BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Innenpolitik-Waffenrecht
Inhaltsverzeichnis
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Laszlo Boehm. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik. |
- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Laszlo Boehm
- Titel
- Waffenrecht - Versachlichung der Diskussion und angemessene Gesetzgebung
- Antrag
Der Landesparteitag möge beschließen zum Waffenrecht mit folgender Aussage zu positionieren:
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit der Bürger beschneiden. Die bereits beschlossenen Kontrollmaßnahmen sind zu überprüfen. Legale Schusswaffenbesitzer sind auf Zuverlässigkeit geprüfte Bürger und dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.
- Begründung
Die aktuelle Waffengesetzgebung
- verletzt den Grundwert Privatsphäre durch Hauskontrollen
- verletzt mit der Einführung des Nationalen Waffen-Registers die Gebote der Gerechtigkeit und Erforderlichkeit, da dort alle dezentral gesammelten Daten gespiegelt werden, zu viele Behörden Zugriff bekommen und staatlich überprüfte Rechtsbürger mit Kriminellen in einem gemeinsamen Register geführt werden, ohne die Sicherheit zu erhöhen.
- verletzt den Grundwert Transparenz, da Fakten zum Schusswaffenmissbrauch mit legalen Waffen seit 2000 nicht mehr veröffentlicht werden
- verletzt den Grundwert Gerechtigkeit, da ** legale Waffenbesitzer trotz einer unter dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden Deliktrate wesentlich strenger kontrolliert und verfolgt werden als illegale Waffenbesitzer
- missachtet den Grundwert Beteiligung, da die Ergebnisse des "Runden Tischs 2002" mit Vertretern aus Polizei, Sport-, Jagd-, Handel-, Sammel- und Herstellerverbände ignoriert wurden
- verletzt den Grundwert Sachlichkeit, da die Gesetze unter Druck der Medien entstanden, die einseitig berichteten
- verletzt den Grundwert Kompetenz, da Gesetze ohne Evaluation zum Sicherheitsgewinn verschärft wurden.
Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt in 2009 primär auf Druck der Medien verschärft. Dabei wurde für die Behörden ein Recht eingeräumt, verdachtsunabhängig die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Inspektion der Waffen zu betreten. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte (Art.13 Grundgesetz).
Weiterhin wurde das Mindestalter selbst für die sportliche Ausübung von olympischen Disziplinen angehoben, für Luftdruckwaffen auf 12 Jahre, Kleinkaliber (z.B. Biathlon) auf 14 Jahre. Damit ergeben sich für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile beim Sport.
Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2014 EDV-Waffen-Register - zentral oder dezentral - einzurichten sind. Diese EU-Richtlinie basiert auf dem Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen, das den illegalen Handel mit Waffen verhindern will.
Deutschland wird bis Ende 2012 alle dezentral erhobenen Daten zusätzlich in einem zentralen Register spiegeln. Es sollen nicht nur die registrierten Waffen aufgeführt werden, sondern alle Bürger, die eine Berechtigung zum Waffenerwerb oder zur Munitionsherstellung besitzen, sowie Kriminellen, die ein persönliches Waffenverbot per Gerichtsurteil erhalten haben.
Deutschland "übererfüllt" mit dem Nationalen Waffen-Register (NWR) die Vorschriften der EU und verstößt analog zum Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen Ausländerzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und dern Erforderlichkeitsgrundsatz (Urteil vom 16.12.2008 (Az. C-524/06):
- Gründe der inneren Sicherheit können es nicht rechtfertigen, Informationen nur über eine Personengruppe (hier: Erlaubnisinhaber für Schusswaffen und Munition, sowie Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" für Schreckschusswaffen) systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten, da Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen kann
- Statistische Zwecke erfordern nur eine anonymisierte Erfassung von Daten und keine personenbezogene. (hier: für die Nachverfolgung von Waffen ist es ausreichend, die Waffe mit Seriennummer, Typ, Kaliber und der zuständigen dezentralen Waffenbehörde aufzulisten, ohne den registrierten Besitzer zentral zu veröffentlichen).
- Zentralregister sind nur dann gerechtfertigt, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. (hier: ein anonymisiertes zentrales Register mit Waffen-Seriennummern würde die Nachverfolgung erleichtern, da es 577 dezentrale Behörden gibt.)
