Benutzerin:Miriam/SMV

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Ständige Mitgliederversammlung Berlin mit Überprüfbarkeit vo[n elektronischen Abstimmungen durch Teilnehmer selbst

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen den § 7 der Berliner Satzung in § 7a Abs. 1 bis 18 zu ändern und § 7b - die Ständige Mitgliederversammlung hinzuzufügen.

Inhaltsverzeichnis

§ 7 a Landesmitgliederversammlung

Zeitlich und räumlicher Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung

§ 7a Abs. 1 der Satzung

Absatz 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Landesmitgliederversammlung ist der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Berlin und tritt mindestens einmal im Jahr zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen.

Das Ziel ist es, sowohl auf der bisherigen Form der Landesmitgliederversammlung (zeitlich und räumlich) als auch in der neuen Form des ständigen, dezentralen Online-Zusammentritt Entscheidungen als Landesverband zu treffen, die in beiden Formen verbindlich sind. Um die Befugnisse und Art und Weise der Organisation beschreiben zu können, muss zwischen beiden Formen unterschieden werden.

Unter zeitlichem und räumlichen Zusammentritt ist eine Landesmitgliederversammlung zu verstehen, die an einem festgelegten Ort für einen begrenzten Zeitraum erfolgt.

Zeitliche und räumliche Zusammentritte haben den Vorteil, dass auf ihnen geheim gewählt bzw. abgestimmt werden kann, das ist durch den ständigen Online-Zusammentritt nicht zu gewährleisten.

Ständiger Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung nach Prinzipien von Liquid Democracy

§ 7a Abs. 2 der Satzung

Als Absatz (2) wird eingefügt: (2) Die Landesmitgliederversammlung tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. §11 dieser Satzung als Ständige Mitgliederversammlung Berlin, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Deutschland Berlin zu ermöglichen. Die online ständig tagende Landesmitgliederversammlung wird im folgenden als Ständige Mitgliederversammlung Berlin (Kurzform SMV Bln) bezeichnet.

Der ständige Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung wird hiermit in die Satzung aufgenommen. Die Einschränkung "grundsätzlich" bedeutet, dass Unterbrechungen des ständigen Online-Zusammentritts erfolgen können.

Mit dem ständigen Online-Zusammentritt soll erreicht werden, dass sich alle Mitglieder unabhängig von ihrer eigenen Zeitaufteilung und ihres Aufenthalts sich ständig an der innerparteilichen Willensbildung des Landesverbandes Berlin beteiligen können.

Kommentar Satzung liquidlabs.org

Ziel ist es Beteiligungshürden, wie sie bei an einem oder mehreren Orten stattfindenden Parteitagen bestehen, abzubauen. Eine Beteiligung soll auch dann möglich sein, wenn man z.B. die eigene Wohnung aus persönlichen Gründen nicht verlassen kann, oder keine Reisekosten für die Anfahrt zu Parteiveranstaltungen aufbringen kann. Ebenso sollen persönliche zeitliche Einschränkungen, wie bestimmte Arbeitszeiten oder Familienleben, kein Ausschlussgrund für eine Beteiligung an der Parteiarbeit sein.


Als Prinzip wird Liquid Democracy verankert, weitere Regelungen hierzu sind nicht erforderlich, da dieses Prinzip in § 11 ausreichend beschrieben wird.

Als Kurzform wird der Name SMV Bln gewählt.


Abs. 2 bis 11 werden zu Abs. 3 bis 12 Folgende Absätze werden im § 7a Landesmitgliederversammlung ergänzt (NEU) **'

Stimmberechtigung / Teilnahmeberechtigung

§ 7a Abs. 3 der Satzung

(13) Die Stimmberechtigung in der SMV Bln richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Die zeitlich und räumlich zusammentretende Landesmitgliederversammlung kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.

Hier wird die Stimmberechtigung für die SMV Bln geregelt.

Zu unterscheiden ist zwischen Stimm- und Teilnahmeberechtigung. Die Stimmberechtigung schließt Rede- und Antragsrecht und Stimmrecht mitein, soweit die Voraussetzung dafür lt. der Bundessatzung dafür erfüllt sind. Derzeit nicht mehr als 3 Monate Rückstand im Mitgliedsbeitrag.

Eine Teilnahmeberechtigung beinhaltet dagegen nur das Antragsrecht, von der Abstimmung bleiben diese Mitglieder der SMV Bln ausgeschlossen. Weitere Regelung zu einer außerordentlichen Teilnahmeberechtigung sind nicht getroffen, da hierzu die Diskussion im Landesverband noch nicht zu belastbaren Ergebnissen geführt hat. Die Geschäftsordnung enthält hierzu ebenfalls noch keine Regelungen.

Denkbar ist beispielsweise, dass juristische Personen Anträge einstellen, die auf Landes-, Bezirks-, Bundes- oder EU-Ebene zur Entscheidung anstehen, so kann eine neutrale Position geschaffen werden.

Durch die Festlegung der Möglichkeit soll lediglich die Möglichkeit offengehalten werden, ohne die Satzung wieder in diesem Punkt zu ändern.

Die Entscheidung über die außerordentliche Teilnahmeberechtigung bleibt dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt vorbehalten, da noch nicht absehbar ist, wie diese bestimmt werden.

Verbindliche Beschlussfassung der Ständigen Mitgliederversammlung SMV Bln

§ 7a, Abs. 14 der Satzung

(14) Die SMV Bln kann ebenso wie die zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen insbesondere: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Berlin - mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts - sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms.

In diesem Absatz wird geregelt, welche Beschlüsse der ständige Online-Zusammentritt der LMV - die SMV Bln - verbindlich treffen kann.

Wichtig ist zu erkennen, dass die SMV Bln wie der räumliche und zeitliche Zusammentritt der LMV das oberste Organ der Landesverbandes ist und sich hieraus die Verbindlichkeit der zu treffenden Entscheidungen ergibt.

Dies bedeutet einerseits eine Entlastung der räumlichen und zeitlichen Zusammentritte der LMV von politischen, organisatitorischen Anträgen als auch von Programmanträgen.

Andererseits haben durch die ständige Tagung sowohl Amts- als auch Mandatsträger die Möglichkeit sich nicht nur an den online getroffenen Entscheidungen der SMV Bln zu orientierten, sondern sich ihnen anzuschließen, da in diesem Satzungsänderungsantrag später in § 7b die Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen durch die Teilnehmer geregelt und festgelegt wird und so Manipulationen und Fehler erkannt werden können.

