BE:Reinickendorf/Bezirksbeauftragte/Richtlinie

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Richtline der Bezirksbeauftragten in Reinickendorf

Präambel
Die Bezirksbeauftragten sind das Sprachrohr der Basis. Sie sind Ansprechpartner für Bürger, Öffentlichkeit und Vorstand, und sie tragen die Informationen und Fragen in die Crews und Squads. Ihre Aufgaben sind repräsentativ und decken die innerbezirkliche Kommunikation ab.


Die Gebietsversammlung des Bezirks Reinickendorf hat am 07.01.2012 beschlossen, drei Piraten mit der Vertretung der Interessen der Gebietsversammlung Reinickendorf zu beauftragen.
Für die Beauftragung sollen folgende Regelungen gelten:
  • Die Beauftragten vertreten die Interessen der Gebietsversammlung Reinickendorf nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Vertretung beschränkt sich auf ausschließlich den Bezirk Reinickendorf betreffende politische Fragen und damit zusammenhängende organisatorische Tätigkeiten. Die grundsätzliche Vertretung der Piraten des Bezirks obliegt weiterhin dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Insbesondere sind die Beauftragten nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.
  • Die Beauftragten können öffentliche Erklärungen über ausschließlich den Bezirk Reinickendorf betreffende politische Fragen abgeben. Sie können sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin koordinieren.
  • Sie organisieren den Betrieb der technischen Plattform für die Webpräsenz der Piratenpartei Reinickendorf
  • Die Beauftragten können sich offiziell als “Gewählter Beauftragter der Gebietsversammlung für den Bezirk Reinickendorf in der Piratenpartei Deutschland Berlin” bezeichnen. Die Kurzbezeichnung ist “Bezirksbeauftragter der Piratenpartei in Reinickendorf”.
  • Die Beauftragten sind gehalten, ihre Aussagen untereinander und mit den Piraten in Reinickendorf abzustimmen.
  • Im Sinne der Tranzparenz sind alle Besprechungen der Bezirksbeauftragten zu protokollieren und im Wiki zu veröffentlichen.
  • Sobald es im Liquid Democracy System der Piratenpartei ein geeignetes Gebietsmerkmal gibt, werden sie bei ihren Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen. Die Gebietsversammlung gibt hiermit auch ihrem Wunsch nach baldiger Realisierung des Gebietsmerkmals Ausdruck und erklärt sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Realisierung zu unterstützen.
  • Die Beauftragten sind Anlaufpunkt für Fragen von Bürgern im Bezirk und erklären sich bereit, entsprechende Kontaktdaten zu veröffentlichen und wenn möglich eine Anlaufstelle im Bezirk einzurichten.
  • Jeder der Bezirksbeauftragten vertritt die anderen Bezirksbeauftragten.
  • Die Beauftragten informieren sich regelmäßig über politische Vorgänge im Bezirk, insbesondere die BVV Reinickendorf und tragen diese Informationen an die Piraten im Bezirk weiter. Wenn es BVV Mandatsträger der Piraten gibt, so werden die Informationen von diesen regelmäßig in die Crews weiter gegeben und dieser Punkt entfällt für die Bezirksbeauftragten.
  • Die Beauftragten unterstützen den Landesvorstand bei der Einberufung und Durchführung von Gebietsversammlungen und unterrichten den Landesvorstand über Ereignisse im Bezirk, die landespolitisch von Bedeutung sein können.
  • Die Bezirksbeauftragten koordinieren die Anträge von Piraten des Bezirks an den Landesvorstand zur Verwendung dieser Mittel. Das individuelle Antragsrecht jedes Mitglieds an den Landesvorstand bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Die Bezirksbeauftragten führen auch keine eigene Kasse, dies obliegt weiterhin dem Landesschatzmeister.
  • Die Bezirksbeauftragten sollen in geheimer Wahl bestimmt werden.
  • Zur Trennung von Parteiarbeit und Mandaten in BVV/AGH/BT/EP dürfen die Bezirksbeauftragten keine solche Mandate inne haben. Sollte es während der Beauftragung zu einem Mandat kommen, ist binnen 6 Wochen eine Neuwahl der Bezirksbeauftragten notwendig. Eine Ämterkumulation ist zu vermeiden.
  • Die Bezirksbeauftragten werden mindestens einmal im Jahr neu gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Ihre Beauftragung seitens der Gebietsversammlung gemäß §9(3) LV Satzung erlischt nach 12 Monaten nach ihrer Wahl und geht kommissarisch an den LV bis zu einer erfolgten Neuwahl über.
Begründung: In Ermangelung von Bezirksverbänden ist es sinnvoll, den Piraten im Bezirk Gesichter zu geben, die für Bürger und andere Parteien sichtbar sind. Des weiteren erscheint sinnvoll, dass Aussagen im Namen der Piraten des Bezirks in der Öffentlichkeit durch im Bezirk engagierte Piraten getätigt werden können.