strukturellen Vorgänge innerhalb der Partei, so dass der Zeitraum zwischen Empfehlung und dann verbindlicher Entscheidung genutzt werden kann, um den Vorgang auf Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und vor der Entscheidung entsprechende offizielle Stellungnahmen bekannt geben zu können.
Beschluss und Änderungen der Geschäftsordnung zur SMV Bln
(17) Die Landesmitgliederversammlung beschließt bei einem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin, in der auch die Eröffnung der SMV Bln geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMV Bln über ihre Geschäftsordnung selbst.
Die Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln) braucht zur Durchführung eine Geschäftsordnung, da die jetzige Wahl- und Geschäftsordnung für den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt nicht anwendbar ist. Diese Geschäftsordnung wird erstmalig vom räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV beschlossen. Im Folgenden kann die Geschäftsordnung durch Entscheidungen der SMV Bln geändert und angepasst werden.
Auch dies dient der Entlastung der räumlichen und zeitlichen Zusammentritte der Landesmitgliederversammlung.
Weitere Regelungen zur SMV Bln
(18) Weitere Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung Berlin erfolgen im §7b dieser Satzung.
Im § 7a wurden Regelungen getroffen, die mit der Festlegung zu räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung vergleichbar sind bzw. sich in Punkten unterscheiden.
Da darüber hinaus noch für den ständigen Online-Zusammentritt der LMV noch weitere Festlegungen erforderlich sind, die wiederum keine Berührungspunkte mit dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV haben, wird zusätzlich der § 7b eingeführt.
§ 7b Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln)
Der Text zu § 7b ist größtenteils identisch mit Benutzer:Miriam/SMV#.C2.A7_7b_St.C3.A4ndige_Mitgliederversammlung_Berlin_.28SMV_Bln.29. Die Unterschiede sind fett gesetzt.
Definition SMV
(1) Die Ständige Mitgliederversammlung (Kurzform SMV Bln) ist der grundsätzlich ständig und online tagende Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung der Gliederung Piratenpartei Deutschland Berlin.
Hier wird zusammengefasst was unter der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin zu verstehen ist. Es erfolgt die Festlegung dass die SMV Bln der Gliederung der Piratenpartei Deutschland Berlin entspricht.
Weitere Erläuterungen zur Form des Zusammentritts unter § 7a Abs. 2
Akkreditierung
(2) Mitglieder müssen sich akkreditieren lassen, um an der SMV Bln teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMV Bln erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail.
Hier werden grundlegende Festlegungen zur Akkreditierung getroffen, die weitere Ausführung der Festlegungen erfolgt in der Geschäftsordnung.
Eine Akkreditierung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der SMV Bln, diese finden ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen statt, als Vorausetzung für die spätere Möglichkeit der Überprüfung der offenen elektronischen Abstimmungen.
siehe auch Begründung § 3.10. Abs. 1 Satzung liquidlabs.org
Damit grundsätzlich nachvollzogen werden kann, ob hinter jedem akkreditierten Mitglied auch tatsächlich ein echter Mensch steht, ist eine öffentliche Vorstellung des Mitglieds auf einer Veranstaltung notwendig, zu der zu diesem Zweck eingeladen wurde. Mitglieder, welche die korrekte Akkreditierung prüfen wollen, können diese Veranstaltungen besuchen. Ähnlich wie bei einer Bundestagswahl ist es zwar nicht möglich alle Veranstaltungsorte zu besuchen, eine Gruppe von organisierten Mitgliedern könnte aber prinzipiell alle Akkreditierungen überprüfen.
Für die Akkreditierung wird durch den Vorstand als gewähltes Organ der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen. Diese Einladung soll für alle allgemein zugänglich sein, da es eine öffentliche Veranstaltung ist, daher wird die Veröffentlichung auf der Website des Landesvorstandes festgelegt.
Darüber hinaus werden alle Mitglieder über Akkreditierungsveranstaltungen direkt per eMail informiert, soweit entsprechende Kontaktdaten vorliegen und diese aktuell sind.
Die Aktualisierung der eigenen Kontaktdaten sollte im Interesse der Mitglieder des Landesverbandes Berlin liegen, so dass weitere Benachrichtigungsmöglichkeiten nicht in der Satzung festgelegt werden, darüber hinaus können auch andere Benachrichtigungen erfolgen, z.B. bei Gebietsversammlungen, zeitlichen und räumlichen Zusammentritten der LMV, über Ankündigungslisten, über andere regionale Listen oder bei Vorstandssitzungen. In der Satzung wird das Minimum festgelegt.
