BW:Stammtisch Mannheim/AG Kommunalpolitik iG/A0001

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Gemeinsame Bildungszielplanung des Jobcenter Mannheim zusammen mit der Agentur für Arbeit Mannheim

Langfassung

Wir setzen uns für eine gemeinsame Bildungszielplanung Mannheimer Jobcenter zusammen mit der Agentur für Arbeit in Mannheim ein.

Kurzfassung

Wir setzen uns für eine gemeinsame Bildungszielplanung Mannheimer Jobcenter zusammen mit der Agentur für Arbeit in Mannheim ein.

Bearbeiter

Vorschlag

Wir setzen uns für eine gemeinsame Bildungszielplanung Mannheimer Jobcenter zusammen mit der Agentur für Arbeit in Mannheim ein.

Nähere Erläuterung

Bei der Bildungszielplanung geht es um Förderung der beruflichen Weiterbildung (also Umschulung zum z.B. Bürokaufmann oder sonstiges.) Durch Ausgabe des BGS hat der Arbeitslose immer noch die Wahlmöglichkeit einen geeigneten Anbieter zu finden. z.B. im KURS-Net.

Es geht hierbei nicht um Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung nach §46 SGB III (z.B. Bewerbungstraining) oder um 1-Euro-Job-Maßnahmen nach §16d SGB II die im Normalfall per Ausschreibung vergeben werden. Hier erhält der „günstigste“ Anbieter den Zuschlag.

Ist-Zustand

Im Augenblick gibt es jeweils eine gesonderte Bildungszielplanung für Arbeitslose aus dem SGB III-Bereich der Agentur Mannheim (zuständig für Mannheim, Schwetzingen, Hockenheim, Weinheim) eine gesonderte Bildungszielplanung für Arbeitslose aus dem SGB II Bereich des Jobcenter Mannheim (lediglich Mannheim) und Arbeitslose aus dem SGB II Bereich im Landkreis (also Weinheim, Schwetzingen, Hockenheim).

Warum die Änderung notwendig ist

Bei den Weiterbildungsberechtigten nach §77 SGB III handelt es sich prinzipiell um das selbe Klientel, egal ob es sich dabei um AlG-1-Bezieher, AlG-2-Bezieher oder nur um Arbeitsuchenden handelt Außerdem handelt es sich um den gleichen Arbeitsmarkt für den die Bewerber anhand von Bildungsgutscheinen (Förderung der beruflichen Weiterbildung §77 SGB III) fit gemacht werden sollen.

Daher ist eine gemeinsame Zielplanung indem Arbeitslose und Arbeitsmarkt zusammengeführt werden sinnvoll.

Soll-Zustand

In Rheinland Pfalz gibt es eine gemeinsame Bildungszielplanung der Arbeitsagentur Ludwigshafen (SGB III), des Jobcenters Ludwigshafen-Vorderpfalz (SGB II) und des Jobcenters Deutsche Weinstraße (SGB II)

Kosten

Kommt darauf an, wie man es sieht.

Wer einen BGS bekommt ist nach §77 SGB III klar definiert. Daher können keine „zusätzlichen“ BGS ausgesellt werden. Somit kommen auch keine zusätzlichen Kosten auf den Beitragszahler (SGB III) und Steuerzahler (SGB II) zu.

Da jedoch das Bildungsziel für das kommende Jahr relativ klar definiert ist, entsteht eine „Planungssicherheit“ für Bildungsträger, Arbeitslose und Arbeitsverwaltung. Das bedeutet. Kurse müssen nicht „mangels Masse“ abgesagt werden

Alternativen

Gibt es Alternativen?

Quellen

Haltungen anderer Parteien

Keine Ahnung