Dem Landesschiedsgericht als unabhängiges Organ werden keine Weisungen erteilt, dies ist auch durch den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV zu den vom LSG behandelten Sachverhalten nicht möglich.

Einschränkungen Beschlussfassung der SMV Bln

§ 7a, Abs. 15 der Satzung

(15) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch den zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen vorbehalten.

Hier wird geregelt, welche Beschlüsse nicht durch die SMV Bln, sondern durch den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt zu treffen sind.

Die Möglichkeit geheime Wahlen abzuhalten besteht online nicht, das wird hier auch nicht weiter ausgeführt, da dieses Wissen vorausgesetzt wird. Der Ausschluss von Personenwahlen und Vergabe von Ämtern und Mandaten ist erfolgt, da derartigen Entscheidungen soweit diese nicht ohnehin lt. Parteiengesetz geheim durchzuführen, ein hohes Potential einer geheimen Wahl oder Abstimmung beinhalten. Weiterhin bedingen diese Entscheidungen ein hohes Frage- und Nachfragepotential, daher wird die direkte Befragung einer anwesenden Person als erforderlich erachtet.

Die Entscheidung über die Auflösung Piratenpartei Deutschland Berlin oder der Verschmelzung (z.B. wenn es doch irgendwann ein Land Berlin-Brandenburg geben sollte) ist als dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV vorbehalten, da hier in jedem Fall von einer geheimen Abstimmung ausgegangen wird.

Verbindliche Entscheidungen zu Satzungsänderungen, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung werden ebenfalls ausgeschlossen, entsprechende Empfehlungen sind lt. Absatz 16 möglich, siehe auch Begründung zu Abs. 16

Einschränkung Verbindlichkeit Beschlüsse der SMV Bln

§ 7a, Abs. 16 der Satzung

(16) Entscheidungen der SMV Bln über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung zu behandeln.

Hier wird geregelt, dass die Entscheidungen der SMV Bln über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung als Empfehlungen an andere Organe zu verstehen sind und vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung (zeitlich und räumlicher Zusammentritt) erfolgt.

Dieser Bereich wurde aus der verbindlichen Beschlussfassung herausgenommen, da derartige Entscheidungen ein hohes Maß an Erklärung, Verständnis erfordern und hier eine direkte Frage/Antwortmöglichkeit vor der Entscheidungen als momentan noch erforderlich betrachtet wird.

Das Ziel ist es, auch diese Entscheidungen zukünftig in der SMV Bln zu verankern, hierfür sollen Erfahrungen gesammelt werden, wie die verbindlichen Entscheidungen der SMV Bln, die bisher geregelt werden, angenommen werden.

Darüber hinaus erfordern viele dieser Entscheidungen eine Anpassung der organisatorischen und strukturellen Vorgänge innerhalb der Partei, so dass der Zeitraum zwischen Empfehlung und dann verbindlicher Entscheidung genutzt werden kann, um den Vorgang auf Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und vor der Entscheidung entsprechende offizielle Stellungnahmen bekannt geben zu können.

Beschluss und Änderungen der Geschäftsordnung zur SMV Bln

§ 7a Abs. 17 der Satzung

(17) Die Landesmitgliederversammlung beschließt bei einem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin, in der auch die Eröffnung der SMV Bln geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMV Bln über ihre Geschäftsordnung selbst.

Die Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln) braucht zur Durchführung eine Geschäftsordnung, da die jetzige Wahl- und Geschäftsordnung für den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt nicht anwendbar ist. Diese Geschäftsordnung wird erstmalig vom räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV beschlossen. Im Folgenden kann die Geschäftsordnung durch Entscheidungen der SMV Bln geändert und angepasst werden.

Auch dies dient der Entlastung der räumlichen und zeitlichen Zusammentritte der Landesmitgliederversammlung.

Weitere Regelungen zur SMV Bln

§ 7a Abs. 18 der Satzung

(18) Weitere Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung Berlin erfolgen im §7b dieser Satzung.

Im § 7a wurden Regelungen getroffen, die mit der Festlegung zu räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung vergleichbar sind bzw. sich in Punkten unterscheiden.

Da darüber hinaus noch für den ständigen Online-Zusammentritt der LMV noch weitere Festlegungen erforderlich sind, die wiederum keine Berührungspunkte mit dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV haben, wird zusätzlich der § 7b eingeführt.

§ 7b Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln)

Definition SMV

§ 7b Abs. 1 der Satzung

(1) Die Ständige Mitgliederversammlung (Kurzform SMV Bln) ist der grundsätzlich ständig und online tagende Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung der Gliederung Piratenpartei Deutschland Berlin.

Hier wird zusammengefasst was unter der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin zu verstehen ist. Es erfolgt die Festlegung dass die SMV Bln der Gliederung der Piratenpartei Deutschland Berlin entspricht.

Weitere Erläuterungen zur Form des Zusammentritts unter § 7a Abs. 2

Akkreditierung

§ 7b Abs. 2 der Satzung

(2) Mitglieder müssen sich akkreditieren lassen, um an der SMV Bln teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMV Bln erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail.

Hier werden grundlegende Festlegungen zur Akkreditierung getroffen, die weitere Ausführung der Festlegungen erfolgt in der Geschäftsordnung.

Eine Akkreditierung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der SMV Bln, diese finden ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen statt, als Vorausetzung für die spätere Möglichkeit der Überprüfung der offenen elektronischen Abstimmungen.

siehe auch Begründung § 3.10. Abs. 1 Satzung liquidlabs.org

Damit grundsätzlich nachvollzogen werden kann, ob hinter jedem akkreditierten Mitglied auch tatsächlich ein echter Mensch steht, ist eine öffentliche Vorstellung des Mitglieds auf einer Veranstaltung notwendig, zu der zu diesem Zweck eingeladen wurde. Mitglieder, welche die korrekte Akkreditierung prüfen wollen, können diese Veranstaltungen besuchen. Ähnlich wie bei einer Bundestagswahl ist es zwar nicht möglich alle Veranstaltungsorte zu besuchen, eine Gruppe von organisierten Mitgliedern könnte aber prinzipiell alle Akkreditierungen überprüfen.

Für die Akkreditierung wird durch den Vorstand als gewähltes Organ der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen. Diese Einladung soll für alle allgemein zugänglich sein, da es eine öffentliche Veranstaltung ist, daher wird die Veröffentlichung auf der Website des Landesvorstandes festgelegt.

Darüber hinaus werden alle Mitglieder über Akkreditierungsveranstaltungen direkt per eMail informiert, soweit entsprechende Kontaktdaten vorliegen und diese aktuell sind.

