BE:Finanzen/Mitgliedsbeitrag
- Der Beitrag ist bei Beginn der Mitgliedschaft fällig.
- Als Mitgliedsbeitrag wird 1 % des Jahresnettoeinkommens empfohlen.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 48,- Euro pro Kalenderjahr. Wird kein Beitrag angegeben gilt automatisch ein Beitrag von 72,-€
- Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für das ganze Jahr zu entrichten. (Wir bitten um Überweisung im Januar!)
- Bei Eintritt während des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Beitrittsmonat berechnet.
- Bei finanziellen Härten besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. (s.h. Formulare) Dieser Antrag muss für jedes Jahr neu gestellt werden.
- Der Beitrag kann per Lastschrift (s.h. Formulare), per Überweisung oder in Bar in der Landesgeschäftsstelle entrichtet werden.
Möchtest du mit der Überweisung deines Mitgliedsbeitrages gleichzeitig noch einen Betrag Spenden, empfiehlt es sich folgenden Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag 72,00€ + Spende LV Berlin anzugeben, da 40% der Mitgliedsbeiträge laut § 2(5) der Bundesfinanzordnung an den Bundesverband abgeführt werden.