BW:BTW2013 Wahlkreis287
Wahlkreis 287 (Konstanz)
Aufstellungsversammlung:
- Zuständiger Verband: Landesverband Baden-Württemberg
- Ansprechpartner: Stefan Bushuven
- Status: abgehalten
- Datum: So, 29. Jul. 2012
- Wikiseite: Wikiseite
- aufgestellter Kandidat: Andreas 'Dayo' Bergholz
- Vertrauenspersonen: und
- Formular „Kreiswahlvorschlag“ ausgefüllt: nein
- Zustimmungserklärung und Wählbarkeitsbescheinigung vorhanden: nein
- Niederschrift und Versicherung an Eides statt ausgefüllt und unterschrieben: nein
Wichtig:
- HowTo Aufstellungsversammlung
- Jeder Bewerber benötigt eine bestätigte Wählbarkeitsbescheinigung und eine Zustimmungserklärung
Bundestagswahl 2013
Aufstellungsversammlung für den Direktkandidaten
Protokoll der Aufstellungsversammlung
BWueABTW2013_Wahlkreis287_Protokoll.pdf
Allgemeines
Die Aufstellungsversammlung im Wahlkreis 287 (Kreis Konstanz) wird am 29.07.2012 stattfinden. Versammlungsort ist: Cafe Einblick, Hofhalde 11, 78467 Konstanz. Die Einladungen dazu wurden vom Landesverband Baden-Württemberg in der KW 26 verschickt.
Um 22.15 verkündete der Wahlleiter das Ergebnis: gewählt wurde mit 13 / 25 Stimmen Andreas Bergholz.
Bewerber
Falls ihr euch als Bewerber für die Direktkandidatur im Wahlkreis 287 zur Wahl stellen wollte, befolgt bitte die Anleitung unter Vorlage:Bewerbung_für_Kandidatur_zur_Bundestagswahl_2013 und beachtet die formellen Voraussetzungen, die im Kasten oben rechts auf dieser Seite unter "Wichtig" stehen.
Eine Liste aller derzeitigen Bewerber findet sich hier:
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Versammlungsämter
Versammlungsleiter
- Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
- Statement: Ich das schonmal gemacht und könnte als externer die VL machen
Wahlleiter
- Norbert Hense Schonmal gemacht, auch mit Florian zusammen.
Protokoll
- Du?
Zeugen
- Du?
Wahlkreise BW zur Bundestagswahl 2013
Bewerber der Landesliste BW
Bewerber zur Direktkandidatur in allen Wahlkreisen in BW
Wahlkreis 287 Konstanz
Temp
Wahlkampfbüro
- Vorbereitungsseite zur Bundestagswahl 2013
- Wahlkampfbüro auf Landesebene BW bisherige Landespräsenz muss noch auf Bund angepasst werden
- Vorschlag beim Vorgehen zu den Aufstellungsversammlungen Infos übernommen aus LV-BY- entsprechend der Aufgabenverteilung für den Bezirks- und Kreisverband übernehmen
Bundestagswahl 2013
Grundlegendes
- Begriffe
- Wahlkreis = Einteilung Deutschlands
- Stimmkreis = Einteilung der Wahlkreise
- pro Wahlkreis wird ein Direktkandidat aufgestellt (Erststimme)
- pro Bundesland wird die Landesliste aufgestellt (Zweitstimme)
- Sperrklausel 5% (bundesweit)
- Grundmandatsklausel
- gewählte Direktkandidaten behalten auf jeden Fall ihr Mandat
- bei drei oder mehr gewählten Direktkandidaten werden die Zweitstimmen auch unterhalb 5% berücksichtigt
Ablauf/Termine
- Beteiligungsanzeige
- entfällt, da Piraten im Landtag von Berlin sitzen (Bundeswahlgesetz § 18 Abs 2)
- Aufstellen von Kandidaten frühestens 32 Monate nach dem Termin der letzten Bundestagswahl (27.05.2012)
- Einreichen von Wahlvorschlägen spätestens am 66. Tag vor der Wahl
- Wahlkreisvorschläge (Direktkandidaten) beim Kreiswahlleiter
- Landeslisten beim Landeswahlleiter
- Sammeln von Unterstützungsunterschriften
- entfällt, da Piraten im Landtag von Berlin sitzen (Bundeswahlgesetz § 20 Abs 2)
Aufstellung von Wahlkreisbewerbern
- Wahlberechtigt ist wer am Wahltage
- Deutscher ist und
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Monate in Deutschland seinen Wohnsitz und
- nicht das Wahlrecht verloren hat
(siehe auch Bundeswahlgesetz § 12 Abs. 2-5)
- Bewerber müssen
- Deutsche sein und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Bewerber dürfen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder
- infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht abgesprochen bekommen haben
