BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S004

Einreichungsdatum

Antragstitel

SMV mit Delegationsverfall, Nachvollziehbarkeitsfrist, Vertagungsrecht

Antragsteller

Schmalhans, Andreas Pittrich (rhotep), Tom, Denis Sabin

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §7

Antragstext

§ 7 a Landesmitgliederversammlung

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Die Landesmitgliederversammlung ist der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland Berlin und tritt mindestens einmal im Jahr zeitlich und räumlich an einem Ort zusammen.

Als Absatz (2) wird eingefügt:

(2) Die Landesmitgliederversammlung tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. §11 dieser Satzung als Ständige Mitgliederversammlung Berlin, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Deutschland Berlin zu ermöglichen. Die online ständig tagende Landesmitgliederversammlung wird im folgenden als Ständige Mitgliederversammlung Berlin (Kurzform SMV Bln) bezeichnet.

Abs. 2 bis 11 werden zu Abs. 3 bis 12

Folgende Absätze werden im § 7a Landesmitgliederversammlung ergänzt (NEU) **

(13) Die Stimmberechtigung in der SMV Bln richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Die zeitlich und räumlich zusammentretende Landesmitgliederversammlung kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.

(14) Die SMV Bln kann ebenso wie die zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen insbesondere: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Berlin - mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts - sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms.

(15) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch den zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlungen vorbehalten.

(16) Entscheidungen der SMV Bln über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung zu behandeln.

(17) Die Landesmitgliederversammlung beschließt bei einem räumlichen und zeitlichen Zusammentritt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin, in der auch die Eröffnung der SMV Bln geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMV Bln über ihre Geschäftsordnung selbst.

(18) Weitere Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung Berlin erfolgen im §7b dieser Satzung.

§ 7b Ständige Mitgliederversammlung Berlin (SMV Bln)

(1) Die Ständige Mitgliederversammlung (Kurzform SMV Bln) ist der grundsätzlich ständig und online tagende Zusammentritt der Landesmitgliederversammlung der Gliederung Piratenpartei Deutschland Berlin.

(2) Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin müssen sich zur Teilnahme akkreditieren. um an der SMV Bln teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMV Bln erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Deutschland Berlin eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail.

(3) Die SMV Bln arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin innerhalb einer Nachvollziehbarkeitsfrist das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Nichtmitglieder können das Abstimmverhalten nicht einsehen. Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist werden die Daten zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder aus dem System gelöscht. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

(4) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt.

(5) Die SMV Bln arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 11 dieser Satzung. Delegationen sind zeitlich begrenzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

(6) Die SMV Bln verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Deutschland Berlin betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme.

(7) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung wird eine Versammlungsleitung für die SMV Bln in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig.

(8) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung.

(9) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV Bln geregelt.

(10) Die SMVB bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf eine örtliche und zeitliche Zusammenkunft nach § 7a zu vertagen. Das nähere regelt die Geschäftsordnung.


Geschäftsordnung der SMV Bln lt. Satzung § 7a und § 7b

(Anlage zum SÄA-Antrag)

1. Akkreditierung und Deakkreditierung

(1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung - Eine Veranstaltung im Sinne von § 7b, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder einsehbar aufzubewahren.

(2) Ablauf der Akkreditierung - Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen und Mitgliedsnummer persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist.

(3) Richtigkeit der Akkreditierung - Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung.

(4) Deakkreditierung - Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn

  • a) das Mitglied es persönlich schriftlich verlangt oder
  • b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert.
  • c) diese durch eine Ordnungsmaßnahme erlischt.

(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung - Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde.

(6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen - Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt.

(7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen - Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens acht Jahre aufbewahrt.

2. Überprüfung der Identitäten der SMV-Mitglieder

(1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder - Alle für die SMV Bln akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst: der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis oder Reisepass), die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland und Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung.

(2) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Nickname sein. Es ist möglich, den Nickname zu ändern. Der ursprüngliche Nickname bleibt aber weiter auflösbar.

(3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer - Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 3.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 3.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System der SMV Bln eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst.