Die Frist von 28 Tagen erlaubt es den Mitgliedern, ihre Zeitplanung entsprechend anzupassen.
Transparenz der Entscheidungsprozesse
(3) Die SMV Bln arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin innerhalb einer Nachvollziehbarkeitsfrist das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Nichtmitglieder können das Abstimmverhalten nicht einsehen. Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist werden die Daten zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder aus dem System gelöscht. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Die Festlegung auf namentliche Abstimmungen ist zutreffend, da jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin die Möglichkeit offensteht, das Abstimmungsverhalten dem entsprechenden Mitglied zuzuordnen. Wie dies erfolgt, wird in der Geschäftsordnung geregelt. Es ist jedoch wichtig, diese Festlegung zu treffen, um von vornherein klar zu machen, dass die Mitglieder des Landesverbandes wie auch bei offenen Abstimmungen auf räumlich und zeitlichen zusammentretenden LMVs das Abstimmungsverhalten Personen zu ordnen kann, unabhängig von deren Bekanntheitsgrad.
Die Festlegung ist nicht nur auf die Teilnehmer begrenzt, da die Entscheidungen der SMV Bln alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin betreffen.
In der Satzung wird festgelegt, dass die Daten nicht ewig gespeichert werden dürfen. Dies wird genauer in den Datenschutzbestimmungen ausgeführt werden und ist juristisch auch unumgänglich. Wir möchten das trotzdem in die Satzung aufnehmen, um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.
Außerdem schreiben wir in die Satzung, dass Nichtmitglieder keine Einsicht in das Abstimmungsverhalten haben. In SÄA 001 können alle Menschen das Abstimmverhalten von Pseudonymen einsehen, aber nur Parteimitglieder können die Pseudonyme auflösen. In unserem Antrag sehen Nichtmitglieder gar kein Abstimmverhalten, sondern lediglich das Endergebnis von Abstimmungen.
Grund dafür ist, dass viele Pseudonyme auf verschiedenen Plattformen (Twitter, Blog, Mail) verwendet werden und damit für Außenstehende einfach auflösbar sind. Ziel der Pseudonymisierung ist aber ja gerade, zB vom Chef nicht identifiziert zu werden. Das geht in SAÄ 001 nur, wenn man ein obskures Pseudonym wählt. Dies ist dann aber auch für Mitglieder obskur, und man erhält keine Unterstützung für seine Anträge.
Wir brauchen die Auflösbarkeit von Abstimmungsverhalten um im Zweifelsfall Manipulationen aufdecken zu können, und dann ggf Ergebnisse anzufechten. Nichtmitglieder können aber gar nicht anfechten, daher ist auch nicht ersichtlich, warum sie Abstimmungsdaten einsehen können sollen.
Überprüfbarkeit offener elektronischer Abstimmungen
(4) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt.
Um die Überprüfbarkeit offener elektronischer Abstimmungen durch die Teilnehmer zu erreichen (mehr dazu bei @liquidfeedback Überprüfbarkeit demokratischer Prozesse Teil 2) ist die Verbindung zwischen dem akkreditierten Mitglied und dem im System abstimmenden Account erforderlich. Diese Verbindung kann nur bestehen (bleiben) wenn zwischen Akkreditierung und Systemaccount eine Überprüfung der Identität möglich ist, sonst ist nicht für die Teilnehmer erkennbar, ob sich der Account der sich Thomas Weinbach nennt, auch Thomas Weinbach ist.
Hierzu stellt sich jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland, dass sich bei der SMV Bln beteiligen will, den Anwesenden der Akkreditierungveranstaltung mit seinem Namen (Vor- und Nachname) vor. Mindestens dieses Identifikationsmerkmal wird den akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise angezeigt.
Auch die Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Versammlungsmitglieder steht wiederum jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin offen, da die Entscheidungen der SMV Bln die Piratenpartei Deutchland Berlin betreffen. Daher ist es wichtig, dass auch Mitglieder, die nicht an der SMV Bln teilnehmen, feststellen können, ob Abstimmungen durch Fehler oder Manipulationen entstanden sind wie auch, dass keine Fehler bzw. Manipulation bei Abstimmungen erfolgt.
Liquid Democracy
(5) Die SMV Bln arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 11 dieser Satzung. Delegationen sind zeitlich begrenzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Die SMV Bln benutzt das Prinzip von Liquid Democracy, das in § 11 der Satzung bereits festgelegt ist und im Satzungstext nicht weiter ausgeführt wird. Das heißt, dass sich die SMV Bln zum Prinzip der Arbeitsteilung durch Liquid Democracy bekennt und ihren Mitgliedern eine gleichberechtigte Teilnahme dadurch ermöglicht, dass keine Beschränkung in der Wahl der Kopplung des Stimmgewichts besteht.