Die Aktualisierung der eigenen Kontaktdaten sollte im Interesse der Mitglieder des Landesverbandes Berlin liegen, so dass weitere Benachrichtigungsmöglichkeiten nicht in der Satzung festgelegt werden, darüber hinaus können auch andere Benachrichtigungen erfolgen, z.B. bei Gebietsversammlungen, zeitlichen und räumlichen Zusammentritten der LMV, über Ankündigungslisten, über andere regionale Listen oder bei Vorstandssitzungen. In der Satzung wird das Minimum festgelegt.

Die Frist von 28 Tagen erlaubt es den Mitgliedern, ihre Zeitplanung entsprechend anzupassen.

Transparenz der Entscheidungsprozesse

§ 7b Abs. 3 der Satzung

(3) Die SMV Bln arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Diese Zuordnungsmöglichkeit ist auch nach Ausscheiden des Abstimmenden aus der Piratenpartei Deutschland Berlin noch für mindestens fünf Jahre zu gewährleisten.

Die Festlegung auf namentliche Abstimmungen ist zutreffend, da jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin die Möglichkeit offensteht, das Abstimmungsverhalten dem entsprechenden Mitglied zuzuordnen. Wie dies erfolgt, wird in der Geschäftsordnung geregelt. Es ist jedoch wichtig, diese Festlegung zu treffen, um von vornherein klar zu machen, dass die Mitglieder des Landesverbandes wie auch bei offenen Abstimmungen auf räumlich und zeitlichen zusammentretenden LMVs das Abstimmungsverhalten Personen zu ordnen kann, unabhängig von deren Bekanntheitsgrad.

Die Festlegung ist nicht nur auf die Teilnehmer begrenzt, da die Entscheidungen der SMV Bln alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin betreffen.

Um diese Zuordnungsmöglichkeit auch dann zu erhalten bzw. darauf zurückgreifen zu können, wenn Entscheidungen sich erst später auswirken, ist in der Satzung festgelegt, dass diese Zuordnungsmöglichkeit auch noch nach fünf Jahren nach Ausscheiden aus der Piratenpartei zu gewährleisten ist.

Die Frist bezieht sich auf die in Berlin üblichen Legislaturperioden.

Zur Erinnerung: Die Rechte jedes Menschen, der aus der Piratenpartei Deutschland Berlin ausscheidet, die im die aktuelle Datenschutzgesetzgebung bietet, sind hiervon unberührt. Weitere Festlegungen erfolgen in den Datenschutzbestimmungen für die SMV Bln, die durch Fachjuristen aufzustellen sind, zu deren Erstellung wird ein entsprechender Zusatzantrag eingereicht (Am Ende der Initiative ersichtlich). Der Umfang und Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sind nicht Bestandteil der Initiative.

Überprüfbarkeit offener elektronischer Abstimmungen

§ 7b Abs. 4 der Satzung

(4) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt.

Um die Überprüfbarkeit offener elektronischer Abstimmungen durch die Teilnehmer zu erreichen (mehr dazu bei @liquidfeedback Überprüfbarkeit demokratischer Prozesse Teil 2) ist die Verbindung zwischen dem akkreditierten Mitglied und dem im System abstimmenden Account erforderlich. Diese Verbindung kann nur bestehen (bleiben) wenn zwischen Akkreditierung und Systemaccount eine Überprüfung der Identität möglich ist, sonst ist nicht für die Teilnehmer erkennbar, ob sich der Account der sich Thomas Weinbach nennt, auch Thomas Weinbach ist.

Hierzu stellt sich jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland, dass sich bei der SMV Bln beteiligen will, den Anwesenden der Akkreditierungveranstaltung mit seinem Namen (Vor- und Nachname) vor. Mindestens dieses Identifikationsmerkmal wird den akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise angezeigt.

Auch die Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Versammlungsmitglieder steht wiederum jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin offen, da die Entscheidungen der SMV Bln die Piratenpartei Deutchland Berlin betreffen. Daher ist es wichtig, dass auch Mitglieder, die nicht an der SMV Bln teilnehmen, feststellen können, ob Abstimmungen durch Fehler oder Manipulationen entstanden sind wie auch, dass keine Fehler bzw. Manipulation bei Abstimmungen erfolgt.

Liquid Democracy

§ 7b Abs. 5 der Satzung

((5) Die SMV Bln arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 11 dieser Satzung.

Die SMV Bln benutzt das Prinzip von Liquid Democracy, das in § 11 der Satzung bereits festgelegt ist und im Satzungstext nicht weiter ausgeführt wird. Das heißt, dass sich die SMV Bln zum Prinzip der Arbeitsteilung durch Liquid Democracy bekennt und ihren Mitgliedern eine gleichberechtigte Teilnahme dadurch ermöglicht, dass keine Beschränkung in der Wahl der Kopplung des Stimmgewichts besteht.

( Es wird lediglich in der Geschäftsordnung eine Begrenzung der Dauer der Delegation - wie jetzt bei Liquid Feedback Berlin schon bekannt - festgelegt, für den Fall, dass sich der "Delegierende" oder "Empfänger des Stimmgewichts" sich für einen Zeitraum X nicht im System der SMV Bln anmeldet.)

Es ist geplant, den Antrag Neufassung von § 11 Satzung Liquid Democracy bei erfolgreicher Abstimmung ebenfalls auf der kommenden Landesvermitgliederversammlung nach Möglichkeit vor einer Abstimmung über eine SMV auf die Tagesordnung zu bringen.

Systeme der SMV Bln

§ 7b Abs. 6 der Satzung

(6) Die SMV Bln verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Deutschland Berlin betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme.

Für den Betrieb der SMV Bln ist die Einrichtung von technischen Systemen erforderlich.

Erklärung für asynchrone Zusammenarbeit lt. Satzung liquidlabs.org § 3.1.4

Mit "asynchroner Zusammenarbeit" sind Methoden der Zusammenarbeit gemeint, bei denen nicht synchron zum gleichen Zeitpunkt agiert werden muss. Beispielsweise stellen E-Mail und Internetforen asynchrone Kommunikationsformen dar, im Gegensatz zu Telefon- und Videokonferenzen, die synchrone Kommunikationsformen wären. Durch asynchrone Zusammenarbeit soll .... eine Mitwirkung unabhängig von Raum und Zeit ermöglicht werden.

Für den Betrieb der technischen Systeme ist die Piratenpartei Deutschland Berlin als Betreiber vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Betreiber dem Entscheidungsträger und auch dem Ersteller der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen entspricht. Ein externer Betreiber wird ausgeschlossen.

