BY:Datenschutzbeauftragter

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Datenschutzbeauftragter des Landesverbands Bayern und aller untergeordneter Gliederungen

Piratenpartei Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Datenschutzbeauftragter
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
Mail: datenschutzbeauftragter@piratenpartei.de

Kontakt

EMail: datenschutzbeauftragter@piratenpartei.de
Tel:
Fax:

Aufgaben

  • Hinwirken auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderer Rechtsvorschriften zum Thema Datenschutz
  • Schulung der Vorstände und Mitarbeiter des LVs und der untergeordneten Gliederungen
  • Erstellung und Pflege des Verfahrensverzeichnisses

Datenschutzbelehrungen / Schulungen / Sprechstunden

  • Bitte um Anmeldung per E-Mail (spontane Besucher grundsätzlich willkommen)
  • Teilnehmerzahl pro Schulung: mindestens 3, maximal 20 Personen

Sind weniger als drei Teilnehmer angemeldet, kann die Schulung kurzfristig abgesagt werden. Wer sich per E-Mail angemeldet hat, bekommt auch eine schriftliche Bestätigung (Zu- oder Absage), normalerweise spätestens 1 Tag vor dem Schulungstermin.

  • Terminbekanntgabe: auf dieser Seite

Terminänderungen werden auf dieser Seite ebenfalls bekannt gegeben.

Für die Schulung / Belehrung ab fünf bis zehn Personen (Je nach Entfernung), komme ich auch gerne zu euch vor Ort. Kontaktiert mich bitte einfach mit einem konkreten Terminwunsch. Für eine Belehrung vor Ort ist die Fahrt von der jeweiligen Gliederung / den Veranstaltern zu übernehmen.


LIVE Schulungen auf dem Parteitag

Bitte schickt mir Eure Terminwünsche, dann kann ich eine Schulung auf dem Parteitag planen.

  • nächster Termin: wird noch bekanntgegeben

Bitte um Anmeldung per Email.

Schulungen in Mumble

  • Raum im NRW-Mumble unter "Gliederungen"->"Bayern"->"temporäre Räume"->"Datenschutz"

Bitte folgende Formulare herunterladen (ganz unten zu finden):

  • Datenschutzverpflichtung v4
  • Datenschutzbelehrung v2

Im Dokument "Datenschutzverpflichtung" ist dann von Dir Seite 1 und 5 auszufüllen und zu unterzeichnen.

Die Unterzeichneten Seiten sind entweder ausgedruckt per Post oder eingescannt per Mail oder beides einzureichen.

Bitte einreichen bei Eurem Datenschutzbeauftragten (je nach Bundesland) oder bei mir oder bei Eurer Landesgeschäftstelle oder beim Bundes-Datenschutzbeauftragten oder bei der Bundesgeschäftstelle.

Grundlegende Informationen / Wiederholung und Auffrischung

Wie lange gilt die Verpflichtung und die Schulung?

- Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung gilt rechtlich gesehen lebenslang. - Die Schulung sollte regelmäßig wiederholt werden, etwa nach ca. einem Jahr. - Die Datenschutzverpflichtung verliert nicht Ihre Gültigkeit. - Der Vorstand kann allerdings auf eigenen Beschluss eine maximale Gültigkeit festlegen.

--> Empfehlung: Nach etwa 1 bis 1,5 Jahre sollte man die Schulung wiederholen und eine neue Verpflichtungserklärung abgeben.

Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?

- Bis jetzt noch nicht, wird aber wahrscheinlich 2015 neu eingeführt. - Die unterschriebenen Verpflichtungen werden in der LGS verwaltet. - Wer Zugriff auf Daten benötigt, z.B. Mitgliederliste fragt diese Daten einfach an. Sofern eine Verpflichtungserklärung vorhanden ist wird er diese Daten dann auch bekommen.

Wer wissen will ob er eine aktuell gültige Verpflichtungserklärung hat fragt am besten in der LGS nach, bzw. bei der IT.

Ansprechpartner wäre dafür z.B. Jonas Schwemmer (Jonas-bebe (Diskussion))


Interne Informationen

Informationen und Links