Es ist geplant, den Antrag Neufassung von § 11 Satzung Liquid Democracy bei erfolgreicher Abstimmung ebenfalls auf der kommenden Landesvermitgliederversammlung nach Möglichkeit vor einer Abstimmung über eine SMV auf die Tagesordnung zu bringen.
Im Unterschied zu SÄA 001 wird der Delegationsverfall explizit in den Satzungstext zur SMV aufgenommen. SÄA 001 löst dies über Querverweis zu §11. Wir finden, dass Delegationen so häufig Anlass zu erbitterten Diskussionen liefern, dass wir hier keine Missverständnisse aufkommen lassen wollen, daher sind wir hier überdeutlich
Systeme der SMV Bln
(6) Die SMV Bln verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Deutschland Berlin betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme.
Für den Betrieb der SMV Bln ist die Einrichtung von technischen Systemen erforderlich.
Erklärung für asynchrone Zusammenarbeit lt. Satzung liquidlabs.org § 3.1.4
Mit "asynchroner Zusammenarbeit" sind Methoden der Zusammenarbeit gemeint, bei denen nicht synchron zum gleichen Zeitpunkt agiert werden muss. Beispielsweise stellen E-Mail und Internetforen asynchrone Kommunikationsformen dar, im Gegensatz zu Telefon- und Videokonferenzen, die synchrone Kommunikationsformen wären. Durch asynchrone Zusammenarbeit soll .... eine Mitwirkung unabhängig von Raum und Zeit ermöglicht werden.
Für den Betrieb der technischen Systeme ist die Piratenpartei Deutschland Berlin als Betreiber vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Betreiber dem Entscheidungsträger und auch dem Ersteller der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen entspricht. Ein externer Betreiber wird ausgeschlossen.
Versammlungleitung für SMV Bln
(7) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung wird eine Versammlungsleitung für die SMV Bln in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig.
Wie bei den räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung fallen auch bei der SMV Bln Vorgänge an, die durch Personen erledigt werden müssen. Sei es die Dokumentation der Vorgänge und Entscheidungen, die Aufbereitung von Empfehlungen für andere Organe etc. pp.
Weiterhin erfordern bestimmte Themenbereiche wie Streitfragen zu Abstimmungen, Liquid Democracy bzw. Regelwerke wie Änderungen der Geschäftsordnung über die Dokumentation hinaus organisatorische Handlungen, auch wenn diese lediglich in der Weitergabe von Informationen an Organe und Beauftragte besteht.
Da das nicht durch das System selbst zu leisten ist, wird eine Versammlungsleitung benötigt.
Hierzu erfolgt eine Wahl auf dem zeitlichen und räumlichen Zusammentritt, als geheime Wahl. Um die Belastung der zeitlichen und räumlichen Zusammentritte auf ein vertretbares Maß zu halten, ist eine Neuwahl nur alle 500 Tage erforderlich.
(8) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung.
Die Versammlungleitung soll aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes erfolgen, so dass zumindest eine Vertretung gewährleistet ist. Dies schließt nicht aus, mehr Mitglieder zu einer Versammlungleitung zu wählen.
Um bei Uneinigkeit der Versammlungsleitung Handeln zu ermöglichen, wird eine Reihenfolge der Versammlungsmitglieder bestimmt.
(9) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV Bln geregelt.
Vertagungsmöglichkeit
(10) Die SMVB bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf eine örtliche und zeitliche Zusammenkunft nach § 7a zu vertagen. Das nähere regelt die Geschäftsordnung.
Die Berliner Wahl und Geschäftsordnung sieht vor, dass man auf einem Parteitag einen GO-Antrag auf geheime Abstimmung stellen kann. Dies ist gute demokratische Praxis. Gründe dafür sind, dass Menschen anders abstimmen, wenn sie sich beobachtet fühlen. Unterbinden von sozialem Druck, Erpressung und Stimmenkauf sind weitere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, geheim abzustimmen. In der übergroßen Mehrzahl der Fälle braucht man das nicht, aber es ist gut, für den Ernstfall gerüstet zu sein.