(4) Das System erlaubt Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berlin in geeigneter Weise das Nachvollziehen einer Abstimmung während der Nachvollziehbarkeitsfrist. Während dieser Frist können Mitglieder die Herkunft jeder Stimme nachvollziehen und die den Abstimmenden oder Delegierenden zugeordneten Identifikationsmerkmale nach §1 Abs. 4 auflösen.

(5) Die Nachvollziehbarkeitsfrist wird in den Datenschutzbestimmungen geregelt und beträgt maximal 36 Monate. (6) Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist wird die Verbindung zwischen Abstimmungsergebnissen und Teilnehmern gelöscht.

3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit

(1) Eröffnung - Der Vorstand gibt die Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV Bln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • a) Mindestens 4 Akkreditierungsveranstaltungen haben vor der Eröffnung der SMV Bln in Berlin stattgefunden.
  • b) Mindestens 50 Piraten sind akkreditiert.
  • c) Es muss ordnungsgemäß durch den Vorstand zur Akkreditierung entsprechend § 7b, Abs. 2 der Satzung des Landesverbandes eingeladen worden sein.
  • d) Die Wahl der Versammlungsleitung der SMV Bln entsprechend § 7b, Abs. 7 muss erfolgt sein.

(2) Beschlussfähigkeit - Die SMV Bln ist beschlussfähig, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind

  • a) die Eröffnung gemäß §2(1) der GO wurde absolviert
  • b) Die Anzahl der akkreditierten Piraten beträgt mindestens 90.

(3) Betrieb SMV Bln während zeitlich und räumlich zusammentretender Landesmitgliederversammlung - Die SMV Bln kann keine Abstimmungen während der Landesmitgliederversammlung gem. § 7a , Abs. (1) der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt der zeitlich und räumlich zusammentretenden Landesmitgliederversammlung enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird.

4. Versammlung

(1) Die SMV Bln stimmt ausschliesslich offen und elektronisch ab. Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.

(2) Abstimmungsverfahren werden möglichst so gestaltet, dass Mitglieder nicht aufgrund des Abstimmungsverfahrens gedrängt werden, sich aus taktischen Gründen bereits vor der Abstimmung auf einen Antrag zu einigen.

(3) Bei mehr als zwei konkurrierenden Abstimmungsoptionen wird daher Präferenzwahl nach Schulze durchgeführt, welche die Zustimmung zu mehreren konkurrierenden Abstimmungsoptionen unter Angabe einer Präferenzreihenfolge ermöglicht.

(4) Die Versammlungsleitung unterstützt Parteimitglieder beim Wahrnehmen ihres Antragsrechtes. §3(1) bleibt hiervon unberührt.

(5) Veröffentlichungen der Beschlüsse - Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SMV-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert.

5. Systeme der Ständigen Mitgliederversammlung Berlin

(1) Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der Version Core v2.2.5, Frontend v2.2.5 eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer.

(2) Die Ständige Mitgliederversammlung SMVB stellt über das verwendete System zur Antragserarbeitung und -abstimmung hinaus zusätzliche Diskussionsplattformen zur Verfügung, die alle Mitglieder der Piratenpartei nutzen können.

(3) Themenbereiche - Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. Zur Eröffnung der SMV Bln werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:

  • Politische Themen - Hier können Politische Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen werden.
  • Innerparteiliche Organisation - Hier können Organisatorische Entschließungen erarbeitet und beschlossen werden.
  • Liquid Democracy Systembetrieb - Hier können u. a. Themenbereichen und Regelwerke beschlossen werden.
  • Geschäftsordnung - Hier können Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung der SMV Bln erarbeitet und beschlossen werden.
  • Streitfragen zur Abstimmung - In diesem Bereich können Hinweise zu Abstimmungen eingebracht werden, die nicht der Satzung oder GO entsprechend getroffen wurden oder angefochten werden.
  • Vertagung - In diesem Bereich können Anträge auf Vertagung eines anderen Antrags eingebracht werden

Diese Themenbereiche sind ebenfalls durch die Versammlungsmitglieder veränderbar.

(4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls

  • a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
  • b) die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und
  • c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.

(5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an die SMV Bln, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls

  • a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist,
  • b) die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.
  • c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.

