BY:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-02
Satzungsänderungantrag 02
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2014.1.
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Antragstitel
Gründung von Untergliederungen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderungsantrag Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen den § 7 (hilfsweise § 7a) des Abschnitts A der Landessatzung wie folgt zu ersetzen: Aktuelle Fassung
Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.
Neue Fassung
(1) Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig. Darüber hinaus gelten für die Gründung von Bezirks-, Kreis- und Ortsverbänden die nachfolgenden Einschränkungen.
(2) Zur Gründung eines Gebietsverbandes müssen mindestens 42 stimmberechtigte Mitglieder im Gebiet des zukünftigen Verbandes vorhanden sein. Das Gebiet kann mehrere aneinander angrenzende Gebiete mit politischen Grenzen umfassen. Antragsbegründung
Das BSG Urteil BSG 6/14-H 1 spricht Vorständen das Recht ab durch subjektive Entscheidungen die Gründung von Untergliederungen zu verhindern. Ausschließlich objektive Kriterien, per Satzung definiert, dürfen die Gründung von Untergliederungen einschränken. Da solche Regelungen sowohl in der Bundessatzung, als auch in der Landessatzung bislang fehlen, ist es dringend geboten, diese zu ergänzen. Die konkreten Zahlen im hier vorgestellten Antrag sind Erfahrungswerte und sollen dazu beitragen, dass Untergliederungen nicht nur aus Vorstandspiraten ohne jegliche aktive Basis bestehen.
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
28.08.2014 |