Aufgrund der Wahlcomputerproblematik kann eine elektronische Abstimmung nicht gleichzeitig nachvollziehbar und geheim sein. Wenn es nun Gründe für eine geheime Abstimmung gibt, die ein entsprechendes Quorum der Teilnehmer überzeugen, ist das gleichbedeutend damit, nicht elektronisch abzustimmen. Stattdessen wird das Thema auf die nächste LMVB verschoben. Dort kann dann geheim abgestimmt werden. (NB: es gibt keine Garantie dafür, dass das Thema auf der TO landet, da die LMVB selbst über ihre TO entscheidet)
Wir gehen davon aus, dass weit über 90% der Anträge problemlos ungeheim abgestimmt werden können. Dieser Passus ist lediglich eine Vorsorgemaßnahme, um im Falle eines Falles gerüstet zu sein
Es stimmt, dass diese Möglichkeit von Trollen missbraucht werden könnte, um die SMV zu sabotieren. Da der entsprechende GO-Antrag auf Parteitagen aber auch zur Sabotage genutzt werden kann, dies aber nicht passiert, halten wir das Risiko für vertretbar. Falls doch 10% Trolle die SMV durch Vertagung aller Anträge sabotieren wollen, wird die nächste LMVB halt das Quorum für Vertagungen hochsetzen. Im schlimmsten Fall verliert man also 6 Monate.
Geschäftsordnung der SMV Bln lt. Satzung § 7a und § 7b (Anlage zum SÄA-Antrag)
Der Text zu § 7b ist in vielen Teilen identisch mit Benutzer:Miriam/SMV#Gesch.C3.A4ftsordnung_der_SMV_Bln_.28Anlage_zum_S.C3.84A-Antrag.29. Die Unterschiede sind fett gesetzt. Mengenmäßig rühren die meisten Unterschiede daher, dass dieser Antrag nicht explizit auf LQFB verweist. Daher müssen die relevanten Konzepte hier definiert werden.
1. Akkreditierung und Deakkreditierung
Leitung der Akkreditierungsveranstaltung
(1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung - Eine Veranstaltung im Sinne von § 7b, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder einsehbar aufzubewahren.
Die Akkreditierung ist eine Veranstaltung der Piratenpartei Deutschland Berlin, um eine entsprechende Akkreditierung durchführen zu können, müssen mindestens Mitglieder des Landesvorstandes oder auch Beauftragte anwesend sein, die die Akkreditierung anhand der Mitgliederverwaltung übernehmen können.
liquidlabs.org 3.10.3. Es handelt sich bei Akkreditierungsveranstaltungen nicht um Organe mit gewählten Versammlungsleitern, sondern um verwaltungstechnische Vorgänge. Der Vorstand organisiert daher auch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltungen.
Im Protokoll der Veranstaltung werden die Vorgänge erfasst, die im Laufe der Veranstaltung erfolgen. Zumindest enthält es die Aufstellungen aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen und auch die Angaben zum anwesenden Mitglied des Landesvorstands bzw. der anwesenden Beauftragten des Landesvorstands.
Im Protokoll sind alle zur Akkreditierung für die SMV Bln erforderlichen Angaben lt. Punkt 2 Abs. 1 enthalten und ist daher zum möglichen Vergleich der Angaben im System der SMV für alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin einsehbar aufzubewahren.
Das kann zum Beispiel in den Räumlichkeiten der Piratenpartei Deutschland Berlin erfolgen. Die Zugänglichkeit zu den Protokollen ist dementsprechend auf deren Öffnungszeiten begrenzt.
Ablauf der Akkreditierung
(2) Ablauf der Akkreditierung - Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen und Mitgliedsnummer persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist.
Jeder, der sich für die SMV Bln akkreditieren will, stellt sich öffentlich vor den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit seinem bürgerlichen Namen (Vor- und Nachname)vor und weist die benannte Identität mittels geeignetem Dokument gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nach. Von der Leitung der Akkredititerungsveranstaltung wird kontrolliert, um die Angaben lt. Identitätsnachweis mit den in der Mitgliederverwaltung vermerkten Daten übereinstimmen.
liquidlabs.org Punkt 3.10.4. Die persönliche Vorstellung ermöglicht es den Teilnehmern festzustellen, dass hinter einem Namen tatsächlich eine echte Person steht. Das Ausweisdokument wird aus Gründen des Datenschutzes jedoch nur einer beauftragten Person des Vorstands gezeigt.
Soweit der Nachweis erfolgt ist, wird Vorname, Name und Mitgliedsnummer sowie Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung im Protokoll notiert. Diese Daten werden später im SMV System übernommen.
Richtigkeit der Akkreditierung
(3) Richtigkeit der Akkreditierung - Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung.
Die Akkreditierungsveranstaltung wählt aus ihrer Mitte zwei Zeugen, diese Auswahl erfolgt aus den Anwesenden heraus. Diese Zeugen haben die Aufgabe, den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung zu bezeugen, dass das zu akkreditierende seine Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist und die Angaben ins Protokoll übertragen werden.