- Der systematische Zugriff zu einem Zentralregister dürfe nur den dezentralen zuständigen Behörden erlaubt sein. (hier: den Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung)
Deutschland plant den umfänglichen Zugriff nicht nur durch Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung, sondern auch durch Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden sowie Nachrichtendienste zum Zweck der Gefahrenabwehr (§10 NWRG). Auch sind automatisierte Datenabrufe vorgesehen (§13 NWRG)
Das NRWG speichert lt. §4 nicht nur persönliche Daten inklusive Adresse, sondern auch Abbildungen (Fotos) zu den Erlaubnisinhabern, deren Waffen und deren waffenrechtlicher Erlaubnisdokumente.
Im Gegensatz zum AZRG gibt es keine Möglichkeiten der Betroffenen, einer Übermittlung der Daten zu widersprechen.
Zur Information: Seit dem Bestehen von EDV-Waffenregisters WANDA (2003) wurde in Hamburg in keinem einzigen Fall eine bei Deutschlands größter Waffenbehörde registrierte Schusswaffe bei einer schwereren Straftat benutzt.
In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist vernachlässigt, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) diese in ihren jährlichen Berichten nicht gesondert ausweist. Es ist statistisch belegt, dass die legalen Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit Ihren Waffen umgehen. Es ist keine Verbesserung der Sicherheitslage durch weitere Einschränkungen der Rechte von legalen Waffenbesitzern zu erwarten, dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt, die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate als Deutschland, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate.
Zielsetzung
Das Waffenrecht gehört auf den Prüfstand. Verbote und Beschränkungen müssen geeignet sein, das Risiko des Waffenmissbrauchs zu vermindern.
Die letzten Novellierungen des Waffengesetzes sind rückgängig zu machen, insbesondere:
- verdachtsunabhängige Überprüfung und Hauskontrollen (fehlender Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung)
- überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit (Eigentums- und Werteverluste durch Zwangsverkäufe und entschädigungslosen Entzug)
- Regelungen zum erhöhten Mindestalter (Training von Nachwuchssportlern leidet, auch bei olympischen Disziplinen)
- Erbwaffenblockierpflicht (Die Blockiervorrichtungen sind unsicher und damit praktisch wirkungslos; die gesetzliche Pflicht wurde maßgeblich durch Lobbying beeinflusst)
- Messerführverbot: Camper, Hausfrauen, Handwerker u.a. sind davon betroffen, während sich das „Problemklientel" nicht darum kümmert, ob die Gegenstände, die sie für Gewalttaten nutzen, verboten sind oder nicht.
Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien wenigen, ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die risikorelevanten Anforderungen an das Bedürfnis (z.B. Schießsport, Jagd, Sammeln), die Zuverlässigkeit (u.a. einwandfreies Führungszeugnis) und die Aufbewahrung (sichere Lagerung und Transport), wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten.
Hintergrundinformationen
In Deutschland besitzen ca. 1,8 Millionen Bürger eine Waffenbesitzerlaubnis, auf denen 6,4 Millionen Schusswaffen eingetragen sind. Die Behörden schätzen den illegalen, nicht registrierten Bestand auf ca. 20 Millionen. Bei 0,2 Prozent aller Straftaten werden Schusswaffen eingesetzt. 95% der eingesetzten Schusswaffen sind illegal oder frei verkäuflich.
Ohne Risikokompetenz wurden mehrere Kontrollmaßnahmen verabschiedet, die nie in ihrer Wirkung evaluiert wurden. Ausgehend von dem Ansatz "Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit" wurde der Waffenerwerb und -erhalt erschwert und die legalen Waffenbesitzer ohne Faktenlage diskriminiert.
Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen.
Das Risiko des Schusswaffenmissbrauchs wird durch die folgenden sinnvollen drei Säulen des Waffenrechts bereits seit 1972 effektiv vermindert:
1. Kontrolle der Schusswaffen Vollautomatische Schusswaffen und Kriegswaffen sind in Deutschland für den Privatbesitz verboten. Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen sind ab Volljährigkeit frei erhältlich, andere Feuerwaffen sind nur für kontrollierte Erwerber erhältlich.
2. Kontrolle des Erwerbers Mit einer bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie weiteren Auflagen erteilt die Behörde das Recht, Waffen zu besitzen. Der Waffenbesitzer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine Waffen nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen. Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der Genehmigung zum Waffenbesitz. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen.
