BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2012-05-01/03

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Antrag

Liquid Feedback für den Bezirk Pankow

NR: 2012-05-01/03
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Text
Der Landesvorstand möge entsprechend dem Beschluss der Gebietsversammlung Pankow vom 29.02.2012 ( http://wiki.piratenpartei.de/BE:Gebietsversammlungen/Pankow/2012-02-29#Antr.C3.A4ge ) zum 19. Mai eine Liquid-Feedback-Instanz für den Bezirk Pankow auf seinen Servern zur Verfügung stellen und mit Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen betreiben wie in http://wiki.piratenpartei.de/BE:Pankow/Bezirksliquid und hinterlegt.
Begründung
Die Mitglieder des Bezirkes warten jetzt bereits seit Ende November auf den Start ihres Liquid-Feedback-Systems. Die BVV-Fraktion erlaubt bereits jetzt die Mitbestimmung via Wiki und braucht dringend ein System mit Benutzern, die nach Mitgliedschaft und Wohnort akkreditiert wurden. Es gibt keinen Grund, den Start weiter zu verzögern: Im Falle technischer Schwierigkeiten kann provisorisch Liquid Feedback 1.3 verwendet werden. Sollte aus rechtlichen Gründen eine Verschärfung von Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nötig werden, können diese auch nachträglich implementiert werden.
LiquidFeedback
-
Antragsteller
Jenny 21:11, 1. Mai 2012 (CEST)
Ergebnis
abgelehnt
Dafür
Ennomane 09:35, 2. Mai 2012 (CEST), E-laine 14:16, 2. Mai 2012 (CEST)
Dagegen
Hase 10:49, 2. Mai 2012 (CEST), Maureen 10:59, 2. Mai 2012 (CEST), Mercutio 13:16, 2. Mai 2012 (CEST)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
Tom
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 01/03



Kommentar Hase: Soweit mir bekannt, wird bis zum Stichtag die Datenschutzprüfung druch den Landes-Datenschutzbeauftragten nicht abgeschlossen sein. Ohne ein GO des DSB stimme ich, der ich als LaVo letzlich den Kopf hinhalten müsste, gegen die Inbetriebsetzung.
Sobald das GO des DSB vorliegt, wird sich mein Votum unmittelbar ändern.

  • +1 Ich schicke noch ein Statement über die Pankower Mailingliste Mercutio 13:16, 2. Mai 2012 (CEST)
    • Ist es tatsächlich so, dass Du, hase, den Kopf hinzuhalten hättest? Ist es nicht eher so, dass Tom zuständig für Liquid Feedback ist und wir als Gesamtvorstand verantwortlich sind für Entscheidungen, die wir treffen? Wie genau meinst Du das mit Kopf hinhalten? Was könnte Dir passieren, wenn Du den Beschluss der letzten Gebietsversammlung Pankow vom 29.02.2012 umsetzt? E-laine 22:35, 2. Mai 2012 (CEST)
      • Es haftet keines der Vorstandsmitglieder persönlich, vielmehr die Partei.--Jenny 06:32, 3. Mai 2012 (CEST)
      • nutella Wenn der Vorstand vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht, kann die Partei (und muss es wohl auch...) den Vorstand in Regreß nehmen. Insofern haftet der Vorstand. Bernhard, 3. Mai, 07:12 (CEST)
        • Haftung heißt hier nur "Verantwortung", nicht "Schadensersatz". Es geht hier (nur) um politische Verantwortung: Die trägt der Vorstand. Wenn also Dix hinterher was kritisiert hätte, hättet ihr gemeinsam (der Vorstand) die Verantwortung, also alle die dafür gestimmt hätten.Jenny 14:13, 3. Mai 2012 (CEST)

Meine Empfehlung: Der Vorstand kann unter Voraussetzung der abgabe dieser Einwilligungserklärung akkreditieren, und auf einen erneuten Umlaufbeschluss der dies beinhaltet vielleicht doch ncoh einem Betrieb zustimmen: Diese Annex sollte in der Einladung am Samstag mit verschickt werden. So kann jeder Pankower Pirat selbst entscheiden, ob er teilnehmen möchte oder nicht.

Einwilligung in den Betrieb von Liquid Feedback mit Bürgerlichen Namen in Pankow gemäß §4a BDSG

Ich bin damit einverstanden, an einem vorläufigen LiquidFeedback Betrieb des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei in Pankow mit Klarnamen, nach Maßgabe der von mir unterzeichneten Datenschutzerklärung teilzunehmen.

  1. Jenny 14:25, 3. Mai 2012 (CEST)
  2. Uta 16:51, 3. Mai 2012 (CEST)
  3. Mirco 09:01, 4. Mai 2012 (CEST)
  4. ObiKenobi - Tobias Hanika 09:26, 4. Mai 2012 (CEST)
  5. Ronny


§ 4a BDSG: Einwilligung (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben. (2) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten. (3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.

Diskussion / Protokoll