Am Schluss der Akkreditierungsveranstaltung bestätigen beide Zeugen die Richtigkeit der Veranstaltung. Störungen im Ablauf sind der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung mitzuteilen, eine Wiederholung einer Akkreditierung bzw. des Nachweises der Identität kann daraus hervorgehen.
Deakkreditierung
(4) Deakkreditierung - Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn
- a) das Mitglied es persönlich schriftlich verlangt oder
- b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert.
- c) diese durch eine Ordnungsmaßnahme erlischt.
Jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin, dass sich für die SMV Bln akkreditiert hat, hat auch die Möglichkeit, sich deakkreditieren zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (an den Vorstand) erforderlich. Die Deakkreditierung erfolgt im Dialog mit dem Mitglied.
Darüber hinaus ist eine automatische Deakkretierung vorgesehen, wenn das Mitglied die Piratenpartei Deutschland bzw. den Landesverband Berln verlässt.
Durch Ordnungsmaßnahmen kann ein Mitglied von der Teilnahme zur Willensbildung an der SMV Bln ausgeschlossen werden.
Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung
(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung - Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde.
Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass sich jedes Mitglied alle 500 Tage neu akkreditiert und entsprechend neu vorstellen muss, um dauerhaft an der SMV Bln teilnehmen zu können.
Nur Mitglieder, die sich zumindest alle 500 Tage zeigen, können von ihrer Stimme Gebrauch machen. Auf diese Weise werden Karteileichen automatisch entfernt und es wird weiter erschwert, sich dauerhaft unbemerkt unter zwei verschiedenen Identitäten vorzustellen, sollten die Ausweisdokumente gefälscht sein oder beauftragte Personen des Vorstands derartige Manipulationen ermöglichen.
Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen
(6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen - Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt.
Die Akkreditierungsveranstaltungen sollen zum einen gewährleisten, dass sich die bereits akkreditierten Mitglieder der SMV Bln vor Ablauf von 500 Tagen neu akkreditieren können und auch neuen Mitgliedern sowie bisher noch nicht akkreditierten Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berlin zu einem Zugang zum ständigen Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung verhelfen.
Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen
(7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen - Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens acht Jahre aufbewahrt.
Das Protokoll zur Akkreditierung entspricht einem verwaltungstechnischen Akt, eine Aufbewahrungszeit von acht Jahren erscheint als ausreichend.
2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder durch SMV-Mitgliede
2 Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder
(1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder - Alle für die SMV Bln akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst: der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis oder Reisepass), die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland und Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung.
(2) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Nickname sein. Es ist möglich, den Nickname zu ändern. Der ursprüngliche Nickname bleibt aber weiter auflösbar.
(3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer - Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 3.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 3.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System der SMV Bln eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst.
(4) Das System erlaubt Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berlin in geeigneter Weise das Nachvollziehen einer Abstimmung während der Nachvollziehbarkeitsfrist. Während dieser Frist können Mitglieder die Herkunft jeder Stimme nachvollziehen und die den Abstimmenden oder Delegierenden zugeordneten Identifikationsmerkmale nach §1 Abs. 4 auflösen.
(5) Die Nachvollziehbarkeitsfrist wird in den Datenschutzbestimmungen geregelt und beträgt maximal 36 Monate.
(6) Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist wird die Verbindung zwischen Abstimmungsergebnissen und Teilnehmern gelöscht.
3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit
3 Eröffnung und Beschlussfähigkeit
(1) Eröffnung - Der Vorstand gibt die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV Bln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- a) Mindestens 4 Akkreditierungsveranstaltungen haben vor der Eröffnung der SMV Bln in Berlin stattgefunden.
- b) Mindestens 50 Piraten sind akkreditiert.
- c) Es muss ordnungsgemäß durch den Vorstand zur Akkreditierung entsprechend § 7b, Abs. 2 der Satzung des Landesverbandes eingeladen worden sein.
- d) Die Wahl der Versammlungsleitung der SMV Bln entsprechend § 7b, Abs. 7 muss erfolgt sein.
(2) Beschlussfähigkeit - Die SMV Bln ist beschlussfähig, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind
- a) die Eröffnung gemäß §2(1) der GO wurde absolviert
- b) Die Anzahl der akkreditierten Piraten beträgt mindestens 90
(3) Betrieb SMV Bln während zeitlich und räumlich zusammentretender Landesmitgliederversammlung - Die SMV Bln kann keine Abstimmungen während der Landesmitgliederversammlung gem. § 7a , Abs. (1) der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt der zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlung enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird.
