BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von ArnoldSchiller.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
ArnoldSchiller
Titel 
Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis
Antrag

Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis

(1) Die Würde und und die Rechte eines jeden Menschen sind gesetzt in seinem Hineingeborensein in die Gesellschaft aller Menschen. PIRATEN setzen im Diskurs mit den Prinzipien der Deklarationen der Menschenrechte und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ihre Positionen.

(2) Das politische Menschenbild der PIRATEN respektiert das Recht jedes Menschen.

(3) Die Gesellschaft ist eine Gemeinschaft vieler Gemeinschaften. Der Respekt gegenüber dem Einzelnen ergibt sich aus dem Recht jedes Menschen. Fremde wie auch eigene Sitten und Moralvorstellungen ergeben sich in der gesamten Abwägung aller Rechte und Pflichten.

(4) Die Freiheit des einzelnen Menschen steht nicht über aber auch nicht unter der gesamten Freiheit der Gemeinschaft.

(5) Die direkte Demokratie ergibt sich aus der Berücksichtigung des Rechtes des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft und des Rechtes aller gegenüber dem Einzelnen. Alle brauchen gemeinsam die freie Entscheidung.

(6) Dort wo eine herrschenden Kraft notwendig ist darf sie den Anspruch der individuellen Freiheit nur in Ausnahmefällen der Straftaten verletzen.

(7) Eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat sich immer an einer freiheitlichen Gesellschaftsordung zu orientieren und die Würde des Menschen und seine Freiheit bleibt unumstösslich.

(9) Die PIRATEN sprechen sich gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch die herrschende Politik aus und sehen das Grundgesetz - inbesondere die "Grundrechte" in ihrer ursprünglichen Form von 1949 sowie die Deklaration der Menschenrecht von 1948 als maßgeblich.

(10) Analog zur Gewaltenteilung sehen die PIRATEN eine Gefahr in der Konzentration von politischer Macht, da sie die politische Macht des Einzelnen im Diskurs nicht berücksichtigt.

(11) Kritische Politik ist der Einflussnahme einzelner Interessensverbände entgegenzusetzen. Jeder hat das Recht sich an der Politik zu beteiligen und direkt auf die Politik durch mitmachen einzuwirken.

(12) Den Verlust des Bürgerbezugs der Politik wollen die PIRATEN bewusst entgegenwirken. Jeder ist zur Beteiligung an den politischen Prozessen aufgefordert.

(13) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, was sich aus dem Recht des einzelnen Menschen ableitet, muß insbesondere vom Staatswesen respektiert werden.

(14) Die PIRATEN erkennen in neuen Technologien die Möglichkeit der Vernetzung der Menschen zur politischen Zusammenarbeit.

(15) Es wird von den PIRATEN kritisch unterschieden zwischen staatlichen transparenten Infrastrukturen und der bürgerlichen Privatsphäre, die jedem Einzelnen ein Recht auf geschützten Informationsaustausch und Datenschutz gewährt.

(17) Die PIRATEN wollen eine strikte Trennung behördlicher Informationsmaschinen bzw. Netzwerke und Informationsstrukturen. Ein übergeordnerter Datenabgleich der Datensammlungen wird im Sinne der bürgerlichen Privatsphäre abgelehnt.

Begründung

Dieser Antrag ist eine Aussage, wie wir moderne Rechtsnormen verstehen ohne uns auf vorsintflutliche Rechtsnormen zu stützen. Rechtsphilosophisch ist es eine Mischung aus Luhman und Habermas. Eingebunden in dem historischen und systemtheoretischen Kontext UNO und BRD ist gleichzeitig aber auch ein Diskurs jederzeit notwendig und kann nicht aufgrund systemtheoretischer Überlegungen abgelehnt werden. Das Naturrecht als auch der Rechtspositivismus haben sich aufgrund der Historie meines Erachtens überlebt und es sollten beide Ansätze nicht in den Vordergrund gestellt werden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ArnoldSchiller
  2. Boris Turovskiy
  3. CSteinbrenner
  4. Gondrino
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Das-leben-ist-schoen
  2. Spencer Das ist keine Landesthema, das gehört auf den BPT
  3. PiratNEA Bundesthema
  4. wigbold - Die Würde des Menschen ist unantastbar! - Dieser Antrag negiert die Grundlagen, der in Pos009 festgestellten Rechtsaufassung. Er beansprucht eine globale,totalitäre,sozial- bzw. kollektivistische Rechtsprechung. - ...
  5. Deuxcvsix ich finde auch, dass das kein Landesthema ist.
  6. Korbinian 16:44, 4. Mär. 2012 (CET)
  7. ValiDOM
  8. Ansgarhone: Dagegen, weil es schon in den oberen zitierten Papieren steht. Bin allerdings für eine Weiterntwicklung der Charta der Menschenrechte und des Grungesetztes sowie der bayerischen Verfassung im Hinbick auf die geänderten Umgebungsbedingungen (u.a.Fermmeldegeheimnis und "Internet")
  9. Taxx 17:51, 11. Mär. 2012 (CET) Kein Landesthema
  10. cmrcx

