Ort und Zeit
Datum/Uhrzeit: 22.05.2016
Beginn: 13:30 Uhr
Ende: 16:59 Uhr
Ort: Café-Bar-MusicPub Eimer, Belfortstraße 39, 79098 Freiburg
Begrüßung
- Sabin Schumacher und Marco Rosenthal begrüßen Mitglieder und Gäste
Zulassung von Gästen, Presse, Bild- und Tonaufnahmen
Wahl der Versammlungsleitung
- Vorschlag: Marco Rosenthal
Wahl der Wahlleitung und der Wahlhelfer
- Vorschlag: Annette Linder, sowie Clemens Fiedler und Kilian Brogli als Wahlhelfer
Vorstellung des Projekts Computertruhe der Elzpiraten durch Annette Linder
Wahl der Protokollanten
- Vorschlag: Jan Klopfer und Alexander Raiola
Geschäftsordnung
- Einstimmig als gültig angenommen
Tagesordnung
- Einstimmig als gültig angenommen
Bericht der Rechnungsprüfer
- Kassenprüfer: Nur Johannes Disch anwesend
- Keine Anträge der Rechnungsprüfer
Tätigkeitsbericht des Vorstands
- Antrag auf politische und finanzielle Entlastung des Vorstands
Wahl des Bezirksvorstands
- Vorstand: Sabine Schumacher, 11 Stimmberechtigte, 11 abgegebene Stimmen, einstimmig gewählt, nimmt die Wahl an
- StV Vorstand: Alexander Raiola, 11 Stimmberechtigte, 11 abgegebene Stimmen,10 Stimmen Ja bei einer Gegenstimme, nimmt die Wahl an
- Schatzmeister: Jan Klopfer, 11 Stimmberechtigte, 11 abgegebene Stimmen, einstimmig gewählt, nimmt die Wahl an
- Kein/e politische/r Geschäftsführer/in
- Kein/e Bezirkssekretär/in
- Vergrößerung des Vorstands um 2 Beisitzer einstimmig beschlossen
- Beisitzer: Gregor Glück, Edgar Hoffmann (Edgar Hoffmann in Abwesenheit gewählt, wird von Sabin Schumacher benachrichtigt), 11 Stimmberechtigte, 11 abgegebene Stimmen, einstimmig gewählt, nehmen die Wahl an
- Kassenprüfer: Johannes Disch, Clemens Fiedler, 11 Stimmberechtigte, einstimmig per Handabstimmung gewählt, nehmen die Wahl an
Satzungsänderungsanträge
- Antrag 1 und 2 zurückgezogen
- Antrag 3 abgelehnt bei 8 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
- Mündlicher Antrag: Rechtschreib- und Zeichenfehler in der Satzung dürfen vom Vorstand beschlossen und geändert werden
- Edit 19.07.2017: Der BzV wurde darüber informiert, dass laut GO mündliche Anträge nicht zulässig sind und der o.g. Antrag daher ungültig ist, dass aber eine Behebung von Rechtschreib- und Zeichenfehlern ohne inhaltliche Veränderung der Satzung keines Antrags bedarf und daher die inzwischen durchgeführten Korrekturen an der Satzung weiterhin gültig sind.
Sonstiges
- Wunsch der aktiven und passiven Mitglieder, mehr Informationen vom Vorstand über Aktionen über die Mailinglisten zu erhalten