Die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin wird an verschiedene Bedingungen geknüpft, die teilweise bereits in Satzung und Geschäftsordnung geregelt sind. Hiermit wird klar gestellt, dass vor Erfüllung dieser Bedingung die SMV Bln nicht eröffnet wird, Testphasen sind hiervon ausgeschlossen. Sichergestellt werden soll, dass die durch Satzung festgelegte Relevanz der Entscheidungen erst wirksam wird, wenn diese Bedingungen erfüllt worden sind.
Eine ordnungsgemäße Einladung zu den Akkreditierungsveranstaltungen durch den Vorstand gibt allen Mitgliedern des Landesverbandes die Chance zur Teilnahme. Eine Mindestanzahl von Akkreditierungsveranstaltungen ist vorgesehen, um denjenigen die an einem oder zwei Terminen aus persönlichen Gründen die Möglichkeit zu geben, sich akkreditieren zu lassen. Für Berlin als Stadt erscheinen vier Veranstaltungen als ausreichend.
Im Vergleich zu SÄA 001 (50) ist hier mit 90 ein höheres Quorum vorhanden. Dies dient dazu, der theoretischen Gefahr der Übernahme der SMV im Handstreich durch eine kleine Gruppe direkt bei Eröffnung vorzubeugen
Die Festlegung hat weiterhin Auswirkungen auf GO Punkt 3. Abs. 2.
4. Versammlung
4 Versammlung
(1) Die SMV Bln stimmt ausschliesslich offen und elektronisch ab. Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.
(2) Abstimmungsverfahren werden möglichst so gestaltet, dass Mitglieder nicht aufgrund des Abstimmungsverfahrens gedrängt werden, sich aus taktischen Gründen bereits vor der Abstimmung auf einen Antrag zu einigen.
(3) Bei mehr als zwei konkurrierenden Abstimmungsoptionen wird daher Präferenzwahl nach Schulze durchgeführt, welche die Zustimmung zu mehreren konkurrierenden Abstimmungsoptionen unter Angabe einer Präferenzreihenfolge ermöglicht.
(4) Die Versammlungsleitung unterstützt Parteimitglieder beim Wahrnehmen ihres Antragsrechtes. §3(1) bleibt hiervon unberührt.
(5) Veröffentlichungen der Beschlüsse - Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SMV-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert.
Nach Parteiengesetz haben alle Mitglieder Antragsrecht. Dies gilt auch für nichtakkreditierte Mitglieder. Um diesen die Nutzung der SMV zur ermöglichen, können sie Antragstexte durch den Versammlungsleiter einreichen lassen. Wir gehen nicht davon aus, dass dies häufig der Fall sein wird, aber es fängt einen offensichtlichen juristischen Angriffspunkt ab
5.Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung
5 Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin
(1)Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der Version Core v2.2.5, Frontend v2.2.5 eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer.
(2) Die Ständige Mitgliederversammlung SMVB stellt über das verwendete System zur Antragserarbeitung und -abstimmung hinaus zusätzliche Diskussionsplattformen zur Verfügung, die alle Mitglieder der Piratenpartei nutzen können.
(3) Themenbereiche - Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. Zur Eröffnung der SMV Bln werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:
- Politische Themen - Hier können Politische Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen werden.
- Innerparteiliche Organisation - Hier können Organisatorische Entschließungen erarbeitet und beschlossen werden.
- Liquid Democracy Systembetrieb - Hier können u. a. Themenbereichen und Regelwerke beschlossen werden.
- Geschäftsordnung - Hier können Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung der SMV Bln erarbeitet und beschlossen werden.
- Streitfragen zur Abstimmung - In diesem Bereich können Hinweise zu Abstimmungen eingebracht werden, die nicht der Satzung oder GO entsprechend getroffen wurden oder angefochten werden.
- Vertagung - In diesem Bereich können Anträge auf Vertagung eines anderen Antrags eingebracht werden
Diese Themenbereiche sind ebenfalls durch die Versammlungsmitglieder veränderbar.
(4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
- a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
- b) die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und
- c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.
(5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
- a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
- b) die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.
- c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.
(6) Regelwerke
Es werden zu Beginn folgende Regelwerke eingerichtet:
- a) Stellungnahme, Beschlussempfehlung - für Politische Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Empfehlungen soweit sie keine Satzung oder Programmänderungen bzw. -ergänzungen betreffen gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit, maximale Laufzeit 39 Tage.
- b) Antrag Wahlprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Wahlprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage.
- c) Antrag Grundsatzprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Grundsatzprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage
- d) Organisatorische Entschließung - für Organisatorische Entschließungen und Empfehlungen an Vorstand und Mitgliederversammlung gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 39 Tage.