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Aleks A.
  2. Michael Bachinger
  3. Thomas Blechschmidt Der praktisch Denkende und Handelnde ruft einfach nur Hilfe.

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Spencer, wenn es ein Bundesthema ist, warum haben wir es dann als Positionspapier im Land? Und ja ich sehe es auch so, dass es nicht unbedingt ein Landesthema ist, aber wir haben dazu ein schrottiges Positionspapier, das sich keiner wirklich durchgelesen und verstanden hat, oder nur die wenigsten.--ArnoldSchiller 12:46, 15. Mär. 2012 (CET)
  • Pos009 negiert die Freiheit des einzelnen und setzt die Gemeinschaft über den Einzelnen mit teilweisen diffusen Verständnis, die wenn wir ehrlich sind keiner wirklich verstanden hat und hätte Validom nicht eine befürwortende Rede gehalten sondern jeder Pirat hätte selbst gedacht, dann wäre es nie beschlossen worden. Selbst denken, wäre nett. Die Tendenz sich damit nicht auseinanderzusetzen oder begründen zu wollen, warum wir Pos009 behalten sollten ist allerdings bemerkenswert. --ArnoldSchiller 12:46, 15. Mär. 2012 (CET)
    • Das ist Unsinn. Pos009 proklamiert die indviduelle Freiheit als Nomative: Siehe Punkt (6): "So ist es unbedingt notwendig, der herrschenden Kraft den Anspruch der Individuellen Freiheit als Normative gegenüberzustellen" Siehe Punkt (13): "Die PIRATEN sehen in der Annährung an die Individuelle Freiheit der Menschen die normative Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung". - Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass zu dem P009-Beschluß Indoktrination unterstellt wird. Wer anwesend war, wird bestätigen, dass ich als Antragsteller aktiv zur Diskussion aufgerufen habe. Piraten denken selbst, sie haben frei abgestimmt, und es wurde eine große / überwiegende Mehrheit für Pos009 festgestellt.
      Dass man nun Dafürstimmen als unselbständig oder zu blöd darstellt, - von denen "sich keiner [das Positionspapier] wirklich durchgelesen und verstanden hat, oder nur die wenigsten" -, ist wirklich der Gipfel von Anmassung und Ignoranz! Der Antragsteller verdummt ebenso die Mitglieder des LPT, wenn er das P009 durch falsche Behauptungen sowie durch nachweislich nicht korrekte Begründungen als unzeitgemäß bzw. nicht konsens- und zukunftsfähig diskreditiert.
      Ich möchte in diesem Zusammenhang bemerken, daß der Verfasser dieses Antrages, sich nie mit mir in Verbindung gesetzt hat, um über Konsens und Zukunft zu reden. Ich hätte mich sehr gefreut, da gerade das P009 sich auf bürgerliche Problemstellungen der Zukunft bezieht: Die zunehmende Dividualisierung von Menschen mittels informationeller Strukturen (Cyberspaces), und die damit verbundene Kontrolle bzw. Steuerung der daraus referenzierten formalisierten Menschen.
