BE:Antragskommission/2010-10-24 065 - Integrations- und Migrationspolitik (Liquid)
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AntragsnummerP-BL #065 Ergebnisabgelehnt Einreichungsdatum2010-10-23 AntragstitelIntegrations- und Migrationspolitik AntragstellerBjörn Swierczek AntragstypProgrammantrag AntragstextDie Landesmitgliederversammlung des LV Berlin möge für das neue Grundsatzprogramm folgende Programmergänzung beschließen: Integrations- und Migrationspolitik Die Berliner Piraten setzen sich uneingeschränkt für die demokratische und kulturelle Teilhabe jedes Einzelnen, unabhängig von der Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Lebensalter, religiöser Überzeugung, körperlicher, geistiger oder finanzieller Leistungsfähigkeit, ein. Das Ziel von Integration ist es, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten und Startchancen haben und sich die Lebensbedingungen des Einzelnen verbessern. Solidarität und Verständigung zwischen allen Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status und ihrer Herkunft, ist für uns ein hohes Gut. Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und andere Formen der Ausgrenzung lehnen wir ab. Bestehende Restriktionen und Benachteiligungen müssen beseitigt und ausgeglichen werden. Berlin lebt von der Vielfalt seiner Einwohner und übt dabei auch eine bundesweite Vorbildfunktion aus. Die Bürgerrechte sind auf alle Menschen auszudehnen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben. Bestehende Regelungen, die diese Freiheiten unverhältnismäßig einschränken, sind durch menschenrechtskompatible Gesetzgebungen zu ersetzen. Demokratische Beteiligung Kein Mensch darf von der Beteiligung an demokratischen Entscheidungen, von deren Folgen er unmittelbar betroffen ist, ausgeschlossen werden. Deshalb haben alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, das Recht auf demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen der städtischen Politik. Dafür ist die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkei deutlich zu erleichtern. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ist anzustreben. Darüber hinaus setzen wir uns für ein bezirkliches Wahlrecht ein, das die EU-Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt. Freizügigkeit Die im Grundgesetz verankerte Freizügigkeit soll für alle Menschen in unserer Gesellschaft gelten. Jeder hat das Recht zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes, daher sprechen wir uns gegen migrationsverhindernde Maßnahmen auch außerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes aus. Freier Zugang zu Bildung und Wissen Der freie Zugang zu Informationen, Wissen und Bildung ist Grundlage für die Teilhabe jedes Einzelnen an unserer Gesellschaft. Dieser Zugang ist uneingeschränkt für alle Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, zu ermöglichen. In öffentlichen Einrichtungen sollte der kostenlose Zugang zu traditionellen und neuen Medien gewährleistet werden. Mehrsprachigkeit ist ein Gewinn für die Gesellschaft und erleichtert die Integration. Daher sind im Bildungssystem der Spracherwerb in der jeweiligen Erstsprache und in weiteren Sprachen zu fördern und die Möglichkeiten für einen mehrsprachigen Unterricht auf freiwilliger Ebene zu erweitern. Zugang zum Arbeitsmarkt Die Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben steht und fällt mit der Möglichkeit, sich im Arbeits- im Wirtschaftsleben zu etablieren. Daher setzen wir uns generell für einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, ein. Dies schließt die Gewährung einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis ein. AntragsbegründungBerlin ist eine Stadt mit kultureller Vielfalt. Diese Vielfalt ist auf die Einflüsse von Bewohnern unterschiedlichster Herkunft, mit unterschiedlichem sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund zurück zu führen. Der Anteil von Bürgern unserer Stadt mit Migrationshintergrund steigt, wobei der Anteil derer, die in unserer Stadt Asyl suchen, geduldet werden bzw. eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung haben, sinkt. Auch wenn Berlin sich gern als Vorreiter in Sachen Integrationspolitik sieht, sind grundlegende Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe nicht geschaffen bzw. nicht befriedigend umgesetzt: nur geringe demokratische Willensbildung und politische Mitgestaltung für Ausländer möglich Aufenthalt wird räumlich und zeitlich eingeschränkt,(Duldungsrecht, Bleiberecht, Arbeitserlaubnis, Residenzpflicht) Mehrsprachigkeit wird als Unterscheidungsmerkmal, nicht als Gewinn für die Gesellschaft wahrgenommen. Grundkenntnisse in der deutschen Sprache sind unabdingbar, aber gerade die Vermittlung von Wissen und Informationen in der Sprache des Herkunftslandes kann zu einem höheren Bildungsstand führen. Ebenso ist die Förderung von Mehrsprachigkeit von Vorteil für das Zusammenleben der Menschen in Berlin und darüber hinaus Möglichkeit der Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben durch Einschränkungen bzw. fehlende Erlaubnis, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, nicht bzw. unzureichend gegeben. Quellen: [1] [2] Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/820.html KonkurrenzanträgeHinweise zum ProgrammantragAntrag für das Grundsatzprogramm |