- e) Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
- f) Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
- g) Änderungen an Themenbereichen und Regelwerken - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
- h) Streitfragen zur Abstimmung - für Einsprüche gegen Abstimmungen und Verstöße gegen die Geschäftsordnung und Satzung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 39 Tage.
- i) Vertagung - Zur Vertagung eines anderen Antrags - Abstimmung mit 10%-Mehrheit - max. Laufzeit 8 Tage.
Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden.
Das Parteiengesetz gesteht allen Parteimitgliedern Rederecht auf Parteitagen zu. Das gilt auch für Mitglieder, die nicht akkreditiert sind. Daher wird in (2) klar gemacht, dass die Diskussion (und damit die Wahrnehmung des Rederechts) auch ausserhalb von LQFB stattfinden können
Das Regelwerk "Vertagung" ist nur in unserem Antrag enthalten, da SÄA 001 keine Vertagungsmöglichkeit vorsieht. Dieses Regelwerk läuft 8 Tage, damit Anträge rechtzeitig vertagt werden können. Es ist ausreichend, den Vertagungsantrag innerhalb der Diskussionphase zu stellen um vor der Abstimmungsphase ein Ergebnis zu haben. Eine längere Laufzeit würde dazu führen, dass Menschen doch noch gezwungen werden abzustimmen, weil das Ergebnis der Vertagungsini noch nicht bekannt ist
6. Liquid Democracy
6 Liquid Democracy
(1) Delegationsverfall - Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SMV-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 100 Tage nicht im Online-System der SMV Bln angemeldet hat.
(2) Delegationsprüfung - Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 100 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss.
Da es bereits im bestehenden Liquid Feedback des Landesverbandes Berlin eine Begrenzung der Delegation gibt, besteht kein Grund, diese nicht auch in der SMV Bln einzuführen.
Die Länge 100 Tage wurde aufgrund des derzeit längsten Regelwerkes 101 Tage gewählt, so dass für Versammlungsmitglieder die Möglichkeit besteht eine Delegation für 100 Tage aufrecht zu erhalten, selbst wenn sie nicht im System der SMV Bln aktiv sind. Die bestehende Frist 90 Tage ist aufgrund des längsten Regelwerkes zu kurz.
Die Frist für den Delegationsverfall sollte sich nicht an zeitliche Intervalle in unserem Leben orientieren, sondern am längsten Regelwerk. Dies steht hinter der "Verlängerung" der Frist.
7. Antrag auf Vertagung
7 Antrag auf Vertagung
(1) Jeder Teilnehmer hat das Recht, einen Antrag auf Vertagung eines Themas zu stellen.
(2) Der Antrag auf Vertagung muss im Themenbereich "Vertagung" eingestellt werden. Ein Einstellen ist nur zulässig, wenn das zu vertagende Thema noch nicht die Phase "eingefroren" erreicht hat. Die Versammlungsleitung ist gesondert auf diesen Antrag hinzuweisen. Weiterhin ist im Thema des zu vertagenden Antrags auf den Vertagungsantrag hinzuweisen. Dies erfolgt durch Erzeugen einer Alternativinitiative, die die Wörter "Antrag auf Vertagung" im Titel enthält.
(3) Wird ein Antrag auf Vertagung nach §7(2) angenommen, wird das zu vertagende Thema nicht weiter innerhalb der SMVBln behandelt. Eine Behandlung auf der nächsten oder einer späteren örtlichen und zeitlichen Zusammentritt nach § 7a Abs. 1 der Satzung ist aber weiterhin möglich. Dort kann ggf. der Antrag auf geheime Abstimmung laut Wahlordnung des Landesverbandes Berlin gestellt gestellt werden.
(4) In einem Thema, das nach §7(3) erfolgreich vertagt wurde, werden keine Abstimmungsergebnisse ermittelt. Von der Software eventuell bekanntgegebene Ergebnisse sind nichtig.
Jeder Teilnehmer kann einen Antrag auf Vertagung im Themenbereich "Vertagung" stellen. Damit dieser erfolgreich ist, muss er dieses Regelwerk erfolgreich durchlaufen. In der initialen GO ist die Mehrheit in diesem Themenbereich auf 10% festgelegt. Andere Werte sind aber denkbar und können wenn notwendig von der SMV selbst beschlossen werden.