      Bei diesem Antrag geht es m.E. lediglich darum, die überpositive (naturrechtliche) Basis zu entfernen. Der naturrechtiche Grundsatz steht Experto-/Techno-/Cyberkraten im Weg, die ihre ideale Gesellschaft absolut programmieren wollen und den Bürger aus ihrer Welt autoritär referenzieren. Informationelle Automaten dienen dann der sozialen Steuerung bzw. auch automatischer Kontrolle und Bestrafung. Inwieweit das Staatwesen das zulässt bzw. gesetzlich autorisiert beantwortet P009 zukunftsfähig!
      Interessierte möchten bitten auch meine Agumentationen unten zur Kenntniss nehmen. -- wigbold
  • Am liebsten würde ich das ganze rechtsphilosophische Foo komplett rausschmeißen (wir sind eine Partei, kein Philosophieseminar), dieser Antrag it aber um Welten besser als Wigbolds Original, wenn es also die einzige Möglichkeit bietet, das "Positionspapier" zu kippen, bin ich dafür.
    • Philosophie gehört nicht in die Politik
      • Nun mit dem Wigboldpapier ist es aber nunmal bei uns im Programm. Wenn schon, dann sollten wir es zu einer vernünftigen Politik machen. Und was heißt hier "Philosophie gehört nicht in die Politik", der arme Voltaire rotiert dabei wahrscheinlich genauso wie Adorno. Politik ohne Philosophie wäre substanzlos, wenn nicht sogar schlimmeres ala GröFaZ. ArnoldSchiller
        • Es ist nur ein Positionspapier und daher keineswegs im Programm. Um ins Programm aufgenommen zu werden, muss es nochmal als Programmantrag mit 2/3-Mehrheit abgesegnet werden. cmrcx
    • Hi Benutzer:TurBor wäre schön, wenn Du Deinen Kommentar auch entsprechend signierst. - Es ist verständlich, daß Du als Gegner einer überpositivistischen Rechtsgrundlage das Pos009 kippen willst. Für Dich als Gegner des Naturechts ist es wesentlich, daß ein mehrheitlich gesetztes politisches Dogma rechtlich mit Aufklärung und Verstand Einzelner nicht in Frage gestellt wird. Hier wiederholt sich ein alter Streit:Im Gegensatz zu den Freunden der Weisheit, die keinen Anspruch auf Weisheit erheben, den Philosophen[1], beanspruchten die Sophisten[2] die Weisheit für sich. So entfernten die Sophisten schon Sokrates[3] und seine Philosophie, die er für Jedermann frei zugänglich machte, durch Positives Recht[4]. Jedoch um das in Zukunft zu verhindern, haben die Verfasser des Grundgesetzes die Ewigkeitsklausel[5] eingebaut, die den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begegnet und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde [...] sowie der Strukturprinzipien in Artikel 20 [...] mit einer zusätzlichen Sicherung versehen. Damit wird mit dem Mittel des positiven Rechts versucht, den Gefahren, die aus der Geltung positiven Rechts erwachsen können, entgegenzuwirken. --wigbold