3. Kontrolle des Zwecks bzw. Bedürfnisses Voraussetzung für den Erwerb einer Schusswaffe ist ein nachgewiesenes Bedürfnis. In Deutschland wird Sportschießen, Jagd und Sammeln unter bestimmten Auflagen als Bedürfnis anerkannt.
Sportschützen müssen Mitglied in einem Schützenverein sein und erhalten erst nach dem Nachweis von Training in den entsprechenden Disziplinen die Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Jäger müssen die Jagdprüfung ("Grünes Abitur") bestehen und einen Jagdschein lösen. Sammler müssen den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, eine bedeutende Sammlung anzulegen, u.a. müssen sie ihre Sammlung stetig erweitern.
Weitere Fakten
Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) lag im Jahr 2010 bei 2218. In 145 Fällen (6,5%) wurden Schusswaffen eingesetzt, davon waren über 90% nicht registriert. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen. Der Abwärtstrend läuft kontinuierlich seit 1976 ohne Beeinflussung durch Waffenrechtsnovellierungen.
Seit dem Jahr 2000 wird die BKA Statistik nicht mehr veröffentlicht, die den Anteil von mit erlaubnispflichtigen Legalwaffen beganger Straftaten aufzeigt.
Die 2011 gestellte Kleine Anfrage an den Berliner Senat ergab insgesamt 6 missbräuchliche Einsätze von erlaubnispflichtigen Legalwaffen in den Jahren 2003 bis 2010. In der gleichen Zeit wurden 161465 Gewaltdelikte verübt, davon 5012 mit Schusswaffen.
Einfluss von Öffentlicher Meingung und Nichtregierungsorganisationen auf das internationale und nationale Waffenrecht
Die Studie des Small Arms Survey schrieb 2011: Medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt haben häufig Einfluss auf nationale Waffengesetze. Dies ist am deutlichsten in den Ländern zu beobachten, in denen Waffengewalt sehr selten auftritt, in denen Amokläufe große Gefühle der Ohnmacht auslösen und so den Fokus auf härtere Kontrollen lenken.
Weitere Informationen
Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html
Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?: http://www.bfr.bund.de/cm/350/rechtfertigen_gefuehlte_risiken_staatliches_handeln_tagungsband.pdf
Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenkontrolle_(Recht)#Kontrolle_des_zivilen_Waffenbesitzes
Gesetzesentwurf zum NationalenWaffenRegister Gesetz vom 30.12.2011: http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/849-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/849-11.pdf
Analoges Urteil des Europäischen Gerichtshof zum deutschen AusländerZentralRegister: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-524/06
Gesetz zum Ausländerzentralregister mit Rechten der Betroffenen http://www.gesetze-im-internet.de/azrg/index.html#BJNR226500994BJNE005107310
Das 2003 in Hamburg eingeführte EDV-Waffenregister verzeichnete keine einzige schwere Straftat seit 2003 durch legale Waffenbesitzer. http://www.welt.de/regionales/hamburg/article3485518/Hamburgs-Waffendatei-ist-komplett.html
Bericht des BKA für 2010: http://www.bka.de/nn_193232/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecher/pks2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pks2010.pdf
Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006). Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland - Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?. Kriminalistik 12/2006. (Mit den vom BKA veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2002)
2. Periodischer Sicherheitsbericht des BKA 2006: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/2_periodischer_sicherheitsbericht_langfassung_de.pdf;jsessionid=B29285ED742BB942916D060609D58357.1_cid231?__blob=publicationFile
Abgelehnter Änderungsantrag (FDP) 2008 in Bezug auf Zuverlässigkeit und Mindestalter (Seite 14-15): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
Kleine Anfrage Berlin 2011 zum Schusswaffen-Missbrauch: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15734.pdf
Haltung des Bundestags zur Kritik an der Waffenrechtsnovelle 2002: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Simon90L
- AdrianB 21:26, 7. Mär. 2012 (CET)
- wigbold
- Roguemale 13:17, 11. Mär. 2012 (CET)
- Ansgarhone: Nicht die Waffe sit schädlich sondern der, der sie bedient. Der Amoklauf von Winnenden war nur in seiner Recihweite von der Schusswaffe abhängig. Die Forderung nach dem Verbot von bestimmten Computerspielen ist genau so uneinsehhbar, besonders wenn man nach neueren Studien weiß, dass Spielen am Computer die Intelligenz erhöht. Für mich ist das Problem eines Amoklaufes immer das Ohnmachtsgefühl der betroffenen Person!