Das Ergebnis des Vertagungsantrags muss feststehen, bevor der zu vertagende Antrag die Abstimmungsphase erreicht, damit alle wissen, ob sie nun abstimmen müssen oder nicht. Die Laufzeit des Vertagungsantrags entspricht mit 8 Tagen genau der Eingefrorenphase der anderen Regelwerke (bzw ist kürzer). Daher ist es ausreichend, den Vertagungsantrag zu stellen, bevor der zu vertagende Antrag die Phase "eingefroren" erreicht hat. Damit wird garantiert, dass das Ergebnis rechtzeitig bekannt ist
Damit die interessierten Teilnehmer wissen, dass ein Vertagung anhängig ist, muss eine Alternativini im Thema des zu vertagenden Antrags erzeugt werden. Anderenfalls könnte man probieren, Dinge heimlich, still und leise zu vertagen. Aus demselben Grund muss auch die Versammlungsleitung auf den Vertagungsantrag hingewiesen werden. Diese kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Teilnehmer der SMV über die Existenz dieses Antrages zu informieren.
Ist die Vertagungsini erfolgreich, wird das Thema nicht weiter in der SMV behandelt. Wir gehen davon aus, dass sich Piraten finden werden, die das Thema dann auf der nächsten LMVB auf die Tagesordnung setzen möchten. Dies ist aber nicht zwingend. Weiterhin gehen wir davon aus, dass sich auf dieser LMVB auch Leute finden werden, die den GO-Antrag auf geheime Abstimmung stellen werden. Auch dies ist aber nicht zwingend. Falls niemand den Antrag auf die TO setzen möchte, wird er nicht behandelt. Falls niemand geheim abstimmen möchte, oder aber der GO-Antrag auf geheime Abstimmung nicht durchgeht, wird auf der LMVB offen abgestimmt
Es kann sein, dass eine erfolgreiche Vertagungsini aus diversen Gründen, nicht dazu führt, dass softwareseitig die Ursprungsini (samt Thema) abgebrochen wird. Denkbar sind Programmierungsfehler, mangelhafte Kommunkation, Abwesenheit der technisch Kompetenten etc. In solchen Fällen kann es theoretisch vorkommen, dass Mitglieder in einem eigentlich schon vertagten Thema trotzdem abstimmen, und auch ein Ergebnis von der Software bekanntgegeben wird (typischerweise mit sehr geringer Beteiligung). Im letzten Absatz wird geregelt, dass diese Ergebnisse nichtig sind.
8. Betrieb des Systems der SMV Bln
8 Betrieb des Systems der SMV Bln
(1) Zuständigkeit - Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.
(2) Unterbrechung - Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.
Für den Sytembetrieb liegt die Zuständigkeit bei Landesvorstand, der wiederum entsprechende Personen mit dem Systembetrieb beauftragt. (Administratoren, Support, Akkreditierungs- und Mitgliederverwaltung)
Sofern Störungen im Betrieb auftreten sind diese dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen, das gilt sowohl für die beauftragten Admiministratoren als auch für die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin.
Sofern Störungen nicht unverzüglich beseitigt werden können, wird hiermit eine Regelung getroffen, nach welchem Zeitraum der laufende Abstimmungs- und Diskussionsprozess unterbrochen wird.
Damit ist gewährleistet, dass aufgrund von Störungen die Versammlungsmitglieder weiterhin gleichberechtigt teilnehmen können, in diesem Fall gleichberechtigt nicht teilnehmen zu können.
9. Inkrafttreten
9 Inkrafttreten (1) Inkrafttreten - Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft.
Erläuterungen
Unterschiede zwischen den SMV-Anträgen
SAÄ
- SAÄ 004 hat Delegationsverfall, Vertagungsrecht, Nichtsichtbarkeit für Nichtmitglieder und Löschung nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist in der Satzung, der von SÄA 001 nicht.
GO
- In SÄA 004 wird die Migliedsnummer bei der Akkreditierungsveranstaltung zusätzlich bei der öffentlichen Vorstellung gesagt.
- SÄA 001 verwendet das Wort 'Autonym', SÄA 004 'Nickname'
- In SÄA 004 wird in der GO explizit auf die Löschung des Abstimmungsverhalten hingewiesen und eine Höchstdauer festgelegt
- Bei SÄA 001 kann die ganze Welt das Abstimmungsverhalten der Autonyme einsehen, bei SAÄ 004 nur Mitglieder der Piratenpartei Berlin
- Bei SÄA 001 ist das Quorum zur Beschlussfähigkeit 50, bei SÄA 004 90
- SÄA 004 hat die Unterstützung von Offlinern bei Antragseinreichung, Moni nicht.
- SÄA 001 hat ein zusätzliches Regelwerk "Vertagung"
- SÄA 001 hat einen zusätzlichen Absatz zur Vertagung