  • Ich mach hier mal einen größeren Block auf um auf die einzelnen Absätze einzugehen: ich möchte nochmal auf das Positionspapier 009 referenzieren, was zu lesen, ich euch bitten möchte. Dieses Positionspapier soll mit diesem Antrag gekippt werden. Ich möchte euch bitten das Positionspapier zu lesen und gegen diesen Antrag zu stimmen. Im folgenden Einwendungen:
    • zu (1) - Ohne eigenes Recht, kein Recht zum Widerstand - "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - Jegliche politische Bestimmung der individuellen einzigartigen Seinsbestimmung widerspricht dieser Unantastbarkeit. Würde und Recht eines Menschen von einer obskuren Gesellschaft abhängig zu machen, in die er hineingeboren wird?! Das ist schon Unsinn, wenn des um die Familie geht bzw. um eine kleine Gesellschaft, in der sich die Menschen gegenseitig kennen. Das Menschenrecht ist unabhängig von Gesellschaft: Jeder Mensch wird mit _seinem_Recht_ geboren, das er in die Gesellschaft mitbringt. Wäre das nicht so, hätte der Mensch auch kein Recht bzw. keine Motivation, sich demokratisch um sein Recht zu streiten. Die Deklarationen der Menschenrechte (sind alle gemeint?!) sind lediglich Staatsverträge über die Regierungen entschieden haben. Sie sind eben nicht gleichermaßen rechtsverbindlich und durchsetzbar für alle Menschen. Zudem muß erkannt werden, daß die verschiedenen Deklarationen der Menschenrechte lediglich ein Anerkennen der Regierenden ist. Doch folgt man dem Antrag bekommt die Regierung bzw. die Staatsgewalt die grundsätzliche Definitionshoheit über das Recht: Es ist klassisch TopDown - hat der Mensch kein eigenes Recht, dann hat er auch kein Recht zum Widerstand! - Nur wenn der Mensch aus sich heraus eigenes Recht hat, ist ein BottomUp möglich, kann er mit gutem Gewissen Widerstand gegen Unrecht leisten. Die UN-Charta erkennt aus diesem guten Grund: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.[...]" - und erfaßt dennoch nur einen kleinen Ausschnitt von dem, was jeder Mensch für _sein_Recht_ hält. -- wigbold
@Arnold - ich möchte mal darum bitten, meine Gegenrede hier nicht bis zu Unkenntlichkeit zu zerstückeln - Danke! 
Ich erlaube mir wieder eine leesbare Struktur herzustellen --wigbold 03:17, 20. Feb. 2012 (CET)
      • Die Gesellschaft ist nicht obskur, sondern ein soziologischer Begriff, der unter anderem in "Die Gesellschaft der Gesellschaft" bei Niklas Luhmann dargelegt wird. Die Abhängigkeit des Menschen als sozialen Wesen wirst du niemals vermeiden können, es sei denn du änderst den Begriff Mensch. Unsinn ist, was du in den Antrag hineininterpretierst, was da gar nicht steht. Der Mensch war noch nie und ist es nie gewesen, was du als unabhängig bezeichnest. Schon die Geburt ist nicht unabhängig von "Recht" siehe zum Beispiel den gesamten Streit um die Abtreibungsparagraphen. Der Mensch wird frei geboren mit seiner Würde und seinem Recht, aber deswegen wird er nicht und war es auch nie unabhängig von der Gesellschaft. Was du beschreibst scheint eher ein Robotor oder mechanistisches Wesen zu sein und die Frau als Reproduktionsmaschine. Ein solches Rechtsverständnis scheint mir ja schon fast mittelalterlich. Mit wem soll er sich denn deines Erachtens streiten, wenn du ihn unabhängig von der Gesellschaft stellst? Genau genommen hat er nicht nur das Recht, sondern es bleibt dem Menschen eigentlich keine andere Möglichkeit. Staatsverträge sind nicht gemeint, sondern das kulturelle Erbe, von der Aufklärung bis heute, wobei die Staatsverträge nur eine Ausprägung dessen sind. Inwieweit ein Recht durchsetzbar ist, ist nicht die gleiche Frage unter welchem Grundsatz das Recht entstehen soll. Und dein ursprüngliches Papier setzt einen Positivismus ein, den es so nie gab und nie der Realität entspricht, es sei denn du bist Diktator. Diktatoren können mit dieser Form des deines diskurslosen Rechtspositivismus gut leben. Du solltest auch erkennen, was du in deinem Papier, das wir beschlossen haben, verbrochen hast. Ich versuche nur die haltlose Position deines Papieres zu korrigieren. ArnoldSchiller 00:11, 18. Feb. 2012 (CET)
