BY:Bezirksverband Oberpfalz/Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2013-02-14/01
Wurde als regulärer Antrag in der Vorstandssitzung vom 18.02.2013 behandelt.
Antrag
Beitragsminderung |
NR: 2013-02-18/03 |
- Text
- Der Bezirksvorstand möge folgende Richtlinien zur Erteilung eines verminderten Beitragssatzes für Alleinstehende Beschließen: Verfügbares Nettoeinkommen(zu versteuerndes Einkommen + Transferleistungen) - durchschnittlich zu veranschlagende Mietkosten soll geringer sein als 386€/Monatlich. Als durchschnittliche Mietbelastung werden 45m2 x durchschnittliche Basismiete + 45x3,01€ Nebenkosten angesetzt. Die durchschnittliche Basismiete aus dem Mietspiegel des Erstwohnsitzes zu ermitteln. Rechenbeispiel Regensburg: Verfügbares Netteinkommen: 800€ - 45x7,16€ - 45x3.01€ = 342,35€ Damit wäre ein Antrag auf verminderten Beitrag anzunehmen.
- Begründung
- Die Härtefallregelung soll auch eine solche sein, daher wurde der Hartz-4 Regelsatz + 4€/Monatlicher Beitrag als Grundlage angesetzt. Weiteren Außergewöhnlichen Belastungen ist durch die Verwendung der Berechnungsgrundlage aus dem zu versteuernden Einkommen Rechnung getragen. Demnach sind Hartz 4 Empfänger grundsätzlich befreit. Quellenangabe: Durschnittliche Wohnfläche: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2012/Alleinlebende/begleitmaterial_PDF.pdf?__blob=publicationFile Durschnittliche Basismiete: http://www.regensburg.de/sixcms/detail.php/verwaltung_a_z?service=15468 Durschnittliche Nebenkosten: http://www.mieterbund.de/betriebskostenspiegel.html Hartz-4 Regelsatz: http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php
- Wikiarguments
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- Pirate Feedback
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- Antragsteller
- Marco
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Taxx, Marco, escap
- Dagegen
- Krealyt, Thoralf
- Enthaltung
- ToaTs
- Umsetzungsverantwortlich
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