BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Kreisparteitag2014.3
diese Seite dient der Planung des außerordentlichen Kreisparteitag Reutlingen-Tübingen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einladung
- 2 Wann und Wo
- 3 Orga
- 4 Akkreditierung
- 5 Vorläufige Tagesordnung
- 6 Geschäftsordnung
- 7 Versammlungsämter
- 8 Vorliegende Protokolle / Tätigkeitsberichte
- 9 Anträge
- 10 Satzungsänderungsanträge
- 10.1 SÄA 001: Kreisparteitag §11(1)
- 10.2 SÄA 002: Kreisparteitag §11(4)
- 10.3 SÄA 003: Kreisparteitag §11(5)
- 10.4 SÄA 004: Aufgaben des Kreisparteitages §12(2)
- 10.5 SÄA 005: Der Kreisvorstand §14(1)
- 10.6 SÄA 006: Der Kreisvorstand §14(2)
- 10.7 SÄA 007: Der Kreisvorstand §14(3)
- 10.8 SÄA 008: Der Kreisvorstand §14(4)
- 10.9 SÄA 009: Amtsdauer§21 Punkte (1), (3), (4) und (5)
- 10.10 SÄA 010: Amtsdauer §21(4)
- 10.11 SÄA 011: Amtsdauer §21(5)
- 10.12 SÄA 012: Aufgaben des Kreisvorstandes §15(3)
- 11 Vorstandsämter
- 12 Protokoll
Einladung
hiermit laden wir Dich herzlich ein, am außerordentlichen Kreisparteitag 2014.3 der Piratenpartei Deutschland KV Reutlingen-Tübingen am 27. April teilzunehmen. Es wird ein ein neuer Vorstand gewählt und über Satzungs- und Änderungsanträge abgestimmt. Um 15:00 Uhr beginnt die Kreismitgliederversammlung und wird voraussichtlich etwa 3 Stunden dauern.
E-Mail vorstand(at)bzv.piratenpartei-tuebingen.de
Wann und Wo
Wann
- Sonntag, 27. April 2014
- Akkreditierung ab 14:30 Uhr
- Beginn 15:00 Uhr
- Ende (geplant) 18:00 Uhr
Wo
- Schnitzelakademie zur Marqurdtei [1]
- Herrenberger Str. 34
- 72072 Tübingen
Parkmöglichkeiten
- Parkhaus König
- Parkhaus hinter der Marquardtei/Edeka
ÖPNV
- Haltestelle Rappstr. (Linie 8 direkt davor)
- Parkhaus König (Linien 8/18/13)
Orga
Was | Wer | |
---|---|---|
Aufbau (14:00 Uhr) | Steffen Jung | Du? |
Beamer | Steffen Jung | |
PC und Notebook für Beamer | Steffen Jung | |
Präsentation (wird per OpenSlides gemacht) |
Du? | |
Wahlurnen | Martin Eitzenberger | |
Stimmkarten + Stimmzettel | Martin Eitzenberger | |
Drucker | Steffen Jung | |
Kabeltrommel / Verteiler | Steffen Jung |
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an den Vorstand wenden unter vorstand(at)bzv.piratenpartei-tuebingen.de
Akkreditierung
Paul akkreditiert, bitte denkt daran, einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und gff für Notfälle den Nachweis, dass ihr gezahlt habt. Es wird vor Ort die Möglichkeit geben, einen noch nicht bezahlten Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Auch kann vor Ort ein Mitgliedsantrag ausgefüllt werden.