- Laszlo
- Baloo
- SimO:Unter der Bedingung das eine Art "Waffenführerschein" eingeführt wird, ein umfangreicher persönlicher Eignungstest, der auch Psyche und gesunden Menschenverstand überprüft!Passieren kann immer mal was,aber hier gehören freiere Strukturen her.Verantwortungsvoller Umgang vorausgesetzt!
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Korbinian 16:54, 5. Mär. 2012 (CET)
- ValiDOM (ich hätte am liebsten gar keine Waffen in Privathaushalten)
- Es gibt eine Menge Dinge die ich nicht mache, brauche, oder will, gibt mir das das Recht es anderen zu verbieten? TheBug 16:48, 12. Mär. 2012 (CET)
- cmrcx Der Umgang mit Waffen muss durch den Staat geregelt werden und darf nur für bestimmte Zwecke und unter Auflagen zugelassen werden. Der Wilde Westen ist nicht freiheitlich und romantisch, sondern eine durch Gewalt dominierte Gesellschaftsform.
- Bitte erst den Antrag lesen, dann kommentieren, es geht nicht um Bewaffnung der Bevölkerung oder Schusswaffen zur Selbstverteidigung, es geht darum, dass das existierende Waffenrecht genau so ein Machwerk ist wie die anderen vermeintlichen Sicherheitsgesetze. Es werden Freiheiten beschnitten ohne auch nur den Ansatz einer Verbesserung der Sicherheitslage und ohne auch nur den Anschein eines Nachweises zu bringen, dass die Notwendigkeit besteht. Dafür werden Fehlinformationen gestreut und die tatsächlichen Zahlen geheim gehalten, weil die eine klare Sprache sprechen, dass von den Legalwaffenbesitzern keine Bedrohung ausgeht. TheBug 16:48, 12. Mär. 2012 (CET)
- Till
- Michael Ceglar Privatleute brauchen keine Waffen.
- Bitte, BITTE Diskussionen nicht hier, weil sonst evtl. der Bot die Stimmen nicht mehr richtig zählen kann.
- Gondrino
- Bruno Kramm Ein Grundrecht der Bürger auf Waffenbesitz gibt es in den USA und die Folgen dessen zeichnen sich in den Statistiken erschreckend ab. Eine Zivilgesellschaft brauch zu Hause keine Waffen.
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Taxx 15:42, 11. Mär. 2012 (CET)
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Offene Diskussionsrunde der AG Waffenrecht zu diesem Antrag am 20.3. ab 20:00 im NRW Mumble im Raum der AG! Bitte kommt insbesondere dann, wenn Ihr vor habt gegen diesen Antrag zu stimmen, wir möchten mit Euch reden und Eure Gründe kennen lernen. Und wir möchten auch Fragen beantworten und Informationen dazu vermitteln worum es uns überhaupt geht.
- Am 20.3.2012 um 20:00 wurde im Mumble zu einer Diskussionsrunde mit den Befürwortern und Gegner des Antrages geladen.
Leider war von den Antragsgegnern niemand erschienen, wodurch keine entsprechende Aussprache möglich war. Gruß Snakecleaver 20:48, 20. Mär. 2012 (CET)
In dieser Diskussion geht es , ebenso wie in dem Antrag zum LPT By, nicht um Waffen.
Das WaffR soll weder liberalisiert, noch wird einer Volksbewaffnung das Wort geredet. Es geht um den vom WaffG in ihren Grundrechten betroffenen Bürger. Es geht um die im WaffR eingebaute undemokratische, teils verfassungswidrige und völlig unpiratige Gesetzteskomponenten.
Da wären: Anlegen einer Zentraldatei über 2 millionen unbescholtener Jäger und Sportschützen, die unbeschränkten Zugriff aller Sicherheitsbehörden und Geheimdienste auf die Daten dieser Personen, inklusive die Daten der Familien. Des weiteren anlasslose , willkürliche Kontrollen der Wohnungen, die im Gegensatz zum Art.20 GG stehen.