- Direktkandidaten dürfen nicht Mitglied einer anderen Partei sein
- Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis antreten
- Wahl muss durch eine Mitgliederversammlung oder eine besondere oder allgemeine Vertretersammlung (Delegierte) stattfinden
- bei Piraten werden idR Mitgliederversammlungen stattfinden, daher im Folgenden nur der Fokus darauf
- Mitgliederversammlung besteht aus allen Parteimitgliedern die zum Zeitpunkt des Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt (für die Bundestagswahl) sind.
- Wenn ein Kreis oder kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen besteht, die die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, können die Mitgliederversammlungen gemeinsam stattfinden
- Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung
- Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat Vorschlagsrecht
- Jeder Bewerber muss angemessen Zeit bekommen sich und sein Programm vorzustellen
- Die Satzung der Partei regelt alles Nähere über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie des Wahlverfahrens.
Bei Bundestagswahlen dürfen die Aufstellungsversammlungen erst 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden (§ 21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz - BWG).
Da die konstituierende Sitzung des Bundestages am 28. Oktober 2009 stattgefunden hat, gilt hier als frühester Termin der Aufstellung der 27. Juni 2012.
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Beim Kreiswahlleiter einreichen
- Kreiswahlvorschlag (KWV) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
- KWV darf nur einen Namen enthalten und es muss beigefügt werden:
- schriftliche Zustimmung des Kandidaten (unwiderruflich) einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Parteimitgliedschaft
- Bescheinigung über Wählbarkeit des Kandidaten
- Niederschrift über die Wahl eines Bewerbers mit Angaben über
- Ort und Zeit der Versammlung,
- Form der Einladung,
- Zahl der erschienenen Mitglieder und
- Ergebnis der Abstimmung
- Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist
- In jedem KWV soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
- idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum KWV abzugeben.
- wenn keine benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Vertrauenspersonen
- KWV müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
- mindestens drei Vorstandsmitglieder
- darunter Vorsitzender oder Stellvertreter
Aufstellung von Landeslisten
- Bewerber können nur in einem Bundesland und nur auf einer Liste stehen
- Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt werden
- alles Weitere gilt wie bei den Aufstellung des Wahlkreisbewerber, wobei die Mitgliederversammlung auf ganz Bayern bezogen ist
Einreichung von Landeslisten
Beim Landeswahlleiter einreichen
- Landesliste (LL) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
- LL darf nur einen Namen enthalten und es muss beigefügt werden:
- schriftliche Zustimmung der Kandidaten (unwiderruflich)einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Parteimitgliedschaft
- Bescheinigung über Wählbarkeit der Kandidaten
- Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben über
- Ort und Zeit der Versammlung,
- Form der Einladung,
- Zahl der erschienenen Mitglieder und
- Ergebnis der Abstimmung
- Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist einschließlich der Versicherung dass die Abstimmung über die Reihenfolge auf der Liste auch geheim abgelaufen ist.
- Es soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
- idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum KWV abzugeben.
- wenn keine benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Vertrauenspersonen
- LL müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
- mindestens drei Vorstandsmitglieder
- darunter Vorsitzender oder Stellvertreter