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung
- Wahl der Versammlungsämter
- Zulassung von Gästen und Bild- / Tonaufnahmen
- Abstimmung über die Tagesordnung und Geschäftsordnung
- Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- Rechenschaftsbericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Aussprache zum weiteren Vorgehen
- Dringende Satzungsänderungsanträge
- Vorstandswahlen
- Wahl der Kassenprüfer
- Sonstiges
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung [2]
Versammlungsämter
Versammlungsleiter
Vorname | Nachname | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|
Martin | Eitzenberger | Steffen Jung | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Name des vorschlagenden | Nimmst Du an? |
Wahlleiter
Vorname | Nachname | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|
Gert | Deiss | Steffen Jung | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Name des vorschlagenden | Nimmst Du an? |
Wahlhelfer
Vorname | Nachname | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|
Dein Vorname | Dein Nachname | Name des vorschlagenden | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Name des vorschlagenden | Nimmst Du an? |
Akkreditierung
Vorname | Nachname | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|
Paul | Rosset | Steffen Jung | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Name des vorschlagenden | Nimmst Du an? |
Protokollant
Vorname | Nachname | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Sebastian | Boecker | Steffen Jung | Nimmst Du an? | Dein Vorname | Dein Nachname | Name des vorschlagenden | Nimmst Du an? |
Vorliegende Protokolle / Tätigkeitsberichte
Protokolle
- Protokoll Kassenprüfung [3]
- Kreismitgliederversammlung 2014.2 [4]
- Aufstellungsversammlung Reutlingen 2014.1 [5]
Tätigkeitsberichte
- Gert Vorsitzender
- Markus stellv. Vorsitzender
- André Schatzmeister liegt dem BzV TÜ vor
- Diana Beistitzerin[6]
- Beate Beisitzerin
- Paul Beisitzer
- Dieter Beisitzer
Anträge
Satzungsänderungsanträge und Anträge sind einzureichen bis zum 18.04.2014, 23:59:59 Uhr MEZ, via E-Mail an vorstand(at)bzv.piratenpartei-tuebingen.de
Alle Anträge und sonstigen Hinweise zur Versammlung werden durch den Vorstand bis zum 19.04.2014, 23:59:59 Uhr MEZ veröffentlicht, hier im Wiki und im folgenden Pad unter https://tuebingen.piratenpad.de/AntraegeKMV-2014-3-RTTUE
Satzungsänderungsanträge
SÄA 001: Kreisparteitag §11(1)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA001
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §11(1)
- Beantragte Änderungen
Original
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Er ist als ordentlicher oder außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.
Änderung
Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes.
SÄA 002: Kreisparteitag §11(4)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA002
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §11(4)
- Beantragte Änderungen
Original
Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal jährlich statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder bzw. das Aussendedatum der Einladungsemail.
Änderung
Der Kreisparteitag findet mindestens einmal jährlich statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder bzw. das Aussendedatum der Einladungsemail.
SÄA 003: Kreisparteitag §11(5)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA003
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §11(5)
- Beantragte Änderungen
Original
Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden.
1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
3. auf Antrag der Fraktion des Kreistages.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag schriftlich einberufen.
Änderung
Kreisparteitage werden einberufen
1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
2. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder oder
3. auf Antrag einer Gemeinderats oder Kreistagsfraktion im Tätigkeitsgebiet.
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den Kreisparteitag schriftlich einberufen.
SÄA 004: Aufgaben des Kreisparteitages §12(2)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA004
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §12(2)
- Beantragte Änderungen
Original
Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
Änderung
Die Tagesordnung des Kreisparteitages hat in jedem Jahr zumindest einmal vorzusehen:
SÄA 005: Der Kreisvorstand §14(1)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA005
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(1)
- Beantragte Änderungen
Original
Der Kreisvorstand besteht aus:
1. dem Kreisvorsitzenden
2. dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden
3. dem Kreisschatzmeister
4. bis zu vier Beisitzern
Änderung
Der Kreisvorstand besteht aus:
1. dem Kreisvorsitzenden
2. einem oder mehreren stellvertretenden Kreisvorsitzenden
3. dem Kreisschatzmeister
SÄA 006: Der Kreisvorstand §14(2)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA006
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(2)
- Beantragte Änderungen
Original
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Kreisparteitag vorgenommen. Scheiden der Vorsitzende oder der Schatzmeister aus ihren Ämtern aus, so bestellt der Kreisvorstand unverzüglich kommissarisch einen Vorsitzenden oder Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Kreisvorstandes. Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 3 ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand, bzw. vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.
Änderung
Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 3 ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand, bzw. vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen.
SÄA 007: Der Kreisvorstand §14(3)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA007
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(3)
- Beantragte Änderungen
Zusätzlich in die Satzung als Ergänzung
Original
-
Änderung
Der Kreisparteitag kann zusätzlich zum Vorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden für den Vorstand wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.