Versammlungleitung für SMV Bln

§ 7b Abs. 7 der Satzung

(7) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung wird eine Versammlungsleitung für die SMV Bln in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig.

Wie bei den räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung fallen auch bei der SMV Bln Vorgänge an, die durch Personen erledigt werden müssen. Sei es die Dokumentation der Vorgänge und Entscheidungen, die Aufbereitung von Empfehlungen für andere Organe etc. pp.

Weiterhin erfordern bestimmte Themenbereiche wie Streitfragen zu Abstimmungen, Liquid Democracy bzw. Regelwerke wie Änderungen der Geschäftsordnung über die Dokumentation hinaus organisatorische Handlungen, auch wenn diese lediglich in der Weitergabe von Informationen an Organe und Beauftragte besteht.

Da das nicht durch das System selbst zu leisten ist, wird eine Versammlungsleitung benötigt.

Hierzu erfolgt eine Wahl auf dem zeitlichen und räumlichen Zusammentritt, als geheime Wahl. Um die Belastung der zeitlichen und räumlichen Zusammentritte auf ein vertretbares Maß zu halten, ist eine Neuwahl nur alle 500 Tage erforderlich.


§ 7b Abs. 8 der Satzung

(8) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung.

Die Versammlungleitung soll aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes erfolgen, so dass zumindest eine Vertretung gewährleistet ist. Dies schließt nicht aus, mehr Mitglieder zu einer Versammlungleitung zu wählen.

Um bei Uneinigkeit der Versammlungsleitung Handeln zu ermöglichen, wird eine Reihenfolge der Versammlungsmitglieder bestimmt.

Diskussions- und Abstimmungsprozess

§ 7b Abs. 9 der Satzung

(9) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV Bln geregelt.

Hiermit wird geregelt, dass alle Festlegungen zum Diskussions- und Abstimmungprozess in der Geschäftsordnung der SMV Bln geregelt werden.

Damit soll vermieden werden, dass über Regelwerke, Themenbereiche, die Länge von Phasen, Mehrheitsverhältnisse, Ouoren, welche zusätzlichen Diskussionsplattformen genutzt werden etc. in der Satzung geregelt werden müssen, sondern in der Geschäftsordnung geregelt werden.

Damit sind diese Angaben durch die SMV Bln selbst innerhalb der Geschäftsordnung veränderbar.

Geschäftsordnung der SMV Bln (Anlage zum SÄA-Antrag)

1. Akkreditierung und Deakkreditierung

Leitung der Akkreditierungsveranstaltung

GO Punkt 1. Abs. 1

(1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung - Eine Veranstaltung im Sinne von § 7b, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder einsehbar aufzubewahren.

Die Akkreditierung ist eine Veranstaltung der Piratenpartei Deutschland Berlin, um eine entsprechende Akkreditierung durchführen zu können, müssen mindestens Mitglieder des Landesvorstandes oder auch Beauftragte anwesend sein, die die Akkreditierung anhand der Mitgliederverwaltung übernehmen können.

liquidlabs.org 3.10.3. Es handelt sich bei Akkreditierungsveranstaltungen nicht um Organe mit gewählten Versammlungsleitern, sondern um verwaltungstechnische Vorgänge. Der Vorstand organisiert daher auch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltungen.

Im Protokoll der Veranstaltung werden die Vorgänge erfasst, die im Laufe der Veranstaltung erfolgen. Zumindest enthält es die Aufstellungen aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen und auch die Angaben zum anwesenden Mitglied des Landesvorstands bzw. der anwesenden Beauftragten des Landesvorstands.

Im Protokoll sind alle zur Akkreditierung für die SMV Bln erforderlichen Angaben lt. Punkt 2 Abs. 1 enthalten und ist daher zum möglichen Vergleich der Angaben im System der SMV für alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin einsehbar aufzubewahren.

Das kann zum Beispiel in den Räumlichkeiten der Piratenpartei Deutschland Berlin erfolgen. Die Zugänglichkeit zu den Protokollen ist dementsprechend auf deren Öffnungszeiten begrenzt.

Ablauf der Akkreditierung

GO Punkt 1. Abs. 2

(2) Ablauf der Akkreditierung - Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist.

Jeder, der sich für die SMV Bln akkreditieren will, stellt sich öffentlich vor den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit seinem bürgerlichen Namen (Vor- und Nachname) vor und weist die benannte Identität mittels geeignetem Dokument gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nach. Von der Leitung der Akkredititerungsveranstaltung wird kontrolliert, um die Angaben lt. Identitätsnachweis mit den in der Mitgliederverwaltung vermerkten Daten übereinstimmen.

liquidlabs.org Punkt 3.10.4. Die persönliche Vorstellung ermöglicht es den Teilnehmern festzustellen, dass hinter einem Namen tatsächlich eine echte Person steht. Das Ausweisdokument wird aus Gründen des Datenschutzes jedoch nur einer beauftragten Person des Vorstands gezeigt.


Soweit der Nachweis erfolgt ist, wird Vorname, Name und Mitgliedsnummer sowie Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung im Protokoll notiert. Diese Daten werden später im SMV System übernommen.

Richtigkeit der Akkreditierung

GO Punkt 1, Abs. 3

(3) Richtigkeit der Akkreditierung - Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung.

Die Akkreditierungsveranstaltung wählt aus ihrer Mitte zwei Zeugen, diese Auswahl erfolgt aus den Anwesenden heraus. Diese Zeugen haben die Aufgabe, den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung zu bezeugen, dass das zu akkreditierende seine Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist und die Angaben ins Protokoll übertragen werden.

Am Schluss der Akkreditierungsveranstaltung bestätigen beide Zeugen die Richtigkeit der Veranstaltung. Störungen im Ablauf sind der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung mitzuteilen, eine Wiederholung einer Akkreditierung bzw. des Nachweises der Identität kann daraus hervorgehen.

Deakkreditierung

GO Punkt 1 Abs. 4

(4) Deakkreditierung - Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn *a) das Mitglied es persönlich schriftlich verlangt oder *b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert. *c) diese durch eine Ordnungsmaßnahme erlischt.

Jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin, dass sich für die SMV Bln akkreditiert hat, hat auch die Möglichkeit, sich deakkreditieren zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (an den Vorstand) erforderlich. Die Deakkreditierung erfolgt im Dialog mit dem Mitglied.