        • Du meinst die Position des LPT2011.2! - "verbrochen"?! - Nunja ... Du solltest auf Deine Anmaßungen verzichten. - Du hast mit Deinem Antrag, der kollegtivistisch bzw. sozialistisch die Menschen _politisch_ einer Gemeinschaft unterordnet, selbstverständlich ein Problem mit der liberalen Haltung, die in dem Positionspapier 009 zum Tragen kommt. Und es ist die rechtspositivistische Vorstellung in Deinem Antrag, daß Recht nur deshalb existiert, weil eine Gesellschaft es beschlossen hat. Ich widerspreche dem - weil es Unsinn ist: Das individuelle Recht der Menschen bildet erst die bürgerliche Gesellschaft durch die Gründung einer rechtstaatlichen Republik. Dieses eigene Recht der Menschen ist also dem Staat vorhergehend - und übergeordenet. - Und bitte verdrehe nicht die Tatsachen: Das bestehende Positionspapier009 vertritt den überpositiven Ansatz des Naturrechtes. Deine rechtspositivistischer Antrag oben nimmt den Menschen ihr persönliches Recht - das Recht was mit ihnen geboren wird. - Es ist selbstverständlich, daß man in eine Umgebung hineingebohren wird, in der Recht herrscht; - es geht darum, ob der Mensch ein natürliches Recht hat, sein Recht zu behaupten, und sich ggf. gegen Unrecht zu wehren. - Der Streit, den Du hier mit mir führst, ist der alte Methodenstreit der Weimarer Republik. Wohin sich die Weimarer Republik durch ihr rechtspositivistisches Rechtverständnis entwickelt konnte, wissen wir: In einen totalitären sozialistischen Staat, der das Recht hatte, Menschen zu entrechten. Anm: Eben aufgrund des damals herrschenden Rechtspositivismus war man nicht mal nicht in der Lage, NS-Richter zu verurteilen, da sie _nicht_ gegen geltendes Gesetz verstoßen haben. - Ich vertrete, wie das Positionspapier009 den naturrechtlichen (überpositiven) Ansatz - Daß Du mir oben einen diskurslosen Rechtspositivismus vorwirfst, verdreht zumindest fahrlässig irreführend die Tatsachen. Ebenso wie Du "Gesellschaft" als lediglich soziologischen Begriff bezeichnest, der aber in Deinem Antrag unbestimmt rechtsbildend ist. Ich kann nur hoffen, daß der LPT Deinem Antrag nicht folgen wird, da er implizit den Machtstaat vor den Rechtsstaat stellt. Die Geltung von Grundrechten und das Gebot der Verhältnismäßigkeit stellen - im Sinne einer materiellen Rechtsstaatlichkeit - eine absolute Schranke der Staatstätigkeit dar und binden unmittelbar auch den Gesetzgeber. [6]. Das Positionspapier009, was Ihr hier über den Programmantrag aushebeln wollt, manifestiert genau die grundsätzliche Position der PIRATEN zu einem liberalen, demokratischen und sozialen Rechtstaat im Sinne des Verfassungsliberalismus. Und ich finde das gut so, wie auch der letzte LPT. --wigbold
    • zu (2) - ist im Bezug auf (1) redundant und trivial, da die Gesellschaft selbstverständlich das durch sie gesetzte Recht respektiert. Es ist aber nicht ein individuelles Recht jedes Menschen, was respektiert wird, sondern das durch die Legislative als absolut gesetzte Recht Jedermanns. --wigbold 12:32, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (3) - "Gesellschaft" ist keine "Gemeinschaft" - Im Gegensatz zu Gesellschaft hat Gemeinschaft einen Wesenwillen[7] - Die Gleichsetzung von Gesellschaft mit Gemeinschaft impliziert einen Wesenwillen, der wiederum den Einzelnen nach (2) respektiert. Abschließens wird noch das "Sittengesetz" verdreht, indem die hergestellte Gemeinschaft fremde wie auch eigene Sitten und Moralvorstellungen aus den (gesetzten) Rechten und Pflichten ableitet. D.h. Sittlichkeit und Moral ist nicht mehr individuell durch die Menschen bestimmt, sondern absolut durch die Gesetze einer obskuren Gemeinschaft, die alle Menschen assimiliert -