Dieser Antrag steht in der Reihe aller Anträge, die sich gegen den überwachten, gläsernen Bürger richten. Ob jemand Waffen mag oder nicht ist egal. Aber es ist nicht logisch den Staatstrojaner und E-mail Überwachung als Pirat abzulehnen, aber Jäger und Sportschützen an dieser Stelle auszunehmen, frei nach dem Motto: keine Überwachung, etc. ausgenommen die Waffenbesitzer
Es ist zu überlegen wie viel mediale Konditionierung im Kopf in Sachen Waffen vorhanden sind und ob sich Piraten grundsätzlich zur Gleichwertigkeit von Lebensentwürfen bekennen. Wir reden hier schließlich von 2 millionen Bürger und ihre Familien.
- Richtig, sozialpädagogisch induzierte Konditionierung dient letztlich nur dazu, das Rechte aller Art (nicht nur Grundrechte) ausschließlich so ausgeübt werden, wie es den jeweiligen Machthabern passt. Ein Recht aber, das man nur unter bestimmten Umständen ausüben darf, dann aber auch in bestimmter Weise ausüben muss, das ist gar kein Recht mehr, sondern eine Obliegenheit. Die Regelungen des WaffG (insb. die Befugnis zur anlasslosen Durchsuchung u.a. Kontrollbefugnisse) sind so genannte Schikane-Tatbestände: Sie ermöglichen den jeweiligen Machthabern ganz normale Bürger derartig unter Druck zu setzen, dass sie zu allem nur noch Ja und Amen sagen; diese TB dienen also Zwecken, die gar nichts mit dem offiziellen Zweck des EingriffsTB zu tun hat. Das verschärfte WaffG ist also ein Schritt zur totalitären Gesellschaft (in England gilt übrigens schon ein Bleistiftstummel als "Waffe" im Sinn des Offensive Weapon Act!). Wer zulässt, dass Schikane-TB in die Gesetze eingehen, der begeht Verfassungsverrat (in vollem juristischen Sinn). Oliver T. Vaillant 11:37, 20. Mär. 2012 (CET)
- @Michael Ceglar: Argument "brauchen nicht" verstößt gegen Art.2 Abs.1 GG; Frage ist nie, ob man erlauben soll, Frage muss stets sein, ob verfassungskonform ein Verbot zulässig ist. Das Pseudoargument "der braucht das nicht!" ist schon per se Faschismus! --Roguemale 13:21, 11. Mär. 2012 (CET)
- "GG Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Man beachte den letzten Satz. Und natürlich ist nicht jedes Verbot von irgendetwas automatisch Faschismus.cmrcx
- Hoppala, wohl Tippfehler (sorry); Der Art.2 Abs.1 GG ist der von der "freien Entfaltung der Persönlichkeit". Im Klartext bedeutet er, dass jede Privatperson grundsätzlich alles tun darf, was nicht ausdrücklich verboten ist. Greift das Verbot in ein Grundrecht ein, dann bedarf es zur Vereinbarkeit mit der Verfassung ein förmliches Gesetz, das mit dem übrigen GG ebenfalls vereinbar sein muss. Freiheit ist also die Regel, und Verbote müssen aus der Sache heraus begründet sein - ansonsten sind sie verfassungswidrig. Die Begründung eines Verbots mit dem "Argument" "Der braucht das nicht!" ist also selbst verfassungswidrig und das Argument daher unbeachtlich.
- cmrcx, Roguemale: Genau das meine ich BTW mit Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung_005. "Faschismus" ist ein Totschlagargument, und keiner kann jemandem zum Vorwurf machen, danach die Diskussion zu verlassen (s.a. Godwin's Law). Natürlich ist ein Verbot nicht faschistisch. Not helping here!!!