Darüber hinaus ist eine automatische Deakkretierung vorgesehen, wenn das Mitglied die Piratenpartei Deutschland bzw. den Landesverband Berln verlässt.

Durch Ordnungsmaßnahmen kann ein Mitglied von der Teilnahme zur Willensbildung an der SMV Bln ausgeschlossen werden.

Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung

GO Punkt 1 Abs. 5

(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung - Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde.

Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass sich jedes Mitglied alle 500 Tage neu akkreditiert und entsprechend neu vorstellen muss, um dauerhaft an der SMV Bln teilnehmen zu können.

liquidlabs.org 3.10.5.:

Nur Mitglieder, die sich zumindest alle 500 Tage zeigen, können von ihrer Stimme Gebrauch machen. Auf diese Weise werden Karteileichen automatisch entfernt und es wird weiter erschwert, sich dauerhaft unbemerkt unter zwei verschiedenen Identitäten vorzustellen, sollten die Ausweisdokumente gefälscht sein oder beauftragte Personen des Vorstands derartige Manipulationen ermöglichen.

Häufigkeit der Akkreditierungs

GO Punkt 1 Abs. 6

(6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen - Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt.

Die Akkreditierungsveranstaltungen sollen zum einen gewährleisten, dass sich die bereits akkreditierten Mitglieder der SMV Bln vor Ablauf von 500 Tagen neu akkreditieren können und auch neuen Mitgliedern sowie bisher noch nicht akkreditierten Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berlin zu einem Zugang zum ständigen Online-Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung verhelfen.

Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen

GO Punkt 1 Abs. 7

(7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen - Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens acht Jahre aufbewahrt.

Das Protokoll zur Akkreditierung entspricht einem verwaltungstechnischen Akt, eine Aufbewahrungszeit von acht Jahren erscheint als ausreichend.

2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder

Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder

GO Punkt 2 Abs. 1

(1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder - Alle für die SMV Bln akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst: *der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis oder Reisepass), *die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland und *Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung.

Die Überprüfung erfolgt mittels der im System von der Akkreditierung hinterlegten Angaben (Name, Vorname, Mitglieds-Nr., Zeit und Ort der Akkredititerung) auf die jedes akkreditierte Mitglied im System Zugriff im Profil des jeweiligen akkreditierten Mitglieds hat. Durch den Zugriff auf diese Daten wird der Aspekt der Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Abstimmungen durch die Teilnehmer erfüllt, das akkreditierte Mitglied kann dem Account zugeordnet werden.

Einerseits dadurch, dass man die Akkreditierungsdaten im Profil einsehen kann und andererseits dadurch, dass diese Angaben mit dem Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung abgleichen kann, kann man feststellen, dass dieses Mitglied eine natürliche Person ist, da nur diese akkreditiert werden.

Weiterhin kann somit ermittelt werden, ob Dopplungen im System vorhanden sind und so ein Teilnehmer mit mehr als einer Stimme abstimmt.

Außerdem können fehlerhafte Eintragungen im System oder fehlerhafte Zuordnungen festgestellt werden.

Insgesamt ist feststellbar, ob eine Abstimmung fehlerhaft ist oder manipuliert wurde, wie auch, ob sie fehlerfrei ist und keine Manipulation vorliegt.

Wahl eines Autonyms als Benutzername in der SMV Bln

GO Punnkt 2 Abs. 2

(2) Wahl eines Autonyms als Benutzername in der SMV Bln - Jedes akkreditierte Versammlungsmitglied kann sich als Benutzername im System der SMV Bln ein Autonym wählen. Dieses Autonym kann geändert werden, soweit diese Änderungen für die anderen Versammlungsmitglieder nachvollziehbar bleiben.


Im System wird der bürgerliche Name, das Datum der (letzten) Akkreditierung und die Mitgliedsnummer für die Teilnehmer der SMV Bln selbst unveränderbar eingetragen. Mit diesen Daten lässt sich die Identität des Mitglieds prüfen bzw. kann dieses Mitglied auch direkt angesprochen werden.

Im Idealfall der Überprüfbarkeit entspricht der Benutzername dem bürgerlichen Namen (der wiederum unveränderlich, aber einsehbar im Profil eingetragen wird). Es besteht in der SMV Bln als Benutzername ein Autonym zu verwenden, das heißt der Teilnehmer wählt sich selbst einen Spitznamen, der als Benutzername dient. Wenn Teilnehmer bzw. Mitglieder Einsicht ins Profil nehmen, ist dort für den Teilnehmer unveränderlich der bürgerliche Name sowie die anderen bei der Akkreditierung aufgenommenen Daten eingetragen.

Warum kein Pseudonym und das auflösbar?

Ein Pseudonym suggeriert eine Trennung von Identität des Abstimmenden mit dem akkreditierten Mitglied. Diese Trennung ist nicht erwünscht, da, wie zuvor dargestellt, dann die Überprüfbarkeit nicht mehr gegeben ist. Ein Autonym dagegen versteckt nur die Identität des Mitglieds hinter dem Benutzernamen, was versteckt wird, kann auch (durch Einsicht ins Profil des Teilnehmers) gefunden werden. Die Verbindung ist permanent vorhanden.

Würde man ein Pseudonym verwenden, würde man suggerieren, dass eine Trennung erfolgt, die dann unter genau festgelegten Umständen erst wieder von Dritten zusammengeführt werden kann. Das ist nicht Absicht der SMV Bln, ebenso wenig wie es Absicht ist, durch die Verwendung des Wortes Pseudonym zu suggerieren, dass der bürgerliche Name des Teilnehmers nicht durch andere Teilnehmer bzw. der Mitglieder des Landesverbandes nachvollzogen werden kann.

Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer

GO Punkt 2 Abs. 3

(3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer - Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 3.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 3.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System der SMV Bln eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst.

Die Daten werden für die akkreditierten Mitglieder selbst unveränderlich eingetragen, d. h. die Daten, die bei der Akkreditierung erhoben werden, können nicht vom Teilnehmer an der SMV Bln eigenmächtig geändert werden. Für eine Änderung ist eine erneute Akkreditierung erforderlich.

Eine Anpassung der im System hinterlegten Daten erfolgt u.a. bei der Wiederholung der Akkreditierung, sofern sich nicht der Name ändert, wird nur Datum und Zeit der letzten Akkreditierung im System aktualisiert.

Ein Abgleich kann mit dem Protokoll der jeweiligen Akkreditierungsveranstaltung vorgenommen werden.