    • zu (4) - Freiheit der Gemeinschaft vs. Freiheit des einzelnen Menschen - Hier wird die Freiheit einer Gemeinschaft proklamiert, die sich nicht durch die Freiheit Einzelner ergibt, sondern einer Gemeinschaft als Körper Freiheit zuspricht. Sorry - aber das erinnert mich an die Völkische Freiheit, die sich aus einer völkisch-kulturellen Identität ableitet. Die Gleichsetzung einer obskuren Freiheit der Gemeinschaft mit der Freiheit des Einzelnen ist die Gleichschaltung der Einzelnen in diese Gemeinschaft. Zudem eliminiert dieser Ansatz die Normtive der Individuellen (unteilbaren) Freiheit des Menschen, da "Freiheit" dann gemeingültig, auch teilweise für die Menschen gesetzt bestimmt wird. --wigbold 13:21, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (5) - Abschaffen der unmittelbaren Machtausübung - Die selbstreferenzierende Reflektion des Rechts als direkte Demokratie führt dazu, daß es keine freie Entscheidung mehr gibt. Zudem stellt sich die Frage wer das Individuelle Recht Jedermanns gegen alle berücksichtigt und umgekehrt. - Im Antrag wird im Gegensatz zum bestehenden Pos009 den Menschen das unmittelbare selbstständige Tun abgesprochen. Der Einzelne wird sich nur noch zwischen gesetzlich formulierten Optionen entscheiden können. - Doch Direkte Demokratie ist nicht das Entscheiden zwischen gesetzlich vorbestimmten Optionen, sondern das unmittelbare Tun an sich. --wigbold 13:57, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (6) - Eine unbestimmte herrschende Kraft wird legitimiert, Grundrecht zu verletzen, ist m.E: selbst in Ausnahmefällen der Straftaten nicht zulässig. Grundrechte, wie sie unserer Grundgesetz garantiert, bestimmen die Situationen, in denen die fundamentalen Rechte eines Menschen durch den Staat bedroht sind. - Also grade für die Fälle, in denen der Staat oder seine Justiz gegen Menschen vorgeht. Jeglicher Anspruch von Politik diese Grundrechte auch in Ausnahmefällen der Straftaten zu verletzen, gefährdet die Rechtsstaatlichkeit, die für den Menschen uneingeschränkt Rechtschutz gewährleisten muß. Der Antrag benutzt den Terminus "Anspruch der individuellen Freiheit" statt "Grundrecht", daß verklärt lediglich, daß die herrschende Kraft die Würde des Menschen - seine einzigartige Seinsbestimmung - verletzen darf. --wigbold
    • zu (7) Die freiheitlichen Gesellschaftsordung basiert auf dem Grundgesetz - das GG an den Weiterentwicklung der Gesetze zu orientieren, ist zumindestens inhaltlich falsch. Das GG bestimmt das Staatsrecht und die Grundrechte jedes Bürgers, diese sind nicht nur unumstößlich, sondern unantastbar durch das Staatswesen. --wigbold 15:09, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (9) - Der Menschenrechtsbezug im GG Artikel 1 reicht aus.- Staatsvertragliche Menschenrechtsdeklarationen wie die UN-Menschenrechtscharta, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Arabische Charta der Menschenrechte, "Kairoer Erklärung der Menschenrechte, usw. implementieren eine internationale staatliche Selbstverpflichtung, die die Souveränität des Staates gegenüber bestimmten Menschenrecht enden läßt. Stephane Hessel schrieb in seinem Buch "Empört euch!" im Bezug auf die UN-Charta: "es ging darum, die Menschheit dauerhaft vom Gespenst des Totalitarismus zu befreien" - deshalb wollte man erreichen, daß die UNO-Staaten sich diesen Formulierungen vertraglich verpflichten. Da im deutschen Grundgesetz das Deutsche Volk sich zu "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten" bekennt, ist der Bezug auf die UN-Charta überflüssig, um dem Souverän eine Schranke zu setzen. --wigbold 16:49, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (10) ohne Lösungsansatz - ich vermisse den im Pos009 bestimmten Lösungsansatz: Der strikte Aufteilung von politischen Themengebieten und der sie betreffenden Definitionshoheit. In diesem Antrag wird dies umgekehrt und eine machtpolitische Akkumulation wieder ermöglicht. --wigbold 16:59, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (11) Lobbyarbeit ist auch Mitmachen - Im Gegensatz zum Pos009 ignoriert dieser Antrag, daß Lobbyarbeit auch mitmacht. - Das Pos009 hingegen fordert Politik auf, bürgerbezogen den Mitmachern gegenüber kritisch zu sein ... --wigbold 17:12, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (12) Nicht ausreichender Bürgerbezug - lediglich zur Beteiligung an den politischen Prozessen aufzufordern ist unzureichend. Politik muß den Bürgerbezug herstellen. --wigbold 17:16, 20. Feb. 2012 (CET)
