BY Diskussion:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-02
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- Widerspricht dem Demokratieprinzip und ist klar top-down Verbot. Lieber Mitglieder überzeugen, was die Nachteile einer Untergliederung sind Thomas (Diskussion)
- wigbold: ablehnen!: Hier wird offen mit subjektiven Zweck einer Partei-Exekutive objektive Gründe gesucht, die Gründung von Untergliederungen zu verhindern.. - Es wird nicht erkannt, dass gerade Vorstandspiraten auch Basis sind.
Die Bundessatzung bestimmt klar über die Untergliederung der Bayrischen PIRATEN: §7- Gliederung: Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.". "§ 8 - Bundespartei und Landesverbände" bestimmt weiter: "Der Landesverband verpflichtet sich, den Regelungen des Bundessatzung bezüglich des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden Folge zu leisten und seine untergeordnete Gliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten.".
Das ist gemäß der Bundesatzung auch notwendig, da die Landesverbände verpflichtet sind, " alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet."
Die im Antrag angestrebt Regelung will für den Landesverband eine Sonderregelung schaffen, die sich gegen die Ordnung der Bundessatzung richtet und somit das einheitliche Vorgehen der PIRATEN gefährdet.
Das gemäß Bundessatzung "Landesverbände (...) nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen"[1] können, bedeutet nicht, dass die Handlungweise Piraten in den untergliederten politischen Grenzen durch den Landesverband bestimmt werden darf.
Wenn Piraten als Mitglieder des Landesverbandes nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen gründen, muss der Landesverband das tolerieren.
Erfahrungswerte exekutiver Funktionäre, die in die Satzung eingebracht werden sollen werden kein objektives Kriterium, sondern bleiben subjektiv und willkürlich.
Das Parteiengesetz garantiert zudem jedem einzelnen Mitglied "eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei" und "die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein".[2].
Die im Antrag beabsichtigte Änderung der Landesverbandssatzung berücksichtigt nicht die Regierungsbezirke und andere politische Grenzen im Flächenstaat. Gerade in der Fläche sind auch kleine Gebietsverbände notwendig, um den Piraten vor Ort eine angemessene Mitwirkung zu gewährleisten. Hier von Oben willkürliche Quoren einzuführen widerspricht unter anderem dem grundsätzlichen "Mehr Demokratie" der PIRATEN. Sowie dem dazu nötigen Grundsatz der Subsidiarität.
m.E. soll hier eine Regelung geschaffen werden, die das Gründen kleiner Verbände verhindert. Es wird nicht die Partizipation der einzelnen Piraten angestrebt, sondern eine Ökonomie zentralistischer Verwaltung. Statt unter Mitwirkung der Untergliederungen die Partei dezentral und subsidiär zu organisieren, und die Infrastruktur dafür zu schaffen, wir die Gründung selbstbestimmter Verbände in den untergliederten, politischen Grenzen zur angemessenen Mitwirkung einzelner Piraten an der Willensbildung der Partei behindert. Es wird faktisch eine Einheitspartei hergestellt, die durch einen zentralen Verband bestimmt wird, der sich anmaßt, die örtlichen Bedürfnisse der Piraten zu bestimmen, sowie die Gründung ihrer Verbände zentral als nützlich sowie nicht störend zu gestalten oder gar zu verhindern.