- Diese Definition ist viel zu eng; vergleich' sie mal mit Wigbolds Entwurf: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Begriffsklarstellung_%22faschistisch%22. Der Begriff "faschistisch" kommt von ital. "fasci", seine Grundbedeutung ist Vereinigung. Sportschützen müssen ca. 2 Jahre in einem Schützenverein üben, nur um die Waffenerlaubnis erhalten zu können; daraus folgt, dass Schießsport aufgrund des WaffG nie allein betrieben werden darf. Ein Gesetz aber, dass ohne logisch zwingenden Grund den Beitritt zu einer wie auch immer gearteten Vereinigung vorschreibt, um erst danach ein Verhalten rechtlich zu erlauben, das aus Natur der Sache auch ohne Vereinigung ausgeübt werden könnte, eine solche Rechtsnurm ist schon per definitionem faschistisch. --Roguemale 11:22, 13. Mär. 2012 (CET)
- Andererseits kann man per Gesetz auch Ego-Shooter verbieten; schließlich gibt es auch andere "Kombjudaspiele", die man zu Spiel und Spaß spielen kann. Baseballschläger kann man verbieten, die Leute können Fußball spielen, und Faschos mit "Basies" waren in Schlägereien verwickelt. Paintballwaffen sind ebenfalls nicht nötig, wozu gibt es Fünfkampf, und die Spieler müssen vor dem Gesundheitsrisiko geschützt werden, auch wenn sie das Risiko kennen und akzeptieren.
- Dann können wir uns eigentlich gleich mit der GRÜ fusionieren, besondere Unterschiede zu der paternalistischen Verbotspartei gibt es nicht mehr.
- Ist ein Hammer-Argument, ich weiß, aber: Sportschützen und legale Waffenbesitzer allgemein (nehmts einfach als eingeführten Ausdruck hin, Neusprech bringt jetzt nichts) sind kein Risiko (Begründung dafür führt hier zu weit). Für sie gibt es empirische Belege, daß keine gesteigerte Gefahr von ihnen ausgeht. Fordern wir auch eine schärfere Ego-Shooter-Kontrolle? Geht ganz leicht, und spricht die Bedenken einiger Neurologen an. Was haben wir eigentlich gegen Videokameras auf öffentlichen Plätzen, wenn jeder mit seinem Smartphone privat filmen kann - auch im Rrecht gibt es die Freiheit der (öffentlich einsehbaren) "Straßenansicht", und ein Platz ist ein öffentlicher Ort.
- Aus gutem Grund plädieren wir als Piraten für "Freiheit statt Angst"; und Nervenärzte (Neurologen-Psychiater) verweisen darauf, daß durch Angst sehr viel mehr Menschen als durch den Grund der Angst eine eingeschränkte Lebensqualität haben (Angsstörungen) und Streß und Angst auch Auslöser körperlicher Erkrankungen (Herzinfarkt, Magengeschwür, dadurch Krebs) mit oft tödlichem Ausgang sind.
- Die AG Waffenrecht bekennt sich klar und deutlich zu sinnvollen Maßnahmen, die Sicherheit zu erhöhen. Wir sind uns der großen Verantwortung bewußt, die wir dadurch haben, daß uns die Möglichkeit anvertraut wird, privat Waffen zu besitzen. "Wilder Westen" is' nich. Die Tresorregelung war 2003 überfällig, wenn sie auch verantwortungsbewußte WB bestrafte, die sich vorher schon sichere Tresore zur Waffenaufbewahrung beschafft hatten und sie jetzt für drei- bis vierstellige Beträge abnehmen lassen mußten (weil kein Zertifikat) - ist halt so, daß bei CDUSPDFDPGRÜ immer auch die "Konjungturspritze für die Industrie" eine Rolle spielt.
- Damit fordern wir aber die selbe Solidarität ein, die auch anderen Gruppen (Ego-Shooter, Internet-Nutzern, File-Sharern) mit gutem Grund gewährt wird. Entweder, man tritt für Bürgerrechte und nur gut begründete Einschränkungen der Freiheit ein (die es bei legalen Waffenbesitzern definitiv nicht gibt - redet mit uns, wenn ihr einen Vorschlag für weitere sinnvolle Maßnahmen habt, wie man die Sicherheit steigern kann. Oder man ist es nicht.
- Ein bischen schwanger geht nicht.
- Dann nochmal eine Einladung zum Dialog; schaut euch uns an und bildet euch daraus eine Meinung.--Dingo 22:59, 12. Mär. 2012 (CET)
- Ich brauche meine Sportgeräte sehr wohl, würde schon komisch aussehen beim Wettkampf mit einem Schießgummi anzutreten. TheBug 16:48, 12. Mär. 2012 (CET)
- Das Waffengesetz trifft regelmäßig die Falschen: Entwaffnet werden nur gesetzestreue Bürger, während Gangster weiter bewaffnet bleiben (siehe die letzte Großrazzia in Bayern - 200 illegale Waffen an einem Tag gefunden). Die Totalentwaffnung der normalen Bürger unterstellt, dass das Prinzip "Sicherheit durch Wehrlosigkeit" funktioniert - nur: das ist eindeutig nicht so.