Öffentlichkeit

GO Punkt 2 Ab. 4

(4) Öffentlichkeit - Die SMV Bln tagt grundsätzlich öffentlich, d. h. Anträge, Unterstützungsstimmen und namentliche Abstimmungen sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Sofern sich Teilnehmer zur Verwendung eines Autonyms entschlossen haben, zeigt das Online-System den bürgerlichen Namen jedoch nur den akkreditierten Versammlungsteilnehmern und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit an.

Wie die räumliche und zeitlich zusammentretende Landesmitgliederversammlung tagt der ständige Online-Zusammentritt der LMV öffentlich. Das heißt, dass alle Anträge, Anregungen, Bewertungs- und Unterstützungsstimmen wie auch die Abstimmungen selbst öffentlich einsehbar sind.

Der bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten übliche Beschluss der Zulassung von Gästen wird beim ständigen Online-Zusammentritt mit Beschluss dieser Geschäftsordnung getroffen.

Von der öffentlichen Einsichtnahme ist das Profil der akkreditierten Mitglieder ausgeschlossen, so dass wenn man sich für ein Autonym entschlossen hat, nur dieses öffentlich angezeigt wird.

Weitere Regelungen zur Nutzung von Daten

GO Punkt 2. Abs. 5

(5) Weitere Regelungen zur Nutzung von Daten - Weitere Regelungen zur Nutzung, Weitergabe und Speicherung anfallender Daten können vom Vorstand oder der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden.

Datenschutz- und Nutzungsbedingungen zu erstellen benötigt ein entsprechendes Fachwissen, daher ist beabsichtigt, dass die erste Version vom Landesvorstand in Auftrag gegeben wird, sobald die erste Version der Geschäftsordnung vom zeitlich und räumlichen Zusammentritt der LMV beschlossen wurde. Um die SMV Bln betriebsfähig zu gestalten ist weiterhin beabsichtigt, dass der Vorstand diese Datenschutz- und Nutzungsbedingungen erstmalig beschließen kann.

Änderungen der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen sind innerhalb der SMV Bln nur mittels Vorschlägen zur Gestaltung möglich, die dann bei erfolgreichem Beschluss mittels Beauftragung durch den Vorstand in einen rechtlichen einwandfreien Rahmen gebracht werden können.

Eine direkte Änderung der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen durch die SMV Bln ist nicht vorgesehen, da nicht wegen der fachlichen und rechtlichen Prüfung nicht leistbar.

Auch dem Vorstand und der Landesmitgliederversammlung sei empfohlen, nur über zuvor rechtlich durch eine unabhängige Stelle geprüfte Vorschläge abzustimmen. Wobei unter unabhängige Stelle, eine Gruppe oder Person verstanden wird, die über das notwendige Fachwissen verfügt und nicht der Piratenpartei Deutschland angehört.

Die Beauftragung der Erstellung der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen geht au dem Zusatzantrag hervor, der Bestandteil der Initiative aber weder Bestandteil der Satzung noch der Geschäftsordnung ist.

3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit

Eröffnung SMV Bln

GO Punkt 3. Abs. 1

(1) Eröffnung - Der Vorstand gibt die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV Bln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

*a) Mindestens 4 Akkreditierungsveranstaltungen haben vor der Eröffnung der SMV Bln in Berlin stattgefunden.

*b) Mindestens 50 Piraten sind akkreditiert.

*c) Es muss ordnungsgemäß durch den Vorstand zur Akkreditierung entsprechend § 7b, Abs. 2 der Satzung des Landesverbandes eingeladen worden sein.

*d) Die Wahl der Versammlungsleitung der SMV Bln entsprechend § 7b, Abs. 7 muss erfolgt sein.

Die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin wird an verschiedene Bedingungen geknüpft, die teilweise bereits in Satzung und Geschäftsordnung geregelt sind. Hiermit wird klar gestellt, dass vor Erfüllung dieser Bedingung die SMV Bln nicht eröffnet wird, Testphasen sind hiervon ausgeschlossen. Sichergestellt werden soll, dass die durch Satzung festgelegte Relevanz der Entscheidungen erst wirksam wird, wenn diese Bedingungen erfüllt worden sind.

Eine ordnungsgemäße Einladung zu den Akkreditierungsveranstaltungen durch den Vorstand gibt allen Mitgliedern des Landesverbandes die Chance zur Teilnahme. Eine Mindestanzahl von Akkreditierungsveranstaltungen ist vorgesehen, um denjenigen die an einem oder zwei Terminen aus persönlichen Gründen die Möglichkeit zu geben, sich akkreditieren zu lassen. Für Berlin als Stadt erscheinen vier Veranstaltungen als ausreichend.

Die Anzahl von 50 akkreditierten Piraten ist angesichts der momentan 870 stimmberechtigten eine Anzahl, die angemessen an der herrschenden Teilnehmerdemokratie ist. Es wird jedoch damit gerechnet, dass diese Anzahl bei der Erstakkreditierung überstiegen wird. Die Festlegung hat auch Auswirkungen auf GO Punkt 3. Abs. 2.

Beschlussfähigkeit

GO Punkt 3 Abs. 2

(2) Beschlussfähigkeit - Die SMV Bln ist beschlussfähig, solange mehr als 50 Piraten akkreditiert sind.

Die Beschlussfähigkeit bezieht sich auf die Akkreditierung, nicht auf die stimmberechtigten Teilnehmer des Systems. Die Anzahl 50 stimmt mit der überein, die eine Eröffnung der SMV ermöglicht.

Wenn die Beschlussfähigkeit unterhalb dieser Anzahl an akkreditierten Teilnehmer der SMV Bln sinkt, ist sie nicht mehr beschlussfähig. Das heißt, dass die Relevanz der SMV Bln lt. Satzung nicht mehr besteht.

Es sei darauf verwiesen, dass es für den räumlichen und zeitlichen Zusammentritt keine Festlegung zur Beschlussfähigkeit existiert, daher wurde die Beschlussfähigkeit der SMV Bln in einer relativ geringen Größe gewählt.

Betrieb SMV Bln während zeitlich und räumlich zusammentretender LMV

GO Punkt 3 Abs. 3

(3) Betrieb SMV Bln während zeitlich und räumlich zusammentretender Landesmitgliederversammlung - Die SMV Bln kann keine Abstimmungen während der Landesmitgliederversammlung gem. § 7a , Abs. (1) der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt der zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlung enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird.