    • zu (13)(14)(15)(16) Bürger, Information, Internet - Autorität der Steuerungsräume nicht verstanden - Im Gegensatz zum pos009 nacht obiger Antrag den Einfluß von informationellen Steuerungsräumen auf die Bürger nicht ausreichend klar. Statt wie im pos009 gefordert, wird nicht die Gefahr einer beliebigen Vermassung der Menschen durch politisches Marketing gesehen, sondern sogar "die Möglichkeit der Vernetzung der Menschen zur politischen Zusammenarbeit" gelobt. Politische bzw. soziale Kontrolle bzw. Steuerung ist gerade in den vernetzten Communities existent. 09:24, 22. Feb. 2012 (CET)
    • zu Begründung: - Daß überpositive Ansätze als vorsintflutliche Rechtsnormen verstanden werden disqualifiziert den Antrag. Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes.[8]. Luhman und Habermaß sind beide Soziologen. Luhman beschäftigte sich mit philosophisch-soziologischer Kommunikationstheorie - er codifiziert seine Systeme - betrachtet soziales und kommunikatives Verhalten als Algorithmus. Der Code wird faktisch zum (sozialen) Gesetz - Legitimation durch Verfahren.[9] - Habermas betrachtet die „deliberative Demokratie“. In "Faktizität und Geltung" geht er auf die platonische „Verdoppelung“ des Rechts als positives und natürliches Recht ein. Dem liege die Intuition zugrunde, dass das positive Recht das natürliche abbilden solle[10]. Weder positives und natürliches Recht haben sich demnach überlebt. Habermas Prämisse ist ebenso das natürliche Recht und die Vernunft. Habermas postuliert vier "Hauptprinzipien des Rechtsstaats", die sich inhaltlich im Positionspapier009 wiederfinden. Die allerdings in diesem Antrag nicht zu finden sind. - Habermas sieht auch sein Konzept der politischen Partizipation gefährdet: "Die Parteien hätten sich gegenüber dem Parlament und dem Wähler verselbständigt. Das Parlament sei zu einer Stätte geworden, „an der sich weisungsgebundene Parteibeauftragte treffen, um bereits getroffene Entscheidungen registrieren zu lassen“[11]. Also selbst die Begründung des Antrags ist nach kurzer Prüfung fadenscheinig: positives (codifiziertes) Recht sowie natürliches individuelles Recht sind gerade auch bei Luhmann und Habermaß die Basis ihrer Betrachtungen. Jedoch werden ihr Modelle und Konzepte ungültig betrachtet man die Realität, so scheitert Habermas Konzept einer politische Partizipation[12]. - Das Problem der Soziologen ist, daß sie Wissenschaftler sind und keine haftenden Ingenieure: Ingenieure fragen sich: Was kann schiefgehen?! Und schon Murphy postulierte: „Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“ - Wenn also technische Ingenieure ein politisches System bauen, werden sie es danach ausrichten, was schiefgehen kann. - Und rechtspositivistische Systeme sind nunmal potentiell totalitär. Und deshalb braucht es wie bei Habermas die naturrechtliche Normative. --wigbold
    • Zusammenfassend: Nun habe ich das Geschriebende kritisiert. Jedoch streicht dieser Antrag noch Vieles aus dem Pos009. Im Grunde ist lediglich die Überschrift mit dem Positionspapier identisch, was daran liegt, daß man das Positionspapier inhaltlich kippen will. betrachten wir ein paar Punkte, die dieser Antrag nicht hat: "Sozialstaat" vs. "sozialer Rechtstsaat", die gesellschaftliche Aufgabe des sozialen Rechtsstaates, Was ist "Die Allgemeinheit", "der Bürger", "Demokratie", ... - Meine Kritik ist nun schon lang - ich möchte alle bitten, das bestehende und angegriffene Positionspapier009 zu lesen. - Dieser Antrag soll im Wesentlichen den normativen Bezug auf das natürliche Recht des Menschen aus der Position der PIRATEN eliminieren. Das Naturrecht steht den Menschen im Weg, die die für sie ideale Gesellschaft mittels politischer Macht durchsetzen wollen. Positives Recht ohne naturrechtliche Schranken legitimiert so total die Staatsgewalt. Es entsteht ein Machtstaat, der den Einzelnen einer Gemeinschaft unterordnet oder ihr die Möglichkeit bietet den Einzelnen entrechtet auszuschließen. Die mobilisierteMehrheit als positiv gesetzgebende Gemeinschaft kann über Jedermann bestimmen. Die Konkurenzdemokratie initialisiert den Gewinner des Machtstaates, der sich dann meist verselbstständigt. Dieser Machtanspruch steht jedoch fundamental im Widerspruch zum Rechtsstaat. Ich bitte euch, gegen diesen Antrag zu stimmen. --wigbold


      • ...
    • ...
  • Wenn die Tendenz weiter anhält Programmanträge statt Positionspapiere einzureichen, reiche ich es zusätzlich als Programmantrag ein. ArnoldSchiller