BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/CF Verbandsklagerecht
Verbandsklagerecht
- Titel: Verbandsklagerecht
- SortKey: ECF
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: Hartmut
- Sub-AG: Umwelt
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Verbandsklagerecht
Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch bei uns möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.
Wir möchten das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.
Vorspann
Kurzfassung
Informationsrecht ist nur die eine Seite. Ein ergänzendes Klagerecht verhilft der Informiertheit zur Durchsetzungskraft.
Wir fordern die Einfügung des Verbandsklagerechtes im Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg. Darüber hinaus fordern wir die umgehende Anpassung des LNG an das März 2010 in Kraft getretene neue Bundesnaturschutzgesetz.
Bearbeiter/Unterstützer
Vorschlag
Begründung
Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch in BaWü möglich - jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.
Diskussion
Ausweitung auf NGOs, nicht nur Umweltschutzverbände. - Kai
Auf Landesebene sind Umweltschutzverbände die m. M. n. einzigen NGOs, die sinnvoll Klagen im Umweltbereich einreichen können. Oder welche meinst du sonst? Greenpeace ist im Bund bezogen auf Verbandsklagerecht anerkannt als Umweltverband. - Hartmut
- Lobby/Transparenz und Verbraucherschutz kommt Einem in den Sinn. Ausdehnen halte ich von daher auch ok... --eckes
Quellen
- Allgemeines zur Verbandsklage
- Verbandsklagerecht Bundesnaturschutzgesetz
- Darstellung des internationalen Verbandsklagerechtes in der NZZ
- Verbandsklagerecht Tierschutz
Historie
Wenn der Status geändert wird, bitte hier eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
15.03.2010 | In Arbeit | Eingestellt |
24.05.2010 | Himmelfahrt | Von der AG LaPo überarbeitet |
2010-06-16 | Angenommen 2010.2 | Bei LPT 2010.2 angenommen |