- Bei einem Gangster, der illegal eine Waffe hat, braucht die Polizei einen Durchsuchungsbefehl. Bei einem geprüft gesetzestreuen Bürger, der eine Waffe hat, braucht sie für eine Durchsuchung noch nicht einmal eine Begründung (anlasslose Durchsuchung). Das ist ein Wertungs-Widerspruch, der schon für sich allein die Verfassungswidrigkeit des Waffengesetzes beweist (Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Art.20 GG). Geradezu pervers wird's aber, wenn gegen einen Waffeninhaber doch ein Verdacht vorliegt; dann ist die StPO lex specialis zum WaffG, und die Polizei braucht doch wieder einen Durchsuchungsbefehl - sonst dürfen die Ergebnisse der Durchsuchung nämlich nicht vor Gericht verwendet werden (sog. Verwertungsverbot). Durch diese insgesamt absurde Regelung wird die Behauptung, die Möglichkeit der anlasslosen Durchsuchung diene der Sicherheit, offensichtlich ad absurdum geführt.
- Der, in meinen Augen, einzig nachvollziehbare Grund warum ein Bürger Schußwaffen besitzen dürfen sollte, ist der den auch die US-amerikanischen Gründerväter unter anderem im Sinn hatten. Nämlich dass die Zivilgesellschaft sich im 'worst case' gegen eine unrechtmäßig handelnde und bewaffnete Staatsmacht (oder auch Militärputsch etc.) zur Wehr setzen kann. Allerdings ist das zum einen nicht mehr zeitgemäß, denn gegen einen Panzer nutzt die Handfeuerwaffe eh nichts. Und zum anderen weht in Europa glücklicherweise ein anderer Wind. Dabei würde ich es gern belassen. - Till
- Interessant, ich besitze Schußwaffen, und für mich ist Dein Grund ein sehr schlechter Grund.
- Im Fall eines Putsches etc. war es noch nie ein Problem, daß sich "andere Milizen und Freiwilligenkorps, einschliesslich solcher von organisierten Widerstandsbewegungen, die zu einer am Konflikt beteiligten Partei gehören und ausserhalb oder innerhalb ihres eigenen Gebietes, auch wenn dasselbe besetzt ist, tätig sind" bilden und bewaffnen, im Idealfall haben "diese Milizen oder Freiwilligenkorps, einschliesslich der organisierten Widerstandsbewegungen:
- an ihrer Spitze eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person haben;
- ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen tragen;
- die Waffen offen tragen;
- bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges einhalten;" (Art. 4 GK III)
- So ist m.E. auch das "well regulated" im 2. Verfassungszusatz der USA heute zu verstehen ("A well regulated militia"). Siehe des weiteren hier.
- Erklärt nicht das unmittelbare Landes-Grundrecht in 36 Verfassungen der US-Bundesstaaten; da ist von "well-regulated militia" keine Rede. Diese Landesgrundrechte sind als Individualgrundrecht formuliert. Weiter ist die Formulierung des Second Amendment eine politische Kompromissgeburt; wie aus seiner Entstehungsgeschichte und den Verhandlungen des Verfassungskongress 1789 hervorgeht, waren die Gegner nur dann bereit, das US-Grundrecht auf Waffen in die Verfassung zu schreiben, wenn ein Bezug zur Landesverteidigung auch mit drin steht. Jefferon et al. leiteten das Waffenrecht primär aus dem Menschenrecht der Notwehr ab, das sie als Widerstandsrecht ähnlich Art.20 Abs.4 GG verstanden (der Begriff der "self defense" im anglo-amerikanischen Rechtskreis ist dagegen sehr viel enger definiert als das europäische Grundrecht der Notwehr (§ 32 StGB)).