Um zu vermeiden, dass durch den ständigen Online-Zusammentritt der LMV - der SMV Bln - und den räumlich und zeitlichen Zusammentritt der LMV gleichzeitig unabhängig voneinander Beschlüsse getroffen werden, werden die Abstimmungszeiträume der Anträge der SMV Bln, die in diesem Zeitraum enden, entsprechend verlängert, so dass

  • a) kein Beschluss zeitgleich mit der räumlichen und zeitlichen Zusammentritt erfolgt
  • b) den Teilnehmern auch dann genügend Zeit bleibt, ihre Entscheidungen zu den Anträgen der SMV Bln zu treffen, wenn sie an dem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt der LMV teilgenommen haben.

4. Versammlung

Art und Weise der Versammlung

GO Punkt 4 Abs. 1

(1) Art und Weise der Versammlung - Die SMV tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach dem in § 11 der Satzung definierten Konzept der Liquid Democracy.

Die Versammlung erfolgt ständig, ohne Unterbrechung (Ausnahme technische Ausfälle).

Sie tagt öffentlich - da alle Handlungen der Versammlung und der Versammlungsteilnehmer für alle Mitglieder und Gäste einsehbar sind.

Sie tagt dezentral, da die Teilnehmer sich bei an unterschiedlichen Orten befinden und doch teilnehmen können.

Gemäß der Satzung tagt die SMV Bln nach den Prinzipien Liquid Democracy lt. § 11.

Veröffentlichung der Beschlüsse

GO Punkt 4 Abs. 2

(2) Veröffentlichungen der Beschlüsse - Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SMV-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert.

Hier wird ein Teil der Aufgaben der Vesammlungsleitung defininiert, neben der Dokumentation der Beschlüsse der SMV Bln werden die SMV-Mitglieder informiert. Gesondert soll die Änderung der Geschäftsordnung der SMV Bln dokumentiert werden.

Mit der Dokumentation der Ergebnisse soll die Aktualisierung der Politischen Positionen und Programmanträge erfolgen, weiterhin sollen organisatorische Entscheidungen für alle zugänglich dokumentiert werden.

5. Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin

Liquid Feedback

GO Punkt 5 Abs. 1

(1) LiquidFeedback - Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der Version Core v2.2.5, Frontend v2.2.5 eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer.

Statt die Funktionsweise von Liquid Feedback umständlich zu beschreiben, habe ich die Wahl der Software in der GO einfach festgeschrieben. Es ist die Software, mit der Landesverband Berlin vertraut ist und in den letzten zwei Jahren Erfahrungen gesammelt hat, daher kann man diese in der Geschäftsordnung benennen, Änderung der GO ist ja durch SMV und räumlich und zeitliche LMV möglich.

Wichtig war, dass wenn die Software um wesentliche Funktionsmerkmale erweitert wird, die den bisher gewohnten Ablauf verändern, festzulegen, dass in diesem Fall eine Zustimmung des ständigen Zusammentritts der LMV erfordert.

Freie Diskussion

GO Punkt 5 Abs. 2

(2) Freie Diskussion - Zur freien Diskussion über die von LiquidFeedback bereitgestellten Möglichkeiten hinaus wird ein MediaWiki-System für die SMV Bln bereitgestellt.

Die Diskussion innerhalb von Liquid Feedback bildet sich in den Anregungen und deren Bewertungen wie auch in der Beantwortung der Anregungen sowie in alternativen Initiativen ab.

Diese Form der Diskussion, die nur akkreditierten und stimmberechtigten Mitgliedern zugänglich ist soll um eine Ebene der freien Diskussion erweitert werden, hierzu erscheint ein Media-Wiki-System als unmittelbar nutzbar. Sofern andere Diskussionsebenen später zur Verfügung stehen sollten, kann dies in der GO geändert werden.

Eine weitere Anmerkung. Nicht ohne Grund kann man Anregungen innerhalb von Liquid Feedback nicht gegeneinander abstimmen. Es obliegt einzig und allein dem Antragsteller (Initiator) welche Anregungen er übernimmt, dabei geben ihm die anderen Teilnehmer zu verstehen, ob sie von der Befolgung der Anregung ihre Zustimmung zur Initiative abhängig machen oder auch von deren Nichtbefolgung.

Jede Anregung, auch wenn sie nicht unterstützt wird, kann vom Initiator in Eigenverantwortung übernommen werden.

Themenbereiche

GO Punkt 5 Abs. 3

(3) Themenbereiche - Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. Zur Eröffnung der SMV Bln werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:

*Politische Themen - Hier können Politische Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen werden.

*Innerparteiliche Organisation - Hier können Organisatorische Entschließungen erarbeitet und beschlossen werden.

*Liquid Democracy Systembetrieb - Hier können u. a. Themenbereichen und Regelwerke beschlossen werden.

*Geschäftsordnung - Hier können Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung der SMV Bln erarbeitet und beschlossen werden.

*Streitfragen zur Abstimmung - In diesem Bereich können Hinweise zu Abstimmungen eingebracht werden, die nicht der Satzung oder GO entsprechend getroffen wurden oder angefochten werden.

Diese Themenbereiche sind ebenfalls durch die Versammlungsmitglieder veränderbar.

Die Unterteilung in Themenbereichen ist erwünscht, um bei Beschluss der Ständigen Mitgliederversammlung nach der Einrichtung des Systems, der Akkreditierung und den anderen Voraussetzungen ohne weitere Beschlüsse der zeitlichen und räumlichen LMV beginnen zu können. Die Themenbereiche sind so gewählt, dass alle Möglichkeiten der Beschlüsse lt. Satzung Themenbereichen zugeordnet werden können.

Jeder Themenbereich ist nach Beginn der SMV Bln veränderbar, weiterhin können neue Themenbereiche durch entsprechende Initiative geschaffen wie auch geschlossen werden.

Beschluss durch 2/3 Mehrheit und einfache Mehrheit

GO Punkt 5 Abs. 4 & Abs. 5

(4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls

  • a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
  • b) die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und
  • c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.

(5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls

  • a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
  • b) die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.
  • c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.

Erklärung Schulze-Verfahren Schulze-Methode sowie preferential voting

Es wird weiterhin mit diesem Punkt die in den Regelwerken vorgesehenen Abstimmungsquoren für 2/3-Mehrheit und Einfache Mehrheit festgelegt.

