BE:Beitragsminderung
Beitragsminderung
Gemäß Satzung des Landesverbandes Berlin besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Minderung des Mitgliedbeitrages zu stellen. Beitragsminderung erhält in der Regel, wer in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Schüler*in
- Student*in
- Auszubildende*r
- Wehrpflichtiger oder Zivildienstleistender
- Schwerbehinderte*r
- Empfänger*in von ALG II oder vergleichbarer Sozialleistungen
- bei sonstigen finanziellen Härten
Wer in diese Kategorien fällt, sollte sich dennoch fragen, ob sie bzw. er nicht doch in der Lage ist, den Beitrag voll zu entrichten.
Wer eine Beitragsminderung wünscht, füllt das unten verlinkte Formular aus und sendet es an die Landesgeschäftsstelle oder den Landesschatzmeister.
Hinweis: Es ist für jedes Jahr ein neuer Antrag erforderlich. Auch bei einer Antragstellung für mehrere Jahre (z. B. rückwirkend) muss für jedes Jahr ein separates Formular ausgefüllt werden.
Der Antrag ist mit handschriftlicher Unterschrift in Textform einzureichen, d. h. als Brief, Fax oder eingescannt als Mailanhang.
Über die Annahme des Antrages entscheidet der Landesverband. Eine gesonderte Bestätigung über die Annahme gibt es nicht, nur bei Rückfragen oder bei Ablehnung des Antrags wird das Mitglied noch mal angeschrieben.