(6) Regelwerke

Es werden zu Beginn folgende Regelwerke eingerichtet:

  • a) Stellungnahme, Beschlussempfehlung - für Politische Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Empfehlungen soweit sie keine Satzung oder Programmänderungen bzw. -ergänzungen betreffen gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit, maximale Laufzeit 39 Tage.
  • b) Antrag Wahlprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Wahlprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage.
  • c) Antrag Grundsatzprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Grundsatzprogrammes gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage
  • d) Organisatorische Entschließung - für Organisatorische Entschließungen und Empfehlungen an Vorstand und Mitgliederversammlung gem. § 7a Abs. (14) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 39 Tage.
  • e) Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
  • f) Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
  • g) Änderungen an Themenbereichen und Regelwerken - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
  • h) Streitfragen zur Abstimmung - für Einsprüche gegen Abstimmungen und Verstöße gegen die Geschäftsordnung und Satzung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 39 Tage.
  • i) Vertagung - Zur Vertagung eines anderen Antrags - Abstimmung mit 10%-Mehrheit - max. Laufzeit 8 Tage.

Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden.

6. Liquid Democracy

(1) Delegationsverfall - Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SMV-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 100 Tage nicht im Online-System der SMV Bln angemeldet hat.

(2) Delegationsprüfung - Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 100 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss.

7. Antrag auf Vertagung

(1) Jeder Teilnehmer hat das Recht, einen Antrag auf Vertagung eines Themas zu stellen.

(2) Der Antrag auf Vertagung muss im Themenbereich "Vertagung" eingestellt werden. Ein Einstellen ist nur zulässig, wenn das zu vertagende Thema noch nicht die Phase "eingefroren" erreicht hat. Die Versammlungsleitung ist gesondert auf diesen Antrag hinzuweisen. Weiterhin ist im Thema des zu vertagenden Antrags auf den Vertagungsantrag hinzuweisen. Dies erfolgt durch Erzeugen einer Alternativinitiative, die die Wörter "Antrag auf Vertagung" im Titel enthält.

(3) Wird ein Antrag auf Vertagung nach §7(2) angenommen, wird das zu vertagende Thema nicht weiter innerhalb der SMVBln behandelt. Eine Behandlung auf der nächsten oder einer späteren örtlichen und zeitlichen Zusammentritt nach § 7a Abs. 1 der Satzung ist aber weiterhin möglich. Dort kann ggf. der Antrag auf geheime Abstimmung laut Wahlordnung des Landesverbandes Berlin gestellt gestellt werden.

(4) In einem Thema, das nach §7(3) erfolgreich vertagt wurde, werden keine Abstimmungsergebnisse ermittelt. Von der Software eventuell bekanntgegebene Ergebnisse sind nichtig.

8. Betrieb des Systems der SMV Bln

(1) Zuständigkeit - Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.

(2) Unterbrechung - Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.

9. Inkrafttreten

(1) Inkrafttreten - Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft.

Antragsbegründung

Wir übernehmen die grundsätliche Begründung von SÄA 001 und ergänzen sie um folgende Punkte, die diesen Antrag von SAÄ 001 unterscheiden:

  • Die Nachvollziehbarkeit muss nur für Parteimitglieder gelten. Es gibt keinen Grund, dass Klaus Wowereit das Abstimmverhalten eines beliebigen Piraten nachvollziehen können muss
  • Die Speicherung von Abstimmungsverhalten wird in der Satzung auf eine Nachvollziehbarkeitsfrist begrenzt.
  • Der Wunsch, bestimmte Anträge nicht öffentlich abstimmen zu wollen, ist unserer Ansicht nach legitim. In einer nachvollziehbaren SMV kann aber nur öffentlich abgestimmt werden. Daher sieht dieser Antrag die Möglichkeit vor, einen Antrag nicht innerhalb der SMV zu behandeln, sondern auf die nächste LMVB zu verschieben. Unserer Ansicht nach wird das in den seltensten Fällen nötig sein, aber die Möglichkeit sollte bestehen.
  • Mitglieder, die sich nicht akkreditieren möchten, können über die Versammlungsleitung dennoch ihr Antragsrecht wahrnehmen.

Ausführlicherer Erläuterungen finden sich auf Benutzer:Schmalhans/SMVerklaerung

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

03.03.2014

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Abstimmmungsergebnis: 1. Rang -> angenommen Details findest Du unter Wahlergebnisse