BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 036

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Reform der BEG bzw. des bayr. ÖPNV - Infrastruktureigentum und integrierte Verkehrsdienstleister

Antragsteller

Awitte

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Bayern: Der Landesparteitag möge folgende Position beschließen:

Schieneninfrastruktur

Die Piratenpartei kritisiert die ständig steigenden Netzentgelte bei gleichbleibenden Regionalisierungsmitteln. Beides wird im Bund entschieden und wird langfristig katastrophale Auswirkungen auf den SPNV haben.

Da die Netzentgelte kilometerabhängig sind, verdoppelt sich bei einer Verdoppelung des Taktes auch die Kosten der Öffentlichkeit für das Netz. Jedoch skalieren die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur bei dem Betreiber, der DB NETZ AG nicht linear. Insofern schöpft hier die DB Netz AG Geld ab, dass über Dividenden an den Bund weitergerreicht wird.

Sicherstellung des SPNV

Da es unrealistisch ist, dass die Regionalisierungsmittel in Zukunft wieder stark angehoben werden, soll der Bund als Eigentümer der DB AG die Strecken ohne eigenwirtschaftlichen Fernverkehr inklusive Oberleitungsnetz und Bahnhöfen an die BEG eigentumsrechtlich übertragen. Dadurch muss das Land Bayern, nur noch die realen Kosten für den weiteren Ausbau des SPNV tragen, und kommt aus dem Konstrukt von Netzentgelten und Dividendenabführungen frei.

Dadurch passiert jedoch keine Privatisierung: Auch die BEG ist eigentumrechtlich dem Wirtschaftsministerium untergeordent. Die Infrastruktur wird von Bundeseigener Infrastruktur zu landeseigener Infrastruktur. Landeseigene Infrastrukturen sollen die gleiche juristische Einordnung wie Bundeseigene Infrastrukturen erhalten, zum Beispiel "Betrieb nach EBO" usw.

Integrierte Verkehrsdienstleister

Der Betrieb & Unterhalt der Strecken soll nach dem Willen der Piraten in Zukunft zusammen mit den Verkehrsleistungen ausgeschrieben werden. Damit sollen integrierte Verkehrsdienstleister entstehen, die sowohl Kompetenz im Betrieb der Fahrzeuge als auch beim Betrieb des Netzes haben.

Für den Fahrgast - um den es bei dieser Reform geht - erwächst daraus der Vorteil, dass das Verkehrsunternehmen sich nicht mehr auf das Abschieben von Verantwortung an DB Netz zurückziehen kann. Diese verantwortung soll ebenfalls in Bonus- und Strafsystem einfließen: Nur wenn die Infrastruktur einen guten Zustand hat, kann der Zugbetrieb pünktlich abgewickelt werden. Durch Vertragsstrafen bei netzbedingter Unpünktlichkeit wird es für das Verkehrsunternehmen also nicht interessant, die Aufgaben bei der Verwaltung der Infrastruktur schleifen zu lassen.

Ebenfalls wird die Verantwortung für die Pflege der Stationen übergeben; Hier findet ein entsprechendes Bonus- und Strafsystem für Sauberkeit, Räumdienst, Informationsangebot usw. Anwendung.

Zur Gewährleistung von diskriminierungsfreiem Zugang (Beispielsweise für Güterverkehr durch einen Dritten Eisenbahnverkehrsunternehmer) gibt es die bestehenden rechtlichen Rahmen, die hier analog angewendet werden müssen. Als Anreiz der Förderung solcher Verkehre sollen die Infrastrukturnutzungsgebühren die durch Dritte zu entrichten sind, im beauftragten und für die Infrastruktur verantwortlichem Verkehrsunternehmen verbleiben.


Antragsbegründung
  • Dieser Weg sichert einerseits das Eigentum öffentlicher Infrastrukturen bei Staatlichen Aufgabenträgern, sollte noch irgendwann eine Bahnprivatisierung kommen, so sind zumindest die bayerischen Strecken ohne fernverkehr und somit der SPNV in der Fläche gesichert.
  • Dieser Weg ermöglicht es - sollte irgendwann ein bayernweiter fahrscheinloser ÖPNV kommen - die bestellten Zugkilometer entsprechend anzuheben, um die durch diesen Schritt wachsende Fahrgastzahl zu bewältigen.
  • Dieser Weg holt auch in den Betrieb des Streckennetzes die Kompetenz der Privatwirtschaft. Bahnübergänge, die immer noch gekurbelt werden, mechanische Flügelsignale mit Bahnhöfen mit mehreren Stellwerken und dergleichen dürfte dann relativ schnell zur Senkung der Betriebskosten abgebaut und ersetzt werden.
  • Es schließt das Loch in den Verkehrsverträgen, dass wenn ein Ast auf die Oberleitung fällt, wegen "nichtverfügbarkeit der Infrastruktur" keine Strafzahlungen des Verkehrsunternehmens nötig würden. Mit der Verantwortung für die Infrastruktur geht dieser Ast, den man hätte rechtzeitig absägen können, voll auf die Rechnung des Verkehrsunternehmens.
PirateFeedback


Datum der letzten Änderung

17.02.2013


Fünf stimmberechtigte Mitglieder, die den Antrag unterstützen

(Frist: bis spätestens 28.12.2012, 23:59:59.)

  1. CSteinbrenner

Siehe Feedback!

(Mehr als fünf schadet natürlich auch nicht...)

Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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