- Wenn eine Staatsmacht unrechtmäßig handelt ("bewaffnete Staatsmacht" ist ein Pleonasmus), dann sind dafür erstmal die Gerichte zuständig (so oft, wie das BVerfG seit Kohl-II Gesetze kassiert hat, wäre es ansonsten in Deutschland auch eine ziemliche Schlachterei...), danach politische Parteien "mit dem verfassungsgemäßen Recht auf Bildung einer Opposition" und direkte Bürgerbeteiligung durch Demonstrationen ("Freiheit statt Angst") und Plebisziten. Dann gibt es immer noch EU, NATO und UNO, die Sanktionsmöglichkeiten haben (siehe Ungarn). Hier gibt es also, obwohl ein stetiger Trend zum Autoritarismus in der Tat seit dem 11. September 2001 zu beobachten ist, jede Menge Checks and Balances, die die Bildung von "Milizen oder Freiwilligenkorps" in eine sehr, sehr ferne Zukunft verschieben - und das ist auch gut so!
- Gute Gründe, warum Privatpersonen Schußwaffen besitzen dürfen, sind: "...zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel" (WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) - Begriffsbestimmungen). In der Regel sind das für erlaubnispflichtige Schußwaffen (im Gegensatz zu Paintballwaffen etc.) "Jagd" und "Sport" , sowie Anlage und Unterhalt einer kulturell bedeutsamen Sammlung (drei große Bereiche: Jäger, Sportschützen, Waffensammler). Zum Schießsport siehe Biathlon, zum statischen Schießen "Zen in der Kunst des Bogenschießens" von Eugen Herrigel, dynamisches Schießen (wie das vielgeschmähte IPSC) ist die Herausforderung, von einer Bewegungsbelastung zur Ruhe und wieder zurück zu kommen, so daß man sich zwischen den Zielen schnell bewegt, danach aber ruhig und treffsicher Schießen kann (die verlinkte Seite hat einige Videos von Wettkämpfen). Zur Jagd siehe AG Jagd (im Aufbau).
- Interessant (wertungsfrei) finde ich, daß Du als Nicht-Waffenbesitzer einen Grund anführst, den ich als Jäger und Sportschütze (und em. Zeitsoldat) so nie akzeptieren würde (in Syrien oder Libyen war die Legalität der Waffen nie eine Frage; Länder mit permissiven Waffengesetzen habe die auch, weil sie ihrer Bevölkerung vertrauen, nicht, weil sie sich durch sie kontrollieren lassen wollen). --Dingo 11:28, 9. Mär. 2012 (CET)
- Natürlich ist es albern Wurfsterne zu verbieten oder Markierer zu problematisieren. Die Begrenzung und Kontrolle von scharfen Schusswaffen hingegen finde ich okay. Denn das Problem am legalen Waffenbesitz ist meiner Meinung nach primär, dass jährlich in Deutschland ca. 6000 legale scharfe Schusswaffen Waffen inklusive Munition verloren oder gestohlen werden und damit zu illegalen Waffen werden. Das Argument, dass für Verbrechen vor allem illegale Waffen benutzt würden ist somit sowohl richtig als auch falsch; richtig, weil gestohlene Waffen "illegale" Waffen werden, falsch, weil jede illegale Waffe natürlich irgendwann legal produziert und verkauft worden ist. Leichtfertiger Umgang mit scharfen Schusswaffen und Munition durch Legalwaffenbesitzer führt also zur Versorgung von Kriminellen mit Waffen und Munition. Darum müssen meiner Meinung nach wirksame Gesetze her die den leichtfertigen Umgang mit Waffen und Munition verhindern. Solange die Legalwaffenbesitzer nicht ordentlich auf ihre Waffen aufpassen und die Quote der abhanden kommenden Waffen nicht zurückgeht bin ich daher für verschärfte Kontrollen, da anscheinend ein großer Prozentsatz der Menschen denen man die Kompetenz zugesprochen hat verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen in Wirklichkeit nicht kompetent und verantwortungsvoll ist. Es ist die Pflicht des Staates die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren und sein Gewaltmonopol zu wahren, genau so wie es die Pflicht der Legalwaffenbesitzer wäre vernünftig auf ihre Schusswaffen aufzupassen. Ich finde auch dass "Sport" kein Grund für den Besitz von Tötungswerkzeugen sein kann; wenn sogar die Bundeswehr mit Simulationswaffen trainiert sollte das auch den Sportschützen zugemutet werden können.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...
- Am 20.3.2012 um 20:00 wurde im Mumble zu einer Diskussionsrunde mit den Befürwortern und Gegner des Antrages geladen.
Leider war von den Antragsgegnern niemand erschienen, wodurch keine entsprechende Aussprache möglich war.