BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Bürgerrechte
Intakte Umwelt ist Grundrecht
- Titel: Intakte Umwelt ist Grundrecht
- SortKey: EAB
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: Hartmut
- Sub-AG: Umwelt
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Intakte Umwelt ist Grundrecht
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, auch für kommende Generationen.
Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir jedoch ab.
Textdiskussion
Formulierung "überzogene Regulierung" ist problematisch da evtl. als umweltfeindlich zu verstehen - Kai
- Ich finde durch das "überzogen" wird das schon klar. Man müsste eher das "im Interesse der Industrie" genauer umschreiben (also zum Beispiel Hersteller von Ökotechnologie oder Recyclingunternehmen etc). Also die Kritik an der Indistrie eher verschärfen. (Für "Verwaltung" fällt mir da jetzt eher nichts ein... --Bernd 'eckes' Eckenfels 14:00, 15. Mai 2010 (CEST)
- Statt "Verwaltung" könnte besser "Staat und Politik" stehen - ich dachte vor allem an die Bedienung von Wählerklientels durch Subventionen, an kurzfristige Wirtschaftseffekte ohne Nachhaltigkeit (Styroporverpackungen für Wohnhäuser), an die neue scheinhafte Legitimationsbasis für Politik als Interventionspolitik durch den "heroischen" Kampf gegen den Klimawandel (Heizungsverordnung BaWü) oder Feinstaub (statt effektiver und nachhaltiger Verkehrspolitik Einführung von Feinstaubplaketten), an die weitere Aufblähung von Verwaltung durch diese Interventionen. - Hartmut
- Ok verstehe, das ist IMHO zu wichtig das so verkürtzt darzustllen, die Himmelsfahrtsüberarbeitung ist gut, der zweite Satz aber immer noch nicht selbsterklärend. --eckes
- Statt "Verwaltung" könnte besser "Staat und Politik" stehen - ich dachte vor allem an die Bedienung von Wählerklientels durch Subventionen, an kurzfristige Wirtschaftseffekte ohne Nachhaltigkeit (Styroporverpackungen für Wohnhäuser), an die neue scheinhafte Legitimationsbasis für Politik als Interventionspolitik durch den "heroischen" Kampf gegen den Klimawandel (Heizungsverordnung BaWü) oder Feinstaub (statt effektiver und nachhaltiger Verkehrspolitik Einführung von Feinstaubplaketten), an die weitere Aufblähung von Verwaltung durch diese Interventionen. - Hartmut
Ursprünglicher Volltext
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universalen Menschen- und Bürgerrechte, wie wir sie begreifen. Dem darauf basierenden Recht auf eine Umwelt, die unterschiedlichen Lebensmodellen Entfaltungsmöglichkeiten bietet, sehen wir uns besonders verpflichtet. Versuchen, mit dem Argument des Umweltschutzes im Interesse von Verwaltung und Industrie den Staat zu Lasten der Gesellschaft aufzublähen und über Subventionen Wählerklientels zu bedienen, treten wir jedoch entschieden entgegen.
Wir respektieren auch die Bürgerrechte kommender Generationen, deren Lebensmöglichkeiten durch Ressourcenverschwendung und Abfalldeponierung (bzw. die Verpflichtung, deren Überwachung auf Generationen hinaus zu übernehmen) erheblich reduziert werden.
Vorspann
Kurzfassung
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universalen Bürgerrechte, wie wir sie begreifen. Wir verteidigen Bürgerrechte allerdings auch gegen den Mißbrauch von Umweltschutzargumenten zur Bevormundung von Bürgern.
Bearbeiter
Vorschlag
Langfassung
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universalen Bürgerrechte, wie wir sie begreifen. Wir sehen uns besonders verpflichtet dem darauf basierenden Recht auf eine Umwelt, die unterschiedlichen Lebensmodellen Entfaltungsmöglichkeiten bietet.
Allen Versuchen, mit dem Argument des Umweltschutzes im Interesse von Verwaltung und Industrie Bürgerrechte einzuschränken, treten wir entschieden entgegen. Wir lehnen etwa die Vorschrift ab, in Baden-Württemberg neue Heizanlagen nur noch in Verbindung mit der Nutzung regenerativer Energien zu gestatten. Eine Vorschrift, die vor allem das Installationshandwerk stärkt, ökologisch jedoch wenig Sinn macht.
Wir respektieren auch die Bürgerrechte kommender Generationen, deren Lebensmöglichkeiten durch Ressourcenverschwendung und Abfalldeponierung (bzw. den "Auftrag", deren Überwachung auf Generationen hinaus zu übernehmen) erheblich reduziert werden.
Begründung
Alle etablierten Parteien trennen bisher im Umweltschutz rigide in soziale und "natürliche" Umwelt - obgleich diese Trennung faktisch im gesellschaftlichen Zugriff auf Natur ebenso wie im fortschrittlichen Naturschutz längst aufgehoben ist, wie das Beispiel von Grünbrücken für Wildtiere wie Bären, Wölfe oder Rehwild über Autobahnen zeigt. Hier bietet sich eine programmatische Lücke für eine spezifisch "piratige" Umweltpoltik, die als Teil einer Bürgerrechtspolitik verstanden wird.
Piratige Umweltpolitik sollte immer klarmachen, dass Umweltschutz langfristig gesehen Menschenschutz ist.
Quellen
- Harsche Kritik am "Ökokommunismus", der dem Sozialstaat Mittel entziehe zur Förderung der Wärmedämmungsindustrie u.ä. - durchaus mit teilweise nachvollziehbaren Argumenten
- Pflichtanteil regenerative Energien in Altbauten Heizungsverordnung BaWü
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
14.03.2010 | Klausur | Eingestellt |
24.05.2010 | Himmelfahrt | Von der AG LaPo überarbeitet |
2010-06-16 | Angenommen2010.2 | Bei LPT 2010.2 angenommen |