BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Kreisparteitag2014.3

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diese Seite dient der Planung des außerordentlichen Kreisparteitag Reutlingen-Tübingen.

Einladung

hiermit laden wir Dich herzlich ein, am außerordentlichen Kreisparteitag 2014.3 der Piratenpartei Deutschland KV Reutlingen-Tübingen am 27. April teilzunehmen. Es wird ein ein neuer Vorstand gewählt und über Satzungs- und Änderungsanträge abgestimmt. Um 15:00 Uhr beginnt die Kreismitgliederversammlung und wird voraussichtlich etwa 3 Stunden dauern.

Satzungsänderungen und Anträge zum Parteitag können schriftlich an den Vorstand per Email, oder über den Eintrag auf dieser Wikiseite,

E-Mail vorstand(at)bzv.piratenpartei-tuebingen.de

Satzungsänderungen und Anträge sind einzureichen bis zum 18.04.2014, 23:59:59 Uhr MEZ.

Wann und Wo

Wann

Sonntag, 27. April 2014
Akkreditierung ab 14:30 Uhr
Beginn 15:00 Uhr
Ende (geplant) 18:00 Uhr

Wo

Schnitzelakademie zur Marqurdtei [1]
Herrenberger Str. 34
72072 Tübingen

Parkmöglichkeiten

Parkhaus König
Parkhaus hinter der Marquardtei/Edeka

ÖPNV

Haltestelle Rappstr. (Linie 8 direkt davor)
Parkhaus König (Linien 8/18/13)

Orga

Was Wer
Aufbau (14:00 Uhr) Steffen Jung Du?
Beamer Steffen Jung
PC und Notebook für Beamer Steffen Jung
Präsentation
(wird per OpenSlides gemacht)
Du?
Wahlurnen Martin Eitzenberger
Stimmkarten + Stimmzettel Martin Eitzenberger
Drucker Steffen Jung
Kabeltrommel / Verteiler Steffen Jung

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an den Vorstand wenden unter vorstand(at)bzv.piratenpartei-tuebingen.de

Akkreditierung

Paul akkreditiert, bitte denkt daran, einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und gff für Notfälle den Nachweis, dass ihr gezahlt habt. Es wird vor Ort die Möglichkeit geben, einen noch nicht bezahlten Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Auch kann vor Ort ein Mitgliedsantrag ausgefüllt werden.

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Wahl der Versammlungsämter
  3. Zulassung von Gästen und Bild- / Tonaufnahmen
  4. Abstimmung über die Tagesordnung und Geschäftsordnung
  5. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
  6. Rechenschaftsbericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Aussprache zum weiteren Vorgehen
  9. Dringende Satzungsänderungsanträge
  10. Vorstandswahlen
  11. Wahl der Kassenprüfer
  12. Sonstiges

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung [2]

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

Vorname Nachname Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Martin Eitzenberger Steffen Jung Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Name des vorschlagenden Nimmst Du an?

Wahlleiter

Vorname Nachname Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Gert Deiss Steffen Jung Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Name des vorschlagenden Nimmst Du an?

Wahlhelfer

Vorname Nachname Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Dein Vorname Dein Nachname Name des vorschlagenden Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Name des vorschlagenden Nimmst Du an?

Akkreditierung

Vorname Nachname Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Paul Rosset Steffen Jung Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Name des vorschlagenden Nimmst Du an?

Protokollant

Vorname Nachname Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Sebastian Boecker Steffen Jung Nimmst Du an? Dein Vorname Dein Nachname Name des vorschlagenden Nimmst Du an?

Vorliegende Protokolle / Tätigkeitsberichte

Protokolle

  1. Protokoll Kassenprüfung [3]
  2. Kreismitgliederversammlung 2014.2 [4]
  3. Aufstellungsversammlung Reutlingen 2014.1 [5]

Tätigkeitsberichte

  1. Gert Vorsitzender
  2. Markus stellv. Vorsitzender
  3. André Schatzmeister liegt dem BzV TÜ vor
  4. Diana Beistitzerin[6]
  5. Beate Beisitzerin
  6. Paul Beisitzer
  7. Dieter Beisitzer

Anträge

Satzungsänderungsanträge und Anträge sind einzureichen bis zum 18.04.2014, 23:59:59 Uhr MEZ, via E-Mail an vorstand(at)bzv.piratenpartei-tuebingen.de

Alle Anträge und sonstigen Hinweise zur Versammlung werden durch den Vorstand bis zum 19.04.2014, 23:59:59 Uhr MEZ veröffentlicht, hier im Wiki und im folgenden Pad unter https://tuebingen.piratenpad.de/AntraegeKMV-2014-3-RTTUE

Satzungsänderungsanträge

SÄA 001: Kreisparteitag §11(1)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA001
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §11(1)
Beantragte Änderungen

Original
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Er ist als ordentlicher oder außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.

Änderung
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.



SÄA 002: Kreisparteitag §11(4)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA002
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §11(4)
Beantragte Änderungen

Original
Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal jährlich statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder bzw. das Aussendedatum der Einladungsemail.

Änderung
Der Kreisparteitag findet mindestens einmal jährlich statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder bzw. das Aussendedatum der Einladungsemail.



SÄA 003: Kreisparteitag §11(5)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA003
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §11(5)
Beantragte Änderungen

Original
Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden.
1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
3. auf Antrag der Fraktion des Kreistages.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag schriftlich einberufen.