SÄA 008: Der Kreisvorstand §14(4)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA008
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §14(4)
- Beantragte Änderungen
Zusätzlich in die Satzung als Ergänzung
Original
-
Änderung
Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, wird innerhalb von zwei Wochen die in der Reihe der Nachrückenden höchstgereihte Person Mitglied des Vorstands und vertritt dann die den Vorsitz führende Person. Die höchstgereihte Person kann auf das ihr dadurch übertragene Vorstandsamt zugunsten einer anderen Person auf der Nachrückliste verzichten, ohne ihren Anspruch auf ein mögliches künftiges Nachrücken oder ihre Reihung in der Liste der Nachrücker aufzugeben.
SÄA 009: Amtsdauer§21 Punkte (1), (3), (4) und (5)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA009
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §21 Punkte (1), (3), (4) und (5)
- Beantragte Änderungen
Alle Vorkommen von „ordentlicher Kreisparteitag“ sowie „außerordentlicher Kreisparteitag“ durch „Kreisparteitag“ ersetzen.
Original
(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von einem Jahre. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag.
(3) Der Kreisvorsitzende muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen nach Zugang des Antrages einen außerordentlichen Kreisparteitag einberufen.
(4) Der außerordentliche Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
(5) Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.
Änderung
(1) Die Wahl des Kreisvorstandes und der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für die Dauer von einem Jahre. Die Amtszeit dauert jedoch in jedem Falle bis zum nächsten Kreisparteitag.
(3) Der Kreisvorsitzende muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen nach Zugang des Antrages einen Kreisparteitag einberufen.
(4) Der Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
(5) Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.
SÄA 010: Amtsdauer §21(4)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA010
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §21(4)
- Beantragte Änderungen
Original
Der außerordentliche Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
Änderung
Der Kreisparteitag kann dem Kreisvorstand, sofern Gegenstand der Einberufung, das Misstrauen mit Mehrheit seiner abgegebenen gültigen Stimmen aussprechen. Damit ist dessen Amtszeit beendet. Der Kreisparteitag wählt in der selben Sitzung einen neuen Kreisvorstand.
SÄA 011: Amtsdauer §21(5)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA011
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §21(5)
- Beantragte Änderungen
Original
Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.
Änderung
Die Amtsdauer eines so gewählten Vorstandes gilt nur bis zum nächsten Kreisparteitag, auf dem die Wahlen vorgenommen werden.
SÄA 012: Aufgaben des Kreisvorstandes §15(3)
- Änderungsantrag Nr.
- KMV2014.3-SÄA012
- Beantragt von
- Steffen Jung
- Betrifft
- Kreisverband Reutlingen-Tübingen / Satzung §15(3)
- Beantragte Änderungen
Es handelt sich hier um einen Vorgang der normal ist, der Schatzmeister, hat immer die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Was jedoch nicht geht, ist eine "Entlasung" durch die weiteren Vorstandsmitglieder somit die Freistellung der Verantwortung. Dieses Recht hat nur der KPT. In der Satzung ist kein Hinweis auf die Vertretungsberechtigung. Da der bis dato in der Satzung aufgeführte Punkt nicht haltbar ist beantrage ich die Streichung und um die Änderung in einen Punkt der die Vertretungsberechtigung regelt.
Original
Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.
Änderung
Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. Wobei der Vorsitzende, der stellv. Vorsitz und der Schatzmeister den Vorstand allein vertreten dürfen.
Vorstandsämter
Vorsitzende/r
Vorname | Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|---|
Gert | Deiss | Kandidaten-/Fragenseite | SPB | Nimmst Du an? |
Sebastian | Boecker | SPB | sich selbst | Ja |
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Vorname | Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|---|
Gert | Deiss | Kandidaten-/Fragenseite | SPB | Nimmst Du an? |
Paul | Rosset | Kandidaten-/Fragenseite | SPB | Nein |
Sebastian | Boecker | SPB | sich selbst | Ja |
Schatzmeister/in
Vorname | Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|---|
Steffen | Jung | Kandidaten-/Fragenseite | SPB | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von Dir? | Nimmst Du an? |
Kassenprüfer
Vorname | Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|---|
Dein Vorname | Dein Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von Dir? | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von Dir? | Nimmst Du an? |
Beisitzer
Vorname | Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von | Angenommen (bei Vorschlag) |
---|---|---|---|---|
Dein Vorname | Dein Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von Dir? | Nimmst Du an? |
Dein Vorname | Dein Nachname | Kandidaten-/Fragenseite | Vorgeschlagen von Dir? | Nimmst Du an? |
Protokoll
Das Protokoll ist hier zu finden: [7](Nach dem KPT vorhanden)