BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 101
Antragstitel
Positionierung zur Verfassungsänderung - Schuldenbremse Antragsteller
Antragstyp
Positionspapier Antragstext
Der Landesverband Bayern unterstützt folgende Änderung der bayersichen Verfassung: Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – „Schuldenbremse“ Art.82 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-I), geändert durch Gesetze vom 10. November 2003(GVBl S. 816, 817), erhält folgende Fassung: „Art. 82 (1) Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Nettokreditaufnahme auszugleichen. (2) Bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung kann von Abs. 1 abgewichen werden. In diesem Fall sind die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. (3) Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Abs. 1 abgewichen werden. Hierfür ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen. (4) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz. (5) Das Nähere bestimmt ein Gesetz.
Antragsbegründung
ausführlich am Parteitag PirateFeedback
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
29.12.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- ...
- ...
- ...
Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- CSteinbrenner
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...