Änderung
Kreisparteitage werden einberufen
1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder oder
3. auf Antrag einer Gemeinderats oder Kreistagsfraktion im Tätigkeitsgebiet.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den Kreisparteitag schriftlich einberufen.



SÄA 004: Aufgaben des Kreisparteitages §12(2)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA004
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §12(2)
Beantragte Änderungen

Original
Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:

Änderung
Die Tagesordnung des Kreisparteitages hat in jedem Jahr zumindest einmal vorzusehen:



SÄA 005: Der Kreisvorstand §14(1)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA005
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(1)
Beantragte Änderungen

Original
Der Kreisvorstand besteht aus:
1. dem Kreisvorsitzenden
2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
3. dem Kreisschatzmeister
4. bis zu vier Beisitzern

Änderung
Der Kreisvorstand besteht aus:
1. dem Kreisvorsitzenden
2. einem oder mehreren stellvertretenden Kreisvorsitzenden
3. dem Kreisschatzmeister



SÄA 006: Der Kreisvorstand §14(2)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA006
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(2)
Beantragte Änderungen

Original
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Kreisparteitag vorgenommen. Scheiden der Vorsitzende oder der Schatzmeister aus ihren Ämtern aus, so bestellt der Kreisvorstand unverzüglich kommissarisch einen Vorsitzenden oder Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Kreisvorstandes. Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 3 ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand, bzw. vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.

Änderung
Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 3 ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand, bzw. vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.



SÄA 007: Der Kreisvorstand §14(3)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA007
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(3)
Beantragte Änderungen

Zusätzlich in die Satzung als Ergänzung
Original
-

Änderung
Der Kreisparteitag kann zusätzlich zum Vorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden für den Vorstand wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.



SÄA 008: Der Kreisvorstand §14(4)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA008
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(4)
Beantragte Änderungen

Zusätzlich in die Satzung als Ergänzung
Original
-

Änderung
Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, wird innerhalb von zwei Wochen die in der Reihe der Nachrückenden höchstgereihte Person Mitglied des Vorstands und vertritt dann die den Vorsitz führende Person. Die höchstgereihte Person kann auf das ihr dadurch übertragene Vorstandsamt zugunsten einer anderen Person auf der Nachrückliste verzichten, ohne ihren Anspruch auf ein mögliches künftiges Nachrücken oder ihre Reihung in der Liste der Nachrücker aufzugeben.



SÄA 009: Amtsdauer§21 Punkte (1), (3), (4) und (5)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA009
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §21 Punkte (1), (3), (4) und (5)
Beantragte Änderungen

Alle Vorkommen von „ordentlicher Kreisparteitag“ sowie „außerordentlicher Kreisparteitag“ durch „Kreisparteitag“ ersetzen.
Original
(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von einem Jahre. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag.
(3) Der Kreisvorsitzende muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen nach Zugang des Antrages einen außerordentlichen Kreisparteitag einberufen.
(4) Der außerordentliche Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
(5) Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.

Änderung
(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von einem Jahre. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum nächsten Kreisparteitag.
(3) Der Kreisvorsitzende muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen nach Zugang des Antrages einen Kreisparteitag einberufen.
(4) Der Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
(5) Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.



SÄA 010: Amtsdauer §21(4)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA010
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §21(4)
Beantragte Änderungen

Original
Der außerordentliche Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.

Änderung
Der Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand, sofern Gegenstand der Einberufung, das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.



SÄA 011: Amtsdauer §21(5)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA011
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §21(5)
Beantragte Änderungen

Original
Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.

Änderung
Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.



SÄA 012: Aufgaben des Kreisvorstandes §15(3)

Änderungsantrag Nr.
KMV2014.3-SÄA012
Beantragt von
Steffen Jung
Betrifft
Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §15(3)
Beantragte Änderungen

Es handelt sich hier um einen Vorgang der normal ist, der Schatzmeister, hat immer die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Was jedoch nicht geht, ist eine "Entlasung" durch die weiteren Vorstandsmitglieder somit die Freistellung der Verantwortung. Dieses Recht hat nur der KPT. In der Satzung ist kein Hinweis auf die Vertretungsberechtigung. Da der bis dato in der Satzung aufgeführte Punkt nicht haltbar ist beantrage ich die Streichung und um die Änderung in einen Punkt der die Vertretungsberechtigung regelt.
Original
Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.

Änderung
Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. Wobei der Vorsitzende, der stellv. Vorsitz und der Schatzmeister den Vorstand allein vertreten dürfen.



Vorstandsämter

Vorsitzende/r

Vorname Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Gert Deiss Kandidaten-/Fragenseite SPB Nimmst Du an?
Sebastian Boecker SPB sich selbst Ja

Stellvertretende/r Vorsitzende/r

Vorname Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Gert Deiss Kandidaten-/Fragenseite SPB Nimmst Du an?
Paul Rosset Kandidaten-/Fragenseite SPB Nein
Sebastian Boecker SPB sich selbst Ja

Schatzmeister/in

Vorname Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Steffen Jung Kandidaten-/Fragenseite SPB Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Dir? Nimmst Du an?

Kassenprüfer

Vorname Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Dein Vorname Dein Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Dir? Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Dir? Nimmst Du an?

Beisitzer

Vorname Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Angenommen (bei Vorschlag)
Dein Vorname Dein Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Dir? Nimmst Du an?
Dein Vorname Dein Nachname Kandidaten-/Fragenseite Vorgeschlagen von Dir? Nimmst Du an?

Protokoll

Das Protokoll ist hier zu finden: [7](Nach dem KPT vorhanden)