Diskussions- und Abstimmungsprozess

GO Punkt 5 Abs. 6

(6) Diskussion / Abstimmung - Der Verlauf des Diskussions- und Abstimmungsprozesses wird durch Regelwerke bestimmt. Die Regelwerke werden von den Versammlungsmitgliedern erstellt und angepasst. Vor Eröffnung der SMV Bln werden seitens der vom Vorstand beauftragten Administratoren folgende Regelwerke auf der Grundlage der für den Betrieb von Liquid Feedback Berlin geltenden Regelwerke erstellt:

  • a) Stellungnahme, Beschlussempfehlung - für Politische Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Empfehlungen soweit sie keine Satzung oder Programmänderungen bzw. -ergänzungen betreffen gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit, maximale Laufzeit 39 Tage.
  • b) Antrag Wahlprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Wahlprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage.
  • c) Antrag Grundsatzprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Grundsatzprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage
  • d) Organisatorische Entschließung - für Organisatorische Entschließungen und Empfehlungen an Vorstand und Mitgliederversammlung gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 39 Tage.
  • e) Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
  • f) Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
  • g) Änderungen an Themenbereichen und Regelwerken - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
  • h) Streitfragen zur Abstimmung - für Einsprüche gegen Abstimmungen und Verstöße gegen die Geschäftsordnung und Satzung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 39 Tage.

Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden.

In diesem Punkt werden alle Regelwerke festgelegt, die zu Beginn der SMV Bln existieren müssen, um die lt. Satzung vorgesehenen Beschlüsse fassen zu können. Die Regelwerke bestimmen in aufeinanderfolgenden zeitlich begrenzten Phasen den Diskussions- und Abstimmungsprozess.

Ein Regelwerk verfügt immer über die gleichen Phasen, in der gleichen Abfolge, lediglich die Länge der Phasen ist veränderlich und die Angabe, ob eine einfache Mehrheit oder eine 2/3 Mehrheit. Weiterhin ist das Quorum für den Übergang von Neu zu Diskussion und Eingefroren zu Abstimmung veränderbar.

Die Regelwerke sind ebenfalls durch die Versammlungsmitglieder der SMV wie auch des räumlichen und zeitlichen Zusammentritts der LMV veränderbar.

6. Liquid Democracy

Delegationsverfall

GO Punkt 6 Abs. 1

(1) Delegationsverfall - Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SMV-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 100 Tage nicht im Online-System der SMV Bln angemeldet hat.

Da es bereits im bestehenden Liquid Feedback des Landesverbandes Berlin eine Begrenzung der Delegation gibt, besteht kein Grund, diese nicht auch in der SMV Bln einzuführen.

Die Länge 100 Tage wurde aufgrund des derzeit längsten Regelwerkes 101 Tage gewählt, so dass für Versammlungsmitglieder die Möglichkeit besteht eine Delegation für 100 Tage aufrecht zu erhalten, selbst wenn sie nicht im System der SMV Bln aktiv sind. Die bestehende Frist 90 Tage ist aufgrund des längsten Regelwerkes zu kurz.

Die Frist für den Delegationsverfall sollte sich nicht an zeitliche Intervalle in unserem Leben orientieren, sondern am längsten Regelwerk. Dies steht hinter der "Verlängerung" der Frist.

Delegationsprüfung

GO Punkt 6 Abs. 2

(2) Delegationsprüfung - Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 100 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss.

In Verbindung mit Abs. 1 wird nach 100 Tagen eine Erinnerung an die Mitglieder versandt, die eine Kopplung ihres eigenen Stimmgewichts vorgenommen haben - soweit sie diese Kopplung des Stimmgewichts nicht innerhalb der Frist bereits bestätigt haben.

Diese Funktion ist in der in Punkt 5 genannten Version von Liquid Feedback vorhanden.

7. Betrieb des Systems der SMV Bln

Zuständigkeit

GO Punkt 7 Abs. 1

(1) Zuständigkeit - Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.

Für den Sytembetrieb liegt die Zuständigkeit bei Landesvorstand, der wiederum entsprechende Personen mit dem Systembetrieb beauftragt. (Administratoren, Support, Akkreditierungs- und Mitgliederverwaltung)

Sofern Störungen im Betrieb auftreten sind diese dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen, das gilt sowohl für die beauftragten Admiministratoren als auch für die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin.

Unterbrechung

GO Punkt 7 Abs. 2

(2) Unterbrechung - Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen. Störungen, die im Verantwortungsbereich der Teilnehmer liegen (z.B. Störungen einzelner Internetanschlüsse von Mitgliedern oder defekte Endgeräte), können hiervon ausgeschlossen sein; hierüber entscheidet die Versammlungsleitung.

Sofern Störungen nicht unverzüglich beseitigt werden können, wird hiermit eine Regelung getroffen, nach welchem Zeitraum der laufende Abstimmungs- und Diskussionsprozess unterbrochen wird.

Damit ist gewährleistet, dass aufgrund von Störungen die Versammlungsmitglieder weiterhin gleichberechtigt teilnehmen können, in diesem Fall gleichberechtigt nicht teilnehmen zu können.

9. Inkrafttreten

GO Punkt 8 Abs. 1

(1) Inkrafttreten - Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft.

Zusätzlicher Sonstiger Antrag Einrichtung Systeme SMV Bln

Datenschutz- und Nutzungsbedingungen

ZUSATZANTRAG Abs. 1

(1) Datenschutz- und Nutzungsbedingungen - Der Landesvorstand beauftragt für den Betrieb der SMV Bln die Erstellung der erforderlichen Datenschutzerklärung für Versammlungsmitglieder sowie die Erstellung von Nutzungsbedingungen entsprechend der Satzung und der vorliegenden Geschäftsordnung. Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der SMV Bln werden durch Beschluss des Vorstandes gültig und sind durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung oder des Vorstandes veränderbar.

Die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen können nicht von der Ständigen Mitgliederversammlung selbst rechtssicher erstellt werden, daher ist hier eine Beauftragung durch den Landesvorstand erforderlich.

Weiterhin ist die Existenz der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen Voraussetzung, um die SMV Bln in Betrieb zu nehmen, daher ist es wichtig, dass die Beauftragung unverzüglich nach Beschluss der SMV Bln erfolgt.

Einrichtung

Zusatzantrag Abs. 2

(2) Einrichtung Ständige Mitgliederversammlung Berlin - Die Akkreditierung und erstmalige Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung sowie Einrichtung der Systeme der SMV Bln soll innerhalb von sechs Monaten, spätestens innerhalb von 9 Monaten nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung umgesetzt werden.

Die Einrichtung der SMV Bln benötigt einige Zeit um einsatzbereit zu sein, mit dem Absatz soll erreicht werden, dass der Beschluss innerhalb von neun Monaten umgesetzt wird, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Als wichtigen Grund kann man z.B. die Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Betrieb der SMV Bln ansehen oder auch die nicht vollständige